22-1777

Risikobewertung und Gefahrenabwehr in Bezug auf Elektrofahrzeuge (Anfrage der AfD-Fraktion)

Anfrage nach § 27 BezVG

Sachverhalt

Fragesteller*innen: Marc-Manuel Kunstmann, Norbert Jordan, Nicole Jordan und Benjamin Mennerich

 

In den Medien tauchen immer wieder Berichte auf, wie gefährlich Unfälle und Brände bei Elektrofahrzeugen sein können. Es wird von Selbstentzündung, Brand- und Explosionsgefahr berichtet. Beispielhaft sind hier 3 Quellen:

https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/elektromobilitaet/info/sicherheit-elektroauto/

https://www.autozeitung.de/e-auto-brandgefahr-198944.html

https://www.springerprofessional.de/elektrofahrzeuge/batterie/wie-gefaehrlich-sind-brennende-elektroautos-/18514532

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

  1. Gibt es grundsätzlich eine Risikobewertung bei der Standortwahl von „Ladestationen“? Falls nein: Sind solche Bewertungen vorgesehen oder warum wird diese Risikobewertung nicht durchgeführt?

 

  1. Gibt es für den Betrieb von Ladesäulen und Ladepunkten Rechtsnormen, welche bei der Planung und dem Betrieb berücksichtigt werden müssen? Wenn ja: Welche sind es im Einzelnen?

 

  1. Gibt es verpflichtende Risikoanalysen im Bereich des Brandschutzes und ggf. weiterer baurechtlicher oder sonstiger Rechtsnormen, welche bei der Planung und dem Betrieb von Ladesäulen und Ladepunkten beachtet werden müssen?

 

  1. Falls es einen Brand eines Elektrofahrzeugs in Garagen, Tiefgaragen oder Parkhäusern geben sollte, so ist der Löschvorgang vermutlich langwierig und schwierig. In der Folge könnte eine Beeinträchtigung der Statik, eine enorme Ausbreitung des Brandes etc. angenommen werden.

 

  1. Wie ist die Feuerwehr Hamburg, im Bezirk Hamburg-Mitte, auf den Brand von Elektrofahrzeugen vorbereitet?

 

  1. Gibt es spezielle Alarmierungs-Szenarien in der Alarm- und Ausrückeordnung (AAO)?

 

  1. Gibt es bei der Feuerwehr Hamburg bestehende Pläne, wie ein Brand eines Elektrofahrzeugs in einer Garage, einer Tiefgarage und einem Parkhaus bekämpft werden soll? Wenn Ja: Wie wird hier die Einsatzzeit, das benötigte Personal und Material kalkuliert?

 

  1. Gibt es Vorschriften im Bereich des Brand- oder Bautenschutzes, wann Elektrofahrzeuge in Garagen, Tiefgaragen oder in Parkhäuser eingestellt werden dürfen? Falls es hier noch keine Berücksichtigung eines Elektrofahrzeugs als Gefahrenquelle gegeben haben sollte – ab wann wird dieser Aspekt bei der zukünftigen Planung von Garagen, Tiefgaragen und Parkhäusern oder sonstigen Gebäuden berücksichtigt?

 

Die AfD Fraktion Mitte bittet die Verwaltung um Auskünfte rund um das Thema der Elektromobilität, insbesondere in Bezug auf Elektrofahrzeuge. Das Thema der Elektrofahrzeuge (sog. E-Autos) hat politisch zunehmend an Bedeutung gewonnen. Hieraus resultierten mehrere Gesetzesinitiativen.