Regionale Aufteilung der Sondermittel der Bezirksversammlung für das Haushaltsjahr 2020
Die Bezirksversammlung hat die nachfolgende aufgeführte Vorlage in ihrer Sitzung am 24.10.2019 einstimmig - bei Enthaltung von 2 Stimmen der Fraktion DIE LINKE und einer Enthaltung der AfD-Fraktion - zur endgültigen Beschlussfassung an den Hauptausschuss abgegeben.
Der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte stehen im Haushaltsjahr 2020 im Zentralen Ansatz 20503 -Sondermittel 82.000,00 € „normale“ Sondermittel“ zur Verfügung. Hierbei handelt es sich um rein konsumtive Mittel.
Über investive Mittel kann die Bezirksversammlung im Rahmen des Gestaltungsfonds (Ansatz 2020 =197.000 €) oder des Förderfonds verfügen.
Die prozentuale Aufteilung ergibt sich aus dem Bevölkerungsstand am 31.12.2017 (s. Anlagen)
Die Verwaltung empfiehlt, die Sondermittel wie folgt auf die Regionalbereiche aufzuteilen:
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gesamter Bezirksamtsbereich |
10 % |
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8.200,00 € |
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City |
20 % |
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16.400,00 € |
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Region Finkenwerder (und Waltershof) |
4 % |
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3.280,00 € |
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Region Wilhelmsburg/Veddel |
18 % |
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14.760,00 € |
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Region Billstedt/Mümmelmannsberg |
22 % |
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18.040,00 € |
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Region Horn/Hamm/Borgfelde |
26 % |
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21.320,00 € |
Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 05.11.2019 einstimmig beschlossen, die in der Vorlage vorgeschlagene Mittelaufteilung von 82.000€ auf 100.000€ zu erhöhen und die prozentuale Aufteilung nachträglich vom Bezirksamt vornehmen zu lassen.
Das Bezirksamt hat daraufhin die Mittelerhöhung geprüft und ist zu folgendem Ergebnis gekommen:
Die Höhe der bezirklichen Sondermittel wird im Rahmen des Haushaltsvoranschlages festgelegt und durch den Haushaltsbeschluss des Senats und der Bürgerschaft beschlossen. Es handelt sich daher nicht um einen variablen Betrag. Auch die generelle Höhe ist nicht ohne weiteres im Haushaltsvoranschlag zu erhöhen, da das Ausgabevolumen durch Eckwerte begrenzt wird. Im Jahr 2019 wurde der Betrag für die Sondermittel um 20.000,-€ erhöht, da es investive Rückflüsse aus dem Gestaltungsfond gegeben hat, die aus buchungstechnischen Gründen nicht mehr in den Gestaltungsfond zurückgegeben werden konnten und daher den Sondermitteln zur Verfügung gestellt wurden. Diese Situation gibt es in diesem Jahr nicht.
Grundsätzlich können auch die Mittel des Förderfonds für die Zwecke der Regionen verwendet werden, wenn für 2020 nach Prämienzuteilung wieder Mittel zur Verfügung stehen werden.
Vor diesem Hintergrund wird darum gebeten, die ursprüngliche Mittelaufteilung zu beschließen.