22-0907

Recht auf freie Meinungsäußerung unter Corona (Antrag der AfD-Fraktion)

Antrag öffentlich

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07.04.2020
Sachverhalt

 

Laut eines Artikels der Hamburger Morgenpost haben sich in den vergangenen Tagen, regelmäßig Gruppen von Menschen auf dem sog. „Lampedusa-Platz“ eingefunden, und ohne Ausnahmegenehmigung, mit Transparenten und Schildern die Forderung gestellt, dass entfernte Zelt auf dem Platz wieder aufzubauen, sowie die derzeit auf der Insel Lesbos befindlichen Migranten nach Deutschland zu holen. Die betreffenden Personen hielten dabei den vorgeschriebenen Mindestabstand von 1,5 m zueinander ein und trugen Gesichtsmasken zur Verminderung des Tröpfcheninfektionsrisikos.

Die Pressestelle des Senats hat dazu heute folgendes mitgeteilt: „Das Verwaltungsgericht Hamburg hat mit Beschluss vom heutigen Tag einen Eilantrag abgelehnt, der darauf gerichtet war, eine Versammlung auf dem sog. Lampedusa-Platz in der Nähe des Hamburger Hauptbahnhofes trotz der mit Allgemeinverfügung vom 22. März 2020 angeordneten Kontaktbeschränkungen und der Untersagung hiervon abweichender Ansammlungen von Menschen durchführen zu können (2 E 1550/20).“

Das Gericht urteilte, dass durch die geplante Versammlung, Gesundheit und Leben der Mitbürger in unverhältnismäßigem Ausmaße gefährdet würden, dass das Recht auf Versammlungsfreiheit sowie die Meinungsäußerungsfreiheit, unter den gegebenen Umständen dahinter zurückstehen müssten und wies den Antrag demzufolge ab.

Um den derzeit eingeschränkten Grund- und Bürgerrechten, auch unabhängig vom hier aufgezeigten Beispiel, dennoch in größtmöglichem Umfange Geltung zu verschaffen und somit unserer freiheitlich, demokratischen Grundordnung zu entsprechen, müssen nun Alternativen geboten werden, damit die Bürger auch unter den coronabedingten Einschränkungen, diese Rechte wahrnehmen können. 

 

Petitum/Beschluss

Vor diesem Hintergrund stellen wir folgenden Antrag:

Die Bezirksversammlung/der Hauptausschuss möge beschließen, den Bezirksamtsleiter anzuweisen,

1. In Absprache mit der zuständigen Versammlungsbehörde alternative Formen zu erarbeiten und zu veröffentlichen, auf welche die Bürger im Verantwortungsbereich des Bezirkes, während der derzeitigen Einschränkungen, der geltenden Verordnungs- und Gesetzeslage entsprechend, ihr Recht auf Meinungsäußerung im öffentlichen Raum ausüben können.

2. Den Mitgliedern der Bezirksversammlung die Alternativen mitzuteilen