RISE-Fördergebiet Billstedt-Zentrum, Zustimmung zur Zwischenbilanzierung und Fortschreibung des Integrierten Entwicklungskonzeptes (IEK) für das Sanierungsgebiet Billstedt-Zentrum
Der Stadtplanungsausschuss hat in seiner Sitzung am 11.11.2021 der nachfolgend aufgeführten Vorlage Drs. Nr. 22-2455 einstimmig zugestimmt.
Der Billstedter Zentrumsbereich bietet wichtige zentrale Funktionen im Einzugsbereich des Hamburger Ostens – mit zahlreichen Einkaufsmöglichkeiten, der U-Bahn-Haltestation Billstedt, dem größten Wochenmarkt in Hamburg-Mitte und einem vielfältigen Angebot an sozialer und bildungsbezogener Infrastruktur. Und hier wohnen ca. 5.000 Menschen.
In den vergangenen Jahren wurden erhebliche Strukturveränderungen festgestellt, die eine Gefährdung der Funktion als übergeordnetes Zentrum befürchten ließen. Zur Behebung der städtebaulichen und funktionalen Missstände und um den Bereich als Ort zum Wohnen und Arbeiten weiterzuentwickeln, wurde auf Grundlage der Anmeldung des Bezirksamtes Hamburg-Mitte mit Verordnung des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg vom 09.05.2017 das Fördergebiet ‚Billstedt-Zentrum‘ als Sanierungsgebiet im Rahmenprogramm Integrierte Stadtteilentwicklung nach § 142 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) mit einer Laufzeit bis 2024 förmlich festgelegt. Nachdem das Fördergebiet zunächst im Bund-Länder-Programm ‚Aktive Stadt- und Ortsteilzentren‘ angemeldet worden war, erfolgte im Jahr 2020 eine Überleitung in das neue Bund-Länder-Programm ‚Lebendige Zentren‘.
Das Fördergebiet ‚Billstedt-Zentrum‘ ist ein eigenständiges räumliches Schwerpunktgebiet im RISE-Fördergebiet ‚Entwicklungsraum Billstedt/Horn‘ (siehe aktuelle BV-Drs. 22/2176.1), das mit rund 108.000 Einwohnerinnen und Einwohnern und einer räumlichen Ausdehnung von rund 2.200 ha das größte Fördergebiet Deutschlands darstellt. Des Weiteren ist ‚Billstedt-Zentrum‘ ein Fokusraum des Senatskonzepts ‚Stromaufwärts an Elbe und Bille – Wohnen und urbane Produktion in HamburgOst‘ (Drs. 2014/02828 vom 19. Dezember 2014), wodurch es zusätzlich in den gesamtstädtischen, stadtentwicklungspolitischen Kontext eingebettet ist.
Seit 2017 bildet das vom Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung erarbeitete Integrierte Entwicklungskonzept (IEK) mit Maßnahmenplan und mit einem Städtebaulichem Rahmenplan in zwei Zeithorizonten den Handlungsrahmen zur strukturellen Entwicklung und städtebaulichen Gestaltung des Billstedter Zentrums. Das Konzept fasst Strategien und Ansätze für eine städtebauliche, verkehrliche, ökonomische und freiraumplanerische Entwicklung des Zentrums in einem Gesamtkonzept zusammen und benennt eine gebietsspezifische Zielstruktur und konkrete Projekte für die spätere Umsetzung. Für insgesamt 14 sog. Neuordnungsbereiche im Fördergebiet wurden seinerzeit mit dem „Städtebaulichen Rahmenplan 2020+“ eher bestandsorientierte und mit dem „Städtebaulichen Rahmenplan 2030“ Planungsvorschläge mit einer längerfristigen Umsetzungsperspektive entworfen. Auf Grundlage der Planungsüberlegungen sollen durch Innenentwicklungs- und Neuordnungspotenziale bis zu 500 neue Wohnungen im Gebiet geschaffen werden.
Schwerpunkte der Gebietsentwicklung sind neben dem genannten Wohnungsneubau und der Bestandsentwicklung auf privaten und öffentlichen Teilflächen Maßnahmen im öffentlichen Raum wie die Umgestaltung der Billstedter Hauptstraße in Verbindung mit dem Bau der Velorouten 8 und 14, die Neugestaltung der Fußgängerzone Möllner Landstraße mit Marktplatz und der Rückbau der Fußgängerbrücke über die Billstedter Hauptstraße. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Förderung des Einzelhandels. Dazu wurde im Rahmen des ESF-Projektes ‚Regionale Qualifizierung für Inhaber/innen und Beschäftigte von KMU‘ (ReQ 2020) gemeinsam mit Interessierten die „Billstedter Interessengemeinschaft für Gewerbetreibende“ (bigg e.V.) gegründet. Mit der durch das Büro für Lokale Wirtschaft (LoWi) organisierten Interessengemeinschaft sollen neue Impulse befördert werden, die den Standort insgesamt aufwerten und beleben helfen.
Mit der vorliegenden Zwischenbilanzierung für die Zeit von 2017 bis 30.06.2021 wird die Zielerreichung in den Handlungsfeldern über die Projekte der Gebietsentwicklung beschrieben und herausgearbeitet, in welchen Bereichen weiterhin Handlungsbedarf besteht. Die Bilanzierungsergebnisse sind Grundlage der vorliegenden Fortschreibung des IEK für den Zeitraum vom 01.07.2021 bis 2024.
Für die Zwischenbilanzierung und Fortschreibung des IEK Billstedt-Zentrum durch das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung wurden die folgenden Datengrundlagen, Einschätzungen und Rahmenbedingungen herangezogen:
Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (TöB) erfolgte vom 03.09.2021 bis 30.09.2021. Am 20.12.2021 soll dem Leitungsausschuss für die Programmsteuerung RISE (LAP) die Zwischenbilanzierung und die Fortschreibung des IEK Billstedt-Zentrum zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
Zusammenfassend sind die folgenden Ergebnisse festzuhalten:
Der Hauptausschuss wird um Bestätigung des Beschlusses anstelle der Bezirksversammlung gebeten.
Anlagen
(Die Anlagen sind in der Ursprungsdrucksache 22-2455 enthalten und nicht erneut beigefügt.)