21-4142

Referentenanfrage B-Plan F 32 - wasserwirtschaftliche Neuordnung (Antrag der CDU-Fraktion)

Antrag öffentlich

Sachverhalt

 

Am 27. Juni 2017 wurde dem Regionalausschuss Finkenwerder der aktuelle Sachstand zum Bebauungsplan-Verfahren Finkenwerder 32 vorgestellt. Seitens der Behördenvertreter wurde deutlich gemacht, dass der Baubeginn im Wesentlichen vom Abschlusszeitpunkt des wasserrechtlichen Genehmigungsverfahrens abhängig ist. Eine Flächenaufhöhung zwischen 0,90 und 1,50 Metern ist für die Erschließung und Bebauung des Gebietes erforderlich.

 

Nach Auskunft der Behördenvertreter sollte die Einreichung der Unterlagen für das wasserrechtliche Planfeststellungsverfahren im Frühjahr 2018 erfolgen. Da die Entwässerung in dem Gebiet nicht isoliert betrachtet werden kann, sollte insbesondere mit dem Be- und Entwässerungsverband Finkenwerder ein enger Abstimmungsprozess erfolgen.

 

Untrennbar mit der wasserwirtschaftlichen Neuordnung des Gebietes, ist die geplante Verbreiterung des Finkenwerder Landscheideweges verbunden. Die Ertüchtigung muss vor Beginn der Arbeiten erfolgen, damit schwere Lkw das entsprechende Material anliefern können. In diesem Zusammenhang spielen auch Lärmbelästigung und Erschütterungen der Anlieger der Finkenwerder Landscheide eine wichtige Rolle.

 

Petitum/Beschluss:

 

Vor diesem Hintergrund beschließt der Regionalausschuss Finkenwerder:

 

  1. Die Fachbehörde(n) entsendet (n) auskunftsfähige Referenten/innen, die über den Stand des wasserrechtlichen Verfahrens und die geplante Ertüchtigung des Landscheideweges sowie die dazugehörigen Planungen mit  den entsprechenden Inhalten sowie Zeitschienen informieren. Darüber hinaus werden Vertreter des Be- und Entwässerungsverbandes Finkenwerder hinzu geladen.

 

  1. Die Bezirksversammlung wird um Bekräftigung gebeten.

 

Petitum/Beschluss

Sachverhalt:

 

Am 27. Juni 2017 wurde dem Regionalausschuss Finkenwerder der aktuelle Sachstand zum Bebauungsplan-Verfahren Finkenwerder 32 vorgestellt. Seitens der Behördenvertreter wurde deutlich gemacht, dass der Baubeginn im Wesentlichen vom Abschlusszeitpunkt des wasserrechtlichen Genehmigungsverfahrens abhängig ist. Eine Flächenaufhöhung zwischen 0,90 und 1,50 Metern ist für die Erschließung und Bebauung des Gebietes erforderlich.

 

Nach Auskunft der Behördenvertreter sollte die Einreichung der Unterlagen für das wasserrechtliche Planfeststellungsverfahren im Frühjahr 2018 erfolgen. Da die Entwässerung in dem Gebiet nicht isoliert betrachtet werden kann, sollte insbesondere mit dem Be- und Entwässerungsverband Finkenwerder ein enger Abstimmungsprozess erfolgen.

 

Untrennbar mit der wasserwirtschaftlichen Neuordnung des Gebietes, ist die geplante Verbreiterung des Finkenwerder Landscheideweges verbunden. Die Ertüchtigung muss vor Beginn der Arbeiten erfolgen, damit schwere Lkw das entsprechende Material anliefern können. In diesem Zusammenhang spielen auch Lärmbelästigung und Erschütterungen der Anlieger der Finkenwerder Landscheide eine wichtige Rolle.

 

 

Vor diesem Hintergrund beschließt der Regionalausschuss Finkenwerder:

 

  1. Die Fachbehörde(n) entsendet (n) auskunftsfähige Referenten/innen, die über den Stand des wasserrechtlichen Verfahrens und die geplante Ertüchtigung des Landscheideweges sowie die dazugehörigen Planungen mit  den entsprechenden Inhalten sowie Zeitschienen informieren. Darüber hinaus werden Vertreter des Be- und Entwässerungsverbandes Finkenwerder hinzu geladen.

 

  1. Die Bezirksversammlung wird um Bekräftigung gebeten.