22-0263.2

Rechtzeitiger Beteiligungsprozess zum Sport-, Spiel- und Freizeitzentrum mit Quartiersbad auf dem Aschberg-Gelände - Osterbrookviertel - Beschluss 8/2019

Vorlage öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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19.12.2019
Sachverhalt

Der Stadtplanungsausschuss hat in seiner Sitzung am 06.11.2019 die Drs. Nr. 22-0263 einstimmig bei Enthaltungen der Fraktionen DIE LINKE und der AfD vertagt und das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung um eine Stellungnahme gebeten.

Die genschte Stellungnahme des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung wurde dem Stadtplanungsausschuss zur Sitzung am 04.12.2019 mit der nachfolgend aufgeführten Vorlage Drs. Nr. 22-0263.1 vorgelegt.

 

 

Auf dem Gelände des heutigen Freibads Aschberg soll ein Sport-, Spiel- und Freizeitzentrum mit Quartiersbad entstehen. Mit Blick auf die derzeitigen Planungen („Ideenteil Sportpark Aschberg“) sieht der Beirat noch Nachbesserungsbedarf.

Der Beirat begrüßt ausdrücklich zahlreiche der in den bisherigen Planungen vorgesehenen Vorhaben. Kritisiert wird aber insbesondere, dass das Quartiersbad die Ansprüche der „normalen“ Badegäste an ein vollwertiges Bad nicht erfüllt. (s.a. Beschluss 5/2019) Der Beirat schlägt vor, dass im Rahmen einer Bürgerbeteiligung Vorschläge für den „Ideenteil Sportpark Aschberg“ gesammelt und Lösungen insbesondere für eine, auch den „normalen“ Badegästen gerecht werdende Ausgestaltung des Quartiersbades entwickelt werden.

Zum jetzigen Zeitpunkt ist noch nicht absehbar, wann und in welcher Form eine Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger stattfinden wird.

Der Beirat Osterbrook fordert die rechtzeitige und baldmöglichste Durchführung eines Beteiligungsprozesses zum Sport-, Spiel- und Freizeitzentrum mit Quartiersbad, der alle Interessenträger im Quartier ausreichend beteiligt. So soll sichergestellt werden, dass alle Vorschläge und Ideen für das Freizeitzentrum mit Quartiersbad rechtzeitig eingebracht und bei den Planungen berücksichtigt werden können.

 

Abstimmung

Ja

Nein

Enthaltungen

Meinungsbild

30

0

0

Quartiersbeirat

11

0

0

davon Politik

3

0

0

 

Die Beiratsempfehlung ist einstimmig beschlossen.

 

 

Stellungnahme des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung:

 

Die Stärkung des Wohnstandortes im südlichen Hamm u. a. durch Wohnungsneubau im Osterbrookviertel spielt seit Längerem eine wichtige Rolle und wurde bereits im Kontext des RISE-Förderverfahrens (2008 bis 2014) im Quartiersbeirat vielfach diskutiert. Seit Beendigung des RISE-Verfahrens wird die öffentliche Beiratsarbeit fortgeführt, gefördert aus dem Quartiersfonds der Bezirksversammlung.

 

Weitere Beteiligungsformate, in denen sich die Bürgerinnen und Bürger aktiv in die Ideenentwicklung zur Entwicklung des südlichen Hamm einbringen konnten, wurden 2015/2016 eingerichtet und durchgeführt (z. B. Workshopverfahren im Rahmen des Bündnisses für Quartiere). In diesem Rahmen wurde die Potenzialfläche für Wohnbebauung auf den Ernst-Fischer-Sportplätzen in Kombination mit der Entwicklung eines Sport- und Freizeitzentrums auf dem Aschberggelände thematisiert.

 

Im Juli 2018 startete das städtebaulich-freiraumplanerische Gutachterverfahren für die Flächenentwicklung mit einem Realisierungsteil mit Schwerpunkt Wohnungsneubau westlich des Rückerskanals und einem Ideenteil für den Sport- und Freizeitpark auf dem Aschberggelände. Der Quartiersbeirat Osterbrookviertel wurde am 26.11.2018 über dieses Verfahren und seine Eckpunkte informiert. Vor der Jurysitzung wurden die Entwürfe am 11. und 12.01.2019 öffentlich ausgestellt. Die prämierten Wettbewerbsergebnisse wurden durch das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung (SL) und durch Vertreter der Vorhabenträger in einer sehr gut besuchten Beiratssitzung am 04.03.2019 vorgestellt und erörtert. Gegenstand war die Vorstellung des Realisierungsteils mit bis zu 840 Wohnungen und des Ideenteils für den Sport- und Freizeitpark Aschberg. In dieser Sitzung wurden die Wettbewerbsergebnisse insgesamt sehr positiv gewürdigt. Zugleich gab es beachtenswerte Hinweise zu Optimierungsbedarfen bzgl. der Nutzungen im Sport- und Freizeitzentrum. Die Verlagerung der Sportplätze als Voraussetzung für den neuen Wohnungsbau stand nicht zur Debatte.

 

Am 11.06.2019 erfolgte im Hauptausschuss die Zustimmung zur Einleitung des Bebauungsplanverfahrens „Hamm 3“. Die dem Beschluss zugrunde liegenden Unterlagen (Drs. 21-5308 mit Anlagen und Niederschrift der Sitzung) sind öffentlich online zugänglich. Die Öffentliche Plandiskussion wird voraussichtlich im 1. Halbjahr 2020 durchgeführt. Der Quartiersbeirat wird während des Bebauungsplanverfahrens als begleitendes Forum dienen, in dem das Fachamt SL weiterhin über aktuelle Entwicklungen berichten wird und in dem Hinweise aufgenommen werden.

 

Die Ergebnisse des Ideenteils des städtebaulich-freiraumplanerischen Gutachterverfahrens dienen als grundsätzliche Verortung der Nutzungsansprüche. Auf der Fläche des Freibades sollen zwei neue Kunstrasenplätze entstehen. Für den Bau dieser wettkampftauglichen Sportplätze gibt es bereits Planungen, die im Wesentlichen durch Normen vorgegeben sind. Der Neubau der Sportplätze ist auf Grundlage von § 35 BauGB planungsrechtlich zulässig und genehmigungsfähig und soll zeitnah als Ersatz für die heutigen Ernst-Fischer-Sportplätze erfolgen. In einem multifunktionalen Gebäudekomplex sollen u. a. ein Jugendclub, Umkleiden und Vereinsfunktionsflächen, eine Indoorhalle, eine Kita, ggf. eine Gastronomie und ein ganzjährig betriebenes Quartiersbad (mit Außenflächen) untergebracht werden. Zudem sollen auf dem Gelände öffentlich zugängliche Grün- und Spielflächen gesichert und Stellplätze untergebracht werden.

 

Zur zukünftigen Größe und Nutzung des Quartiersbades, der Indoorhalle, des Jugendclubs und zu weiteren Nutzungsbausteinen im multifunktionalen Gebäudekomplex einschließlich der Außenflächen und der Stellplatzfrage wurden in den letzten Monaten mit den Vorhabenträgern intensive Gespräche geführt. Dies auch mit Bezug auf Hinweise, die Bürgerinnen und Bürger, die politischen Fraktionen, Einrichtungen und eine Initiative in vielfältiger Weise und auf verschiedenen Ebenen vorgebracht haben. Die hier bekannten Hinweise sollen auch in die erforderliche Konkretisierung des „Multifunktionsgebäudes“ eingespeist werden. Diese komplexe Entwicklungsaufgabe unterliegt dabei räumlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Zurzeit ist im Gespräch, für die Konkretisierung ein gesondertes hochbauliches Qualifizierungsverfahren durchzuführen. Eine Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger soll dabei weiterhin über Erörterungen im Beirat erfolgen. Über dieses Forum können Anregungen in die Aufgabenstellung und weitere Planung einbezogen werden.

 

Die Beschlusslage der Bezirksversammlung bildet dabei den Rahmen für Erörterungs- und Änderungsmöglichkeiten.

 

Um Beschlussfassung wird gebeten.

 

 

 

Der Stadtplanungsausschuss hat in seiner Sitzung am 04.12.2019 einstimmig – bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE und der AfD-Fraktion – abweichend zur Beiratsempfehlung folgende Beschlussempfehlung zur Bekräftigung für die Bezirksversammlung beschlossen:

 

„Der Ausschuss begrüßt die bisherigen Beteiligung des Beirats und der Öffentlichkeit, verweist auf die in der Stellungnahme aufgezeigten bisherigen und laufenden Beteiligungsmöglichkeiten und bekräftigt, auch weiterhin die Anregungen und Vorschläge aus der öffentlichen Diskussion in die eigenen Beratungen einfließen zu lassen. Gleichzeitig begrüßen wir die Idee eines Qualifizierungsverfahrens.“

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung wird um Bestätigung des Beschlusses gebeten.