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Referentenanforderung Polizei: Wirksame Maßnahmen gegen Schwerlastverkehr auf der Ortsdurchfahrt Finkenwerder (Antrag der SPD-, CDU- und FDP-Fraktion)

Antrag öffentlich

Letzte Beratung: 15.02.2022 Regionalausschuss Finkenwerder Ö 5.2

Sachverhalt

Die Ortsdurchfahrt Finkenwerder ist für Schwerlastverkehr ab 7,5t gesperrt. Dieser soll über die Ortsumgehung und den Neßdeich bei Bedarf von Westen in den Stadtteil einfahren. Anliegerverkehr in Richtung Ortsmitte ist jedoch zugelassen.

 

Dieser Umstand führt offensichtlich dazu, dass vermehrt Schwerlastverkehr (Sattelzüge mit Auflieger) Richtung Rüschpark die Abkürzung durch die Ortsmitte wählt und über Ostfrieslandstraße, Steendiek (mit Kreisverkehr), Schloostraße, Finksweg, Hein-Saß-Weg in den Rüschpark fährt. Zuletzt betraf das in großem Umfang Baufahrzeuge, die Schutt von der Baustelle im Doggerbankweg abfuhren und Kiestransporte zur Baustelle am Steendiekkanal. Hinsichtlich letzterer hatte der LIG im Regionalausschuss Finkenwerder zugesagt, dass beteiligte Unternehmen angewiesen werden, nicht die Ortsdurchfahrt zu nutzen. Zusätzlich zum Baustellenverkehr fährt auch immer wieder Zulieferverkehr zum Rüschpark mit Sattelzügen über die beschriebene Strecke.

 

Es steht nun zu befürchten, dass aufgrund weiterer in naher und mittlerer Zukunft zu erwartender Bauvorhaben am Doggerbankweg und im Rüschpark der Baustellenverkehr und in dessen Sog weiterer Schwerlastverkehr die Ortsmitte durchfährt. Die genannten Straßenabschnitte sind jedoch für diese Art Verkehr nicht ausgelegt und es sind bauliche Schäden u.a. am neu eingerichteten Kreisverkehr am Steendiek zu erwarten. Außerdem kommt es zu nicht zumutbarer Lärm- und Abgasbelästigung der Anwohnerinnen und Anwohner. Und schließlich kreuzt die genannte Strecke Schulwege u.a. von den Schulen am Norderschulweg zur Gorch-Fock-Halle und zum Schwimmbad. Hier sehen wir ein erhöhtes Gefahrenpotential, sodass zeitnah ein Austausch mit der Polizei erfolgen sollte, um mögliche Lösungen und Maßnahmen für die beschriebenen Probleme zu erörtern.

 

Nach § 27 Abs. 3 BezVG ist die für straßenverkehrsbehördliche Anordnungen zuständige Behörde auf Anforderung der Bezirksversammlung verpflichtet, Fachleute zur Erörterung der Sach- und Rechtslage und zur Beantwortung von Fragen in die Sitzung der Bezirksversammlung oder in die Sitzung des zuständigen Ausschusses zu entsenden. Der für die eben genannte Sachverhalte zuständige Ausschuss ist der Regionalausschuss Finkenwerder.

 

Petitum/Beschluss

Vor diesem Hintergrund möge der Regionalausschuss Finkenwerder beschließen:

 

Die Polizei – Polizeikommissariat 47 – als die für straßenverkehrsbehördliche Anordnungen zuständige Behörde wird um die Entsendung eines Referenten in den Regionalausschuss Finkenwerder gebeten, um zu dem o.g. Sachverhalt Stellung zu nehmen und Gegenmaßnahmen, wie bspw. ein Einfahrtsverbot in den Hein-Saß-Weg vom Finksweg für Schwerlastverkehr, zu erörtern. Gegebenenfalls sollen weitere zuständige Behörden ebenfalls im Regionalausschuss Stellung nehmen.

 

 

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