Realisierung der Fahrgastunterstände zum Schutz vor Wind und Regen an den Haltestellen : Rispengrasweg und Hans-Rubbert-Straße
Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte hatte die nachstehende Vorlage in ihrer Sitzung am 22.02.2018 einstimmig beschlossen und den Beschluss des Regionalausschusses Billstedt damit bestätigt.
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Der Regionalausschuss Billstedt hat in seiner Sitzung am 30.01.2018 dem nachfolgend aufgeführten Antrag der SPD-Fraktion Drs. Nr. 21-3862 einstimmig zugestimmt.
Die Buslinie 232 bildet die einzige Verbindung des Quartiers Fuchsbergredder/ Haferblöcken an den öffentlichen Personennahverkehr. Die Buslinie wird heute von Schulkindern und Berufstätigen genutzt.
Nach der Fertigstellung der Bebauung „Östlich Haferblöcken“ wird die Anzahl der Nutzer erneut steigen.
Ärgerlich ist die Tatsache, dass die Nutzer der Buslinie im Freien ohne jeglichen Schutz vor Wind und Regen auf den Bus warten. Das kann mit dem Aufbau von Unterstände geändert werden.
Der HVV hat bereits einen Unterstand am Fuchsbergweg aufgebaut. An den Haltestellen Rispengrasweg und Hans-Rubbert-Straße wurden keine Unterstände gebaut.
Dies vorausgeschickt möge der Regionalausschuss beschließen:
Die Bezirksversammlung wird um Bestätigung des Beschlusses gebeten.
Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation hat hierzu die folgende Stellungnahme abgegeben:
Die Linie 232 wurde im Jahr 2012 über Billstedt hinaus über Haferblöcken bis Jenfeld Zentrum verlängert. Die Straße Haferblöcken wurde in den Folgejahren grundinstandgesetzt. Die Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein GmbH (VHH) hat vor Beginn der Baumaßnahme auf die Vorhaltung für Standorte der Fahrgastunterstände hingewiesen. Laut Forderung der Straßenverkehrsbehörde muss eine Restgehwegbreite von 1,5 m bei der Installation von Fahrgastunterständen eingehalten werden. Die Herstellung einer ausreichend großen Haltestellenplattform obliegt dem zuständigen Bezirksamt.
Dies vorausgeschickt, nimmt die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation wie folgt Stellung:
Hans-Rubbert-Straße:
Es wurde ein Fahrgastunterstand für beide Richtungen für den Aufbau im Jahr 2018 vorgemerkt. In Richtung Jenfeld ist rückwärtig der Haltestelle ein Bereich abgezäunt, in dem sich die Anordnung eines Fahrgastunterstandes entsprechend des Haltestellenstandards anbietet. Es obliegt dem zuständigen Bezirksamt, hier eine ausreichend große Haltestellenplattform herzustellen. Dafür müsste der Bereich entsprechend von pflanzlichem Bewuchs geräumt werden.
Im Zuge der Erschließung Billstedt 113 (Bebauungsplan „Östlich Haferblöcken“) im Bereich der Kehre Haferblöcken / Hans-Rubbert-Straße wird die für die Einrichtung des Fahrgastunterstandes vorgesehene Fläche derzeit überplant. Aufgrund der anstehenden Planungen müsste ein Fahrgastunterstand im Zuge des Umbaus voraussichtlich wieder versetzt werden. Die Hamburger Hochbahn AG (Hochbahn) hat daher das planende Ingenieursbüro über das Vorhaben zur Einrichtung des Fahrgastunterstandes informiert und gebeten, den Wunsch nach einem Unterstand in beiden Richtungen beim Umbau mit zu berücksichtigen.
Rispengrasweg:
Die Sondernutzungserlaubnis zur Installation des Fahrgastuntertandes wurde beantragt und liegt seit dem Jahr 2015 vor. Die Hochbahn hat sich gemeinsam mit der VHH u.a. bei mehreren Ortsbegehungen zuletzt mit dem Bezirksamt Hamburg-Mitte, dem Pk 42 und der Firma Wall GmbH wiederholt dafür eingesetzt, dass hier ein Fahrgastunterstand installiert wird. Um die Auflagen der Straßenverkehrsbehörde einzuhalten, müssen Teile der rückwärtig des Gehwegs liegenden Grünfläche freigeräumt werden. Es handelt sich im Wesentlichen um einen notwendigen Rückschnitt von Büschen. Die Herrichtung des Bereichs durch das Bezirksamt ist erforderlich, um Probegrabungen für die Fundamente der Firma Wall GmbH durchführen zu können. Durch die Probegrabung kann gesichtet werden, ob die Fundamente in den Boden eingebracht werden können, oder ob dies durch Kabel, Gasleitungen, Wurzeln u. ä. verhindert wird.
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Das Bezirksamt Hamburg-Mitte teilt ergänzend mit:
Die benannten Haltestellen und Standorte für die Fahrgastunterstände (FGU´s) sind hier bekannt.
Für den FGU Am Rispengrasweg haben die zuständigen Mitarbeiter des Fachamtes Management des öffentlichen Raumes (MR) an dem gemeinsamen Termin mit den Planern teilgenommen.
Eine Herstellung der jeweiligen benötigten Betonplattenfläche stellt kein Problem dar.
Es wird z.Zt. noch geklärt, aus welchen Haushaltsmitteln diese Kleinbaumaßnahmen finanziert werden sollen.
Das zuständige Straßenbaurevier wird nach planerischen Baubeginn unterstützend tätig werden und u.a. den Bewuchs im Bereich des Baufeldes beseitigen.
Sollten vor Baubeginn noch weitere Besichtigungen und optische Untersuchungen erforderlich werden, so kann durch das Revier auf unmittelbare Anfrage auch kurzfristig der Bewuchs in Teilen der Planungsfläche beseitigt werden.
Sollten allerdings wie am FGU Rispengrasweg zunächst noch ganze Baumpartien zu entfernen sein, so ist nach Maßgabe des Abschnittes Straßenbäume zuvor eine Genehmigung des Abschnittes Grünanlagen und Naturschutz einzuholen und diese Baumbereiche durch eine separate Baumfirma freizustellen.
Petitum/Beschluss:
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
(Hinweis: eine gesonderte Mitteilung für die Bezirksversammlung erfolgt nicht.
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