Reeperbahn neu gestalten - westlichen Abschnitt sanieren
Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 09.10.2018 dem nachfolgend aufgeführten Antrag der SPD- und GRÜNE-Fraktion Drs. Nr. 21-4602 einstimmig - bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE - anstelle der Bezirksversammlung zugestimmt.
Hamburg allgemein und Sankt Pauli im Besonderen erfreuen sich seit Jahren steigender Beliebtheit und einer hohen Zahl an Besucherinnen und Besuchern. Die Reeperbahn, Hamburgs berühmteste Straße, wirkt dabei als Aushängeschild und de facto Hauptstraße Sankt Paulis als zentraler Anziehungsort. Gleichzeitig ist die Reeperbahn als vierspurige Wegeverbindung zwischen der Hamburger Innenstadt und dem südlichen Teil der Altonaer Altstadt wichtiger Bestandteil der verkehrlichen Anbindung des Hamburger Westens.
Um ihrer Bedeutung auch in Zukunft gerecht zu werden, ist eine Neugestaltung der Reeperbahn, insbesondere im westlichen Abschnitt erforderlich. Nach der erfolgreichen Umgestaltung des Abschnitts zwischen der Kreuzung Reeperbahn / David-straße / Hein Hoyer Straße und dem Millerntorplatz zeigt sich die Reeperbahn heute von zwei Gesichtern: Im Ostteil wurden Gehwege verbreitert, seitliche Wegebuchten entfernt und zwischen den Fahrbahnen ein erhöhter und bepflanzter Mittelstreifen errichtet. Im Westteil hingegen bewirken enge teils marode Gehwege und eine quasi sechsspurige Nutzung durch motorisierten Verkehr zwischen Davidwache und Nobistor eine deutlich geringere Aufenthaltsqualität. Insbesondere zu Stoßzeiten an den Wochenenden und im Zuge der inzwischen deutlich vermehrt stattfinden-den Großveranstaltungen stößt die derzeitige Kapazität der Gehwege an ihre Grenzen.
Daneben verfügt die Reeperbahn auf fast der ganzen Länge bislang über keinerlei Radverkehrsanlagen. Mit Blick auf die steigende Zahl der Radfahrerinnen und Radfahrer auch auf der Reeperbahn besteht hier Handlungsbedarf. So kam es in jüngerer Zeit vermehrt zu Nutzungskonflikten sowohl mit dem KfZ- als auch mit dem Fußverkehr.
In diesem Zusammenhang sind das Gestaltungs- und Verkehrskonzept der Reeperbahn insgesamt zu bewerten und an heutige und zukünftige Bedürfnisse der Anwohnerinnen und Anwohner, der Gewerbetreibenden und der Besucherinnen und Besucher anzupassen.
Den Antragstellern ist bewusst, dass unter den gegebenen baulichen und verkehrlichen Randbedingungen durchgreifende Verbesserungen für den Fahrradverkehr nur durch eine umfassende Planung mit einem hohen finanziellen Aufwand zu erreichen sein werden. Ohne dieses Ziel jedoch aus den Augen zu verlieren, sollten erste Verbesserungen möglichst bald in Angriff genommen werden.
Deswegen möge der Hauptausschuss beschließen:
1.)Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, welche straßenbaulichen Maßnahmen bezogen auf die Reeperbahn insgesamt zu einer Verbesserung der Verkehrssituation im Bereich der Reeperbahn in Betracht kommen. Dabei sind insbesondere zu prüfen:
a.Ertüchtigen der Gehwege im Abschnitt zwischen Davidstraße / Hein Hoyer Straße und Nobistor, z.B. durch Beseitigung von störendem Mobiliar und Verbesserung des Belages.
b.Anpassen von Fahrbahn- und / oder Nebenflächen zur Einrichtung von Radverkehrsanlagen, sowohl im östlichen als auch im westlichen Teil als Gesamtkonzept.
c.Bei den Planungen ist der Abschnitt zwischen Davidstraße und Millerntor für später folgende Maßnahmen mitzudenken.
2.)Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, bei den zuständigen Fachbehörden auf eine Sanierung und Neugestaltung der Reeperbahn zwischen Nobistor und der Kreuzung Reeperbahn / Davidstraße / Hein Hoyer Straße hinzuwirken und etwaige Finanzierungsmöglichkeiten zu prüfen.
Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) nimmt zu dem Beschluss mit Schreiben vom 05.11.2018 wie folgt Stellung:
„Der Senat arbeitet kontinuierlich an der Instandhaltung und der Sanierung von Hamburgs Straßen, um den Bürgerinnen und Bürgern eine umfangreiches und attraktives Mobilitätsangebot anzubieten. Schwerpunkt der laufenden Aktivitäten ist das Erhalten von Straßen, Erschließungen, die Busoptimierung und der Ausbau von Velorouten, die mit großem personellem und finanziellem Einsatz vorangetrieben werden.
Die räumliche und verkehrliche Situation auf der Reeperbahn ist komplex und der Handlungsspielraum begrenzt. Die Reeperbahn ist eine Hauptverkehrsstraße von rund 3 km Länge und wird werktäglich von rund 35.000 Kraftfahrzeugen mit einem Schwerlastanteil von 4 % befahren. Die Fahrbahnen der Reeperbahn befinden sich derzeit in einem baulich guten Zustand.
Um optimale Radverkehrsanlagen auf gesamter Länge der Reeperbahn zu berücksichtigen, müsste neben der gewünschten Umgestaltung der westlichen Reeperbahn eine Gesamtbetrachtung des Straßenzuges erfolgen, das heißt eine vollständige Überplanung vorgenommen werden. Dies würde lange Planungsprozesse bedeuten. Der östliche Teil der Reeperbahn zwischen Millerntorplatz und Davidstraße wurde zuletzt im Jahr 2006 mit dem Spielbudenplatz umgestaltet.
Parallel wird daher geprüft, wie mit geringerem Aufwand und in kürzerer Zeit Verbesserungen für den Fuß- und Radverkehr auf der Reeperbahn zu erreichen wären, insbesondere für den westlichen Teil der Reeperbahn zwischen Davidstraße/Hein Hoyer Straße und Nobistor. Diese Überlegungen bedürfen einer vertieften Untersuchung.
Dies vorausgeschickt, beantwortet die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation den Beschluss wie folgt:
Zu 1a.:
Eine kurzfristige Ertüchtigung der Gehwege in der Reeperbahn im Abschnitt zwischen Davidstraße/Hein Hoyer Straße und Nobistor durch Beseitigung von störendem Stadtmobiliar und Verbesserung des Belages kann durch das Bezirksamt Hamburg-Mitte im Rahmen der Unterhaltung vorgenommen werden.
Zu 1b und 1c.:
Um weitergehende Planungsideen zu entwickeln, wird die BWVI einen Realisierungsträger beauftragen.
Zu 2.:
Siehe Vorbemerkung.“
Das Bezirksamt teilt zu Ziffer 1.)a. des Beschlusses Folgendes mit:
Das zuständige Fachamt Management des öffentlichen Raumes beseitigt kontinuierlich die Gefahrenquellen im gesamten Verkehrsraum der Reeperbahn. Darüber hinaus wird zeitnah eine Begehung stattfinden, um die dortigen Sondernutzungen zu kontrollieren und unnötige bzw. störende Stadtmöblierung zu entfernen.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.