Räume für Opfer von häuslicher Gewalt während der Corona-Krise (Antrag der Fraktion DIE LINKE)
Wegen der Bestimmungen zur Eindämmung des Virus Covid 19 bewegen sich derzeit die meisten Menschen hauptsächlich im häuslichen Umfeld. In Italien und China sind bereits deutlich mehr Fälle häuslicher Gewalt bekannt geworden. Auch durch die hier verhängten Ausgangsbeschränkungen ist in Deutschland ein Anstieg der häuslichen Gewalttaten zu erwarten.
Frauenrechtsorganisationen wie die Frauenhauskoordinierung stellen richtiggehend fest, dass durch Ausgehverbote und den Wegfall von sozialen Kontakten, sowie die engen Bewegungsspielräume zusätzliche Belastungen entstehen. Es fehlt soziale Kontrolle und hinzu kommen Doppel-Belastungen mit Kindern zu Hause, im Home Office, sowie finanzielle Engpässe bis hin zu Existenzängsten. Auch und gerade für Menschen mit psychischen Erkrankungen ist die soziale Infrastruktur momentan nur eingeschränkt zugänglich.
Es ist also deutlich wahrscheinlicher, dass es in belastenden Situationen auch zu gewaltvollen Auseinandersetzungen und Übergriffen kommt. Das betrifft vor allem Frauen, aber auch Kinder- und Jugendliche und Männer, die Opfer von häuslicher Gewalt werden können. Es braucht daher schnelle und kreative Lösungen, damit der Schutz von Opfern von häuslicher Gewalt und auch von Menschen mit psychischen Erkrankungen in Zeiten von Corona gewährleistet bleibt.
Vor diesem Hintergrund fordern wir das Bezirksamt auf und bitten den Hauptausschuss anstelle der Bezirksversammlung um Zustimmung:
1. In Zusammenarbeit mit der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration und ggf. der DEHOGA sofort geeignete Räumlichkeiten mit entsprechender sozialpädagogischer Betreuung zur Verfügung zu stellen, damit Opfern von häuslicher Gewalt Rückzugs- und Schutzräume angeboten werden können. Zu prüfen ist ggf., inwieweit kleinere Hotels und Pensionen in ein solches Programm einbezogen werden können.
2. Das Angebot muss in Zeiten der Corona – Krise ohne bürokratische Hürden und niedrigschwellig erfolgen.
3. Entsprechende soziale Einrichtungen und telefonische Hilfe-Hotlines bei häuslicher Gewalt sind über das Angebot zu informieren. Ähnlich der Einrichtungen der Frauenhäuser sollten die Adressen dieser Schutzräume nicht öffentlich gemacht werden.