RISE-Fördergebiet Gängeviertel / Valentinskamp - Fortschreibung Integriertes Entwicklungskonzept
Letzte Beratung: 19.12.2019 Bezirksversammlung Hamburg-Mitte Ö 3.5
Der Stadtplanungsausschuss hat in seiner Sitzung am 04.12.2019 der nachfolgend aufgeführten Vorlage Drs. Nr. 22-0504 einstimmig zugestimmt.
Anlass und Hintergrund
Das Gängeviertel soll langfristig als Ort kultureller Vielfalt, des Wohnens und Arbeitens – schwerpunktmäßig für Kunst- und Kulturschaffende – gesichert werden. Die zum größten Teil denkmalgeschützten Gebäude sollen dauerhaft erhalten bleiben und mit preiswerten Wohn-, Gewerbe- und soziokulturellen Räumen einer möglichst breiten Öffentlichkeit zur Verfügung stehen. Der Senat hat im Oktober 2011 das Gängeviertel als Sanierungs- und Stadtumbaugebiet „Neustadt SU2 Gängeviertel / Valentinskamp“ im Rahmenprogramm Integrierte Stadtteilentwicklung (RISE) festgelegt. Die Festlegung erfolgte auf Basis des Integrierten Entwicklungskonzepts (IEK) für das Fördergebiet Gängeviertel / Valentinskamp.
Gegenstand dieser Vorlage ist die erste Fortschreibung des IEK für das Gebiet Gängeviertel / Valentinskamp (siehe Anlage). Das Bezirksamt Hamburg-Mitte, vertreten durch das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung, ist verantwortlich für die Umsetzung des Verfahrens und Herausgeberin dieser Fortschreibung. Anlass ist die Wiederaufnahme des mehrere Jahre ruhenden Sanierungsverfahrens, nachdem im ersten Halbjahr 2019 der zwischen der Gängeviertel Genossenschaft 2010 eG und dem Verein Gängeviertel e.V. einerseits und der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) andererseits vereinbarte Planungsstopp aufgehoben wurde. Die Gebietslaufzeit war ursprünglich bis Ende 2019 vorgesehen.
Auf Basis der Fortschreibung des IEK wird die Verlängerung der Förderlaufzeit bis Ende 2027 durch einen Senatsbeschluss (Senatsbeschluss im Verfügungswege) angestrebt.
Gebietsbeschreibung
Das Sanierungs- und Stadtumbaugebiet „Neustadt SU2 Gängeviertel/ Valentinskamp“ liegt im Zentrum der Stadt Hamburg, im nördlichen Teil des Stadtteils Neustadt im Bezirk Hamburg-Mitte. Durch seine Lage am westlichen Rand der City liegt es in der Nachbarschaft zu den hochpreisigen Einzelhandelsflächen in der ABC-Straße sowie im Hanseviertel und in unmittelbarer fußläufiger Entfernung zum Stadtzentrum zwischen Gänsemarkt, Jungfernstieg und Rathausmarkt. Nach Süden und Westen schließen sich gemischte Altbauquartiere sowie die Wallanlagen mit den Hamburger Gerichtsgebäuden an. Die Hamburg Messe, das Heiligengeistfeld und das vielfältige Karolinenviertel befinden sich in fußläufiger Nachbarschaft.
Gebietsbezogene Leitziele / Entwicklungsziele
Die gebietsbezogen Leitziele / Entwicklungsziele gelten weiterhin fort. Einige wurden zwischenzeitlich weitgehend erreicht. Das Leitziel 3 wurde konkretisiert.
(1) Erhalt der historischen Bausubstanz
(2) Schaffung von bezahlbarem Mietwohnraum
(3) Schaffung von günstigen Gewerbeflächen und gewerblicher Vielfalt im Viertel sowie von Flächen für das Gemeinwohl
(4) Schaffung von günstigen Atelier- und Werkstattflächen für Gängeviertel e.V. und andere
(5) Durchführung einer effizienten Sanierung
(6) Schaffung eines Zentrums für Kunst, Kultur und Soziales in der „Fabrique“
(7) Übertragung eines Höchstmaßes an Eigenverantwortung und Autonomie an Gängeviertel e.V. bei der Nutzung der Gewerbeflächen
(8) Gestalterische Aufwertung der vorhandenen Freiflächen und Erhöhung der Nutzbarkeit
(9) Ausschöpfung aller Finanzierungsmöglichkeiten
(10) Erhalt und langfristige Sicherung von preisgünstigen Wohn- und Gewerbeflächen
Maßnahmen
Die Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen der Bestandsgebäude unter besonderer Würdigung des Denkmalschutzes bilden die zentralen Maßnahmen des Verfahrens. Mit der Fortführung der öffentlich geförderten Modernisierungen und Instandsetzungen der Wohn- und Geschäftsgebäude nach der geltenden IFB-Förderrichtlinie für „Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an Mietwohngebäuden in Gebieten der Integrierten Stadtteilentwicklung“ sollen in den nächsten Jahren die Voraussetzungen für den langfristigen Erhalt der Gebäude im Gängeviertel geschaffen werden.
Bisher konnte die Instandsetzung und Modernisierung der Gebäude Caffamacherreihe 37-39 und Caffamacherreihe 43-49 sowie die Instandsetzung und Modernisierung der „Fabrique“ Valentinskamp 34 a zur anschließenden Nutzung als soziokulturelles Zentrum mit Kunst, Kultur, Gastronomie und sozialen Angeboten erfolgreich umgesetzt werden.
Nach Wiederaufnahme des Sanierungsverfahrens ist folgender Zeitplan anvisiert:
Zeitraum bis Ende 2022:
Zeitraum bis Ende 2025:
Zeitraum bis Ende 2026:
Zeitraum bis Ende 2027:
Beteiligung | Verfügungsfonds
Aufgrund der Besonderheiten des Fördergebietes, der thematischen Schwerpunkte der Gesamtmaßnahme sowie der bisherigen praktischen Erfahrungen im Zuge der Sanierungsbeiratsarbeit im Gängeviertel im Zeitraum 2013 bis 2015 wird eine Fortführung des Sanierungsbeirates in der bisherigen formalen Form mit einer personen- und organisationsgebundenen Mitgliedschaft nicht weiter verfolgt. Bei der Wiederaufnahme des Sanierungsverfahrens wird auf die formale Einsetzung eines neuen Sanierungsbeirates in der vorherigen Struktur verzichtet. An dessen Stelle treten die nachfolgend beschriebenen, auf die Situation besser zugeschnittenen, Informations- und Beteiligungsformate.
Stadtplanungsausschuss, Forum und Verfügungsfondsgremium
Die Bezirkspolitik, die Öffentlichkeit sowie die sonstigen Betroffenen und interessierten Bürgerinnen und Bürger sollen über den Stand der Gesamtmaßnahme laufend informiert werden. Eine Schnittstelle in die Bezirkspolitik ist der Stadtplanungsausschuss der Bezirksversammlung, in dem über zentrale Verfahrensstände durch das Fachamt Stadt und Landschaftsplanung regelhaft berichtet wird.
Ebenfalls wird der Verfügungsfonds weiterhin fester Bestandteil in der Fortführung des Sanierungsverfahrens sein. Über die Mittelvergabe entscheidet ein Beteiligungsgremium im Fördergebiet. Sowohl die Information der Akteure über den Stand der städtebaulichen Gesamtmaßnahme als auch die Entscheidung über die Mittelvergabe aus dem Verfügungsfonds wird zukünftig in einem gemeinsamen „Forum Gängeviertel“ realisiert werden. Dieses Forum soll jährlich ca. zweimal tagen und ist für die Öffentlichkeit frei zugänglich.
Erbbaurechtsvertrag
Im August 2019 erfolgte der Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages zwischen der FHH und der Gängeviertel Genossenschaft 2010 eG. Mit dem Erbbaurechtsvertrag wird der Gängeviertel Genossenschaft 2010 eG die Verantwortung für die Vermietung, Verwaltung, Bewirtschaftung, Instandhaltung und Modernisierung der Gebäude schrittweise übertragen. Die FHH bleibt Eigentümerin der Grundstücke. Der Erbbaurechtsvertrag enthält Unterhaltungsverpflichtungen und Nutzungsbindungen und behält der FHH Eingriffsmöglichkeiten vor, wenn die Ziele des Vertrages verfehlt werden. Die Zustimmung des Haushaltsausschuss der Bürgerschaft erfolgte im November 2019.
Arbeits- und Entscheidungsgremien
Für die Planung, Koordinierung und Umsetzung der Baumaßnahmen sowie für die Belegung der Objekte sind die Einsetzung einer Planungswerkstatt, eines Koordinierungskreises sowie die Wiedereinsetzung einer Belegungskommission als spezifische Gremien vorgesehen. Das Bezirksamt HH-Mitte steuert den Gebietsentwicklungsprozess und die operative Durchführung des Verfahrens. Dies erfolgt in enger Zusammenarbeit mit der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen und der Behörde für Kultur und Medien. Diese informieren auch außerhalb der laufenden Abstimmungsformate das Bezirksamt HH-Mitte anlassbezogen über Abstimmungen und Entscheidungen, die die laufende Sanierungsdurchführung betreffen oder zu Abweichungen führen können.
Planungswerkstatt
Die Planungswerkstatt erarbeitet unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Mittel ein konkretes Bau- und Ablaufprogramm und wird an der Vorbereitung der Ausschreibungen beteiligt. Die Planungswerkstatt tagt kontinuierlich während des gesamten Verfahrens. Ihre Arbeit wird aus RISE-Mitteln unterstützt. Sie setzt sich wie folgt zusammen: drei Personen, die von der Gängeviertel Genossenschaft 2010 eG eingesetzt werden (Baukommission des Gängeviertels), zwei Personen der steg Hamburg mbH und eine Vertretung des beauftragten Architekturbüros.
Koordinierungskreis
Im Koordinierungskreis werden die Entscheidungsträger beteiligter Ämter und Behörden über den Stand des Sanierungsverfahrens und über die Zusammenarbeit informiert. Der Koordinierungskreis soll zukünftig die Verknüpfung der Arbeitsebenen mit Entscheidungsträgern der FHH darstellen. Er setzt sich zusammen aus je einer Person der Gängeviertel Genossenschaft 2010 eG, des Vereins Gängeviertel e.V. und der Baukommission des Gängeviertels sowie der steg Hamburg mbH, des Bezirksamtes Hamburg-Mitte, der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen sowie der Behörde für Kultur und Medien. Anlassbezogen wird der Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen einbezogen.
Belegungskommission
Die vorhandene Bausubstanz, die Dichte der Bebauung und die Intensität der Nutzungen machen eine sorgfältige Auswahl der zukünftigen Nutzerinnen und Nutzer erforderlich. Zur Konfliktvermeidung erfolgt daher eine einvernehmliche Belegungsstrategie zwischen der Gängeviertel Genossenschaft 2010 eG und der steg Hamburg mbH unter Berücksichtigung der öffentlichen Belange. Die Belegungskommission setzt sich aus zwei Vertretungen der Gängeviertel Genossenschaft 2010 eG, einer Vertretung der steg Hamburg mbH und zwei Vertretungen des Bezirksamt HH-Mitte zusammen.
Nächste Schritte
Die Teilfortschreibung des IEK Gängeviertel / Valentinskamp erfolgt gemäß Globalrichtlinie Rahmenprogramm Integrierte Stadtteilentwicklung als Senatsbeschluss im Verfügungswege. Vorab ist der Leitungsausschuss Programmsteuerung RISE (LAP) am 18.12.2019 zu beteiligen. Die Bezirksversammlung wird am 19.12.2019 in Kenntnis gesetzt. Gemäß Globalrichtlinie Rahmenprogramm Integrierte Stadtteilentwicklung bedarf es keines formalen Beschlusses der Bezirksversammlung zur Fortschreibung des Integrierten Entwicklungskonzeptes. Da die ursprüngliche Förderlaufzeit 2019 endet, ist der Senatsbeschluss im Verfügungswege zwingend noch in diesem Jahr herbeizuführen. Die Laufzeit mit den o. g. Maßnahmen wird bis Ende 2027 verlängert. Die Information und Einbindung von Bezirkspolitik und Öffentlichkeit erfolgt kontinuierlich über den Stadtplanungsausschuss und über das gesonderte Forum Gängeviertel.
Petitum/Beschluss:
Auf Basis der vorgelegten Fortschreibung des Integrierten Entwicklungskonzeptes Gängeviertel / Valentinskamp und der Vorlage des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung wird um Zustimmung zur Weitergabe an den Leitungsausschuss Programmsteuerung RISE (LAP) für die Sitzung am 18.12.2019 gebeten. Die Bezirksversammlung erhält die Fortschreibung in der Sitzung am 19.12.2019 zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Der Stadtplanungsausschuss hat in seiner Sitzung am 04.12.2019 der nachfolgend aufgeführten Vorlage Drs. Nr. 22-0504 einstimmig zugestimmt.
Anlass und Hintergrund
Das Gängeviertel soll langfristig als Ort kultureller Vielfalt, des Wohnens und Arbeitens – schwerpunktmäßig für Kunst- und Kulturschaffende – gesichert werden. Die zum größten Teil denkmalgeschützten Gebäude sollen dauerhaft erhalten bleiben und mit preiswerten Wohn-, Gewerbe- und soziokulturellen Räumen einer möglichst breiten Öffentlichkeit zur Verfügung stehen. Der Senat hat im Oktober 2011 das Gängeviertel als Sanierungs- und Stadtumbaugebiet „Neustadt SU2 Gängeviertel / Valentinskamp“ im Rahmenprogramm Integrierte Stadtteilentwicklung (RISE) festgelegt. Die Festlegung erfolgte auf Basis des Integrierten Entwicklungskonzepts (IEK) für das Fördergebiet Gängeviertel / Valentinskamp.
Gegenstand dieser Vorlage ist die erste Fortschreibung des IEK für das Gebiet Gängeviertel / Valentinskamp (siehe Anlage). Das Bezirksamt Hamburg-Mitte, vertreten durch das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung, ist verantwortlich für die Umsetzung des Verfahrens und Herausgeberin dieser Fortschreibung. Anlass ist die Wiederaufnahme des mehrere Jahre ruhenden Sanierungsverfahrens, nachdem im ersten Halbjahr 2019 der zwischen der Gängeviertel Genossenschaft 2010 eG und dem Verein Gängeviertel e.V. einerseits und der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) andererseits vereinbarte Planungsstopp aufgehoben wurde. Die Gebietslaufzeit war ursprünglich bis Ende 2019 vorgesehen.
Auf Basis der Fortschreibung des IEK wird die Verlängerung der Förderlaufzeit bis Ende 2027 durch einen Senatsbeschluss (Senatsbeschluss im Verfügungswege) angestrebt.
Gebietsbeschreibung
Das Sanierungs- und Stadtumbaugebiet „Neustadt SU2 Gängeviertel/ Valentinskamp“ liegt im Zentrum der Stadt Hamburg, im nördlichen Teil des Stadtteils Neustadt im Bezirk Hamburg-Mitte. Durch seine Lage am westlichen Rand der City liegt es in der Nachbarschaft zu den hochpreisigen Einzelhandelsflächen in der ABC-Straße sowie im Hanseviertel und in unmittelbarer fußläufiger Entfernung zum Stadtzentrum zwischen Gänsemarkt, Jungfernstieg und Rathausmarkt. Nach Süden und Westen schließen sich gemischte Altbauquartiere sowie die Wallanlagen mit den Hamburger Gerichtsgebäuden an. Die Hamburg Messe, das Heiligengeistfeld und das vielfältige Karolinenviertel befinden sich in fußläufiger Nachbarschaft.
Gebietsbezogene Leitziele / Entwicklungsziele
Die gebietsbezogen Leitziele / Entwicklungsziele gelten weiterhin fort. Einige wurden zwischenzeitlich weitgehend erreicht. Das Leitziel 3 wurde konkretisiert.
(1) Erhalt der historischen Bausubstanz
(2) Schaffung von bezahlbarem Mietwohnraum
(3) Schaffung von günstigen Gewerbeflächen und gewerblicher Vielfalt im Viertel sowie von Flächen für das Gemeinwohl
(4) Schaffung von günstigen Atelier- und Werkstattflächen für Gängeviertel e.V. und andere
(5) Durchführung einer effizienten Sanierung
(6) Schaffung eines Zentrums für Kunst, Kultur und Soziales in der „Fabrique“
(7) Übertragung eines Höchstmaßes an Eigenverantwortung und Autonomie an Gängeviertel e.V. bei der Nutzung der Gewerbeflächen
(8) Gestalterische Aufwertung der vorhandenen Freiflächen und Erhöhung der Nutzbarkeit
(9) Ausschöpfung aller Finanzierungsmöglichkeiten
(10) Erhalt und langfristige Sicherung von preisgünstigen Wohn- und Gewerbeflächen
Maßnahmen
Die Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen der Bestandsgebäude unter besonderer Würdigung des Denkmalschutzes bilden die zentralen Maßnahmen des Verfahrens. Mit der Fortführung der öffentlich geförderten Modernisierungen und Instandsetzungen der Wohn- und Geschäftsgebäude nach der geltenden IFB-Förderrichtlinie für „Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an Mietwohngebäuden in Gebieten der Integrierten Stadtteilentwicklung“ sollen in den nächsten Jahren die Voraussetzungen für den langfristigen Erhalt der Gebäude im Gängeviertel geschaffen werden.
Bisher konnte die Instandsetzung und Modernisierung der Gebäude Caffamacherreihe 37-39 und Caffamacherreihe 43-49 sowie die Instandsetzung und Modernisierung der „Fabrique“ Valentinskamp 34 a zur anschließenden Nutzung als soziokulturelles Zentrum mit Kunst, Kultur, Gastronomie und sozialen Angeboten erfolgreich umgesetzt werden.
Nach Wiederaufnahme des Sanierungsverfahrens ist folgender Zeitplan anvisiert:
Zeitraum bis Ende 2022:
Zeitraum bis Ende 2025:
Zeitraum bis Ende 2026:
Zeitraum bis Ende 2027:
Beteiligung | Verfügungsfonds
Aufgrund der Besonderheiten des Fördergebietes, der thematischen Schwerpunkte der Gesamtmaßnahme sowie der bisherigen praktischen Erfahrungen im Zuge der Sanierungsbeiratsarbeit im Gängeviertel im Zeitraum 2013 bis 2015 wird eine Fortführung des Sanierungsbeirates in der bisherigen formalen Form mit einer personen- und organisationsgebundenen Mitgliedschaft nicht weiter verfolgt. Bei der Wiederaufnahme des Sanierungsverfahrens wird auf die formale Einsetzung eines neuen Sanierungsbeirates in der vorherigen Struktur verzichtet. An dessen Stelle treten die nachfolgend beschriebenen, auf die Situation besser zugeschnittenen, Informations- und Beteiligungsformate.
Stadtplanungsausschuss, Forum und Verfügungsfondsgremium
Die Bezirkspolitik, die Öffentlichkeit sowie die sonstigen Betroffenen und interessierten Bürgerinnen und Bürger sollen über den Stand der Gesamtmaßnahme laufend informiert werden. Eine Schnittstelle in die Bezirkspolitik ist der Stadtplanungsausschuss der Bezirksversammlung, in dem über zentrale Verfahrensstände durch das Fachamt Stadt und Landschaftsplanung regelhaft berichtet wird.
Ebenfalls wird der Verfügungsfonds weiterhin fester Bestandteil in der Fortführung des Sanierungsverfahrens sein. Über die Mittelvergabe entscheidet ein Beteiligungsgremium im Fördergebiet. Sowohl die Information der Akteure über den Stand der städtebaulichen Gesamtmaßnahme als auch die Entscheidung über die Mittelvergabe aus dem Verfügungsfonds wird zukünftig in einem gemeinsamen „Forum Gängeviertel“ realisiert werden. Dieses Forum soll jährlich ca. zweimal tagen und ist für die Öffentlichkeit frei zugänglich.
Erbbaurechtsvertrag
Im August 2019 erfolgte der Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages zwischen der FHH und der Gängeviertel Genossenschaft 2010 eG. Mit dem Erbbaurechtsvertrag wird der Gängeviertel Genossenschaft 2010 eG die Verantwortung für die Vermietung, Verwaltung, Bewirtschaftung, Instandhaltung und Modernisierung der Gebäude schrittweise übertragen. Die FHH bleibt Eigentümerin der Grundstücke. Der Erbbaurechtsvertrag enthält Unterhaltungsverpflichtungen und Nutzungsbindungen und behält der FHH Eingriffsmöglichkeiten vor, wenn die Ziele des Vertrages verfehlt werden. Die Zustimmung des Haushaltsausschuss der Bürgerschaft erfolgte im November 2019.
Arbeits- und Entscheidungsgremien
Für die Planung, Koordinierung und Umsetzung der Baumaßnahmen sowie für die Belegung der Objekte sind die Einsetzung einer Planungswerkstatt, eines Koordinierungskreises sowie die Wiedereinsetzung einer Belegungskommission als spezifische Gremien vorgesehen. Das Bezirksamt HH-Mitte steuert den Gebietsentwicklungsprozess und die operative Durchführung des Verfahrens. Dies erfolgt in enger Zusammenarbeit mit der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen und der Behörde für Kultur und Medien. Diese informieren auch außerhalb der laufenden Abstimmungsformate das Bezirksamt HH-Mitte anlassbezogen über Abstimmungen und Entscheidungen, die die laufende Sanierungsdurchführung betreffen oder zu Abweichungen führen können.
Planungswerkstatt
Die Planungswerkstatt erarbeitet unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Mittel ein konkretes Bau- und Ablaufprogramm und wird an der Vorbereitung der Ausschreibungen beteiligt. Die Planungswerkstatt tagt kontinuierlich während des gesamten Verfahrens. Ihre Arbeit wird aus RISE-Mitteln unterstützt. Sie setzt sich wie folgt zusammen: drei Personen, die von der Gängeviertel Genossenschaft 2010 eG eingesetzt werden (Baukommission des Gängeviertels), zwei Personen der steg Hamburg mbH und eine Vertretung des beauftragten Architekturbüros.
Koordinierungskreis
Im Koordinierungskreis werden die Entscheidungsträger beteiligter Ämter und Behörden über den Stand des Sanierungsverfahrens und über die Zusammenarbeit informiert. Der Koordinierungskreis soll zukünftig die Verknüpfung der Arbeitsebenen mit Entscheidungsträgern der FHH darstellen. Er setzt sich zusammen aus je einer Person der Gängeviertel Genossenschaft 2010 eG, des Vereins Gängeviertel e.V. und der Baukommission des Gängeviertels sowie der steg Hamburg mbH, des Bezirksamtes Hamburg-Mitte, der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen sowie der Behörde für Kultur und Medien. Anlassbezogen wird der Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen einbezogen.
Belegungskommission
Die vorhandene Bausubstanz, die Dichte der Bebauung und die Intensität der Nutzungen machen eine sorgfältige Auswahl der zukünftigen Nutzerinnen und Nutzer erforderlich. Zur Konfliktvermeidung erfolgt daher eine einvernehmliche Belegungsstrategie zwischen der Gängeviertel Genossenschaft 2010 eG und der steg Hamburg mbH unter Berücksichtigung der öffentlichen Belange. Die Belegungskommission setzt sich aus zwei Vertretungen der Gängeviertel Genossenschaft 2010 eG, einer Vertretung der steg Hamburg mbH und zwei Vertretungen des Bezirksamt HH-Mitte zusammen.
Nächste Schritte
Die Teilfortschreibung des IEK Gängeviertel / Valentinskamp erfolgt gemäß Globalrichtlinie Rahmenprogramm Integrierte Stadtteilentwicklung als Senatsbeschluss im Verfügungswege. Vorab ist der Leitungsausschuss Programmsteuerung RISE (LAP) am 18.12.2019 zu beteiligen. Die Bezirksversammlung wird am 19.12.2019 in Kenntnis gesetzt. Gemäß Globalrichtlinie Rahmenprogramm Integrierte Stadtteilentwicklung bedarf es keines formalen Beschlusses der Bezirksversammlung zur Fortschreibung des Integrierten Entwicklungskonzeptes. Da die ursprüngliche Förderlaufzeit 2019 endet, ist der Senatsbeschluss im Verfügungswege zwingend noch in diesem Jahr herbeizuführen. Die Laufzeit mit den o. g. Maßnahmen wird bis Ende 2027 verlängert. Die Information und Einbindung von Bezirkspolitik und Öffentlichkeit erfolgt kontinuierlich über den Stadtplanungsausschuss und über das gesonderte Forum Gängeviertel.
Auf Basis der vorgelegten Fortschreibung des Integrierten Entwicklungskonzeptes Gängeviertel / Valentinskamp und der Vorlage des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung wird um Zustimmung zur Weitergabe an den Leitungsausschuss Programmsteuerung RISE (LAP) für die Sitzung am 18.12.2019 gebeten. Die Bezirksversammlung erhält die Fortschreibung in der Sitzung am 19.12.2019 zur Kenntnis.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.