22-3833.1

Rahmenzuweisung Senioren - Deckungsfähigkeit nach Art. 5 Nr. 5 Haushaltsbeschluss 2021/22, hier: Beschluss des Hauptausschusses gem. § 15 Abs. 3 BezVG

Mitteilung öffentlich

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Gremium
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25.05.2023
Sachverhalt

Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 02.05.2023 der nachfolgend aufgeführten Vorlage Drs Nr. 22-3833 einstimmig - bei Enthaltung der AfD-Fraktion - anstelle der Bezirksversammlung zugestimmt.

 

 

Im Haushaltsjahr 2022 kam es in der Rahmenzuweisung Stadtteilkultur bei der Bewirtschaftung der Honigfabrik (regulärer Ansatz 20.000€) zu einer Überbuchung von ca. 18.500€. Ein Ausgleich des Defizits und Gegenfinanzierung des Heizöls aus Resten der kulturellen Projekte, welche aus der inhaltlichen Arbeit im Sozialraum entstammen, wird als unangemessen betrachtet.

 

Im Bereich der Rahmenzuweisung Senioren befinden sich mit Abschluss des Haushaltsjahres 2022 noch Haushaltsreste in Höhe von ca. 127.000 €. Nach Art. 5 Nr. 5 Haushaltsbeschluss 2021/22 können bis zu 5% (max. 35.000 €) des Ansatzes ohne Zustimmung der Fachbehörde aus der Rahmenzuweisung Senioren in die Rahmenzuweisung Stadtteilkultur übertragen werden.

 

Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung vor, die Deckungsfähigkeit in Höhe von 35.000 € aus der Rahmenzuweisung Senioren vollumfänglich zugunsten der Rahmenzuweisung Stadtteilkultur zu nutzen, um einen Teil auch in Vorgriff auf für die zusätzlichen Heizölkosten der Honigfabrik in 2023 ausgleichen zu können.

 

Um Beschlussfassung wird gebeten.

 

 

 

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.