Referentenanforderung zum Thema Straßeneinmündung Steendiek/Schloostraße (Antrag der SPD-, CDU- und FDP-Fraktion)
Letzte Beratung: 27.09.2022 Regionalausschuss Finkenwerder Ö 5.1
An der Straßeneinmündung Steendiek/Schloostraße besteht für Fußgänger die Möglichkeit die Schloostraße zu überqueren. Dies wird durch eine Mittelinsel in der Straßenmitte erleichtert. Querende Fußgänger und Fahrradfahrer haben hier gegenüber dem vom Steendiek abbiegenden Verkehr Vorrang.
Trotzdem kommt es hier immer wieder zu Konfliktsituationen zwischen Fußgängern und dem abbiegenden Verkehr. Oft wird an dieser Stelle von Auto oder Fahrradfahrern, die vom Steendiek in die Schloostraße abbiegen nicht wahrgenommen, dass hier kein Recht auf Vorfahrt besteht.
Des Weiteren verfügt die erwähnte Mittelinsel nicht über einen abgesenkten Bordstein. Für Menschen, die in einem Rollstuhl sitzen oder für ältere Menschen mit einem Rollator, ist die Verkehrsinsel somit nicht nur keine Unterstützung beim Queren der Straße, sondern kann auch schnell zum Hindernis werden. Hier wäre eine Absenkung des Bordsteins nötig.
Diese beiden Sachverhalte bergen für den querenden Fußgänger und Radverkehr erhebliche Gefahren, weshalb zeitnah ein Austausch mit der Polizei erfolgen sollte, um mögliche Lösungen und Maßnahmen für die beschrieben Probleme zu erörtern.
Nach § 27 Abs. 3 BezVG ist die für straßenverkehrsbehördliche Anordnungen zuständige Behörde auf Anforderung der Bezirksversammlung verpflichtet, Fachleute zur Erörterung der Sach- und Rechtslage und zur Beantwortung von Fragen in die Sitzung der Bezirksversammlung oder in die Sitzung des zuständigen Ausschusses zu entsenden. Der für die eben genannte Sachverhalte zuständige Ausschuss ist der Regionalausschuss Finkenwerder.
Vor diesem Hintergrund möge der Regionalausschuss Finkenwerder beschließen:
Die Polizei – Polizeikommissariat 47 – als die für straßenverkehrsbehördliche Anordnungen zuständige Behörde wird um die Entsendung eines Referenten in den Regionalausschuss Finkenwerder gebeten, um zu den o.g. Sachverhalten Stellung zu nehmen und Gegenmaßnahmen zu erörtern. Gegebenenfalls sollen weitere zuständige Behörden ebenfalls im Regionalausschuss Stellung nehmen.
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