22-0925.2

Radverkehr an der Alster; Empfehlung des Stadtteilbeirats St. Georg

Mitteilung öffentlich

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Gremium
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22.10.2020
Sachverhalt

 

Da der Cityausschuss am 28.04.2020 nicht getagt hat, wurde die Empfehlung dem Hauptausschuss am 23.04.2020 vorgelegt. Der Hauptausschuss gab die Beschlussfassung in seiner Sitzung über die Vorlage mehrheitlich - gegen die Stimmen der GRÜNE-, Fraktion DIE LINKE und AfD-Fraktion - an den Cityausschuss ab.

Der Cityausschuss hat in seiner Sitzung am 23.06.2020 der Empfehlung einstimmig zugestimmt.

Der Hauptausschuss hat diesen Beschluss in seiner Sitzung am 04.08.2020 bestätigt.

 

 

Der Stadtteilbeirat St. Georg hat in seiner Sitzung am 26.02.2020 folgende Empfehlung verabschiedet:

 

Der Stadtteilbeirat St. Georg fordert, dass die Maßnahmen zur Radverkehrsplanung im Bereich „An der Alster“ von einem verantwortlichen Planer des LSBG im Stadtteilbeirat erläutert werden. Zudem fordert der Beirat die Errichtung einer Radverkehrsstraße in der Nebenstraße sowie im Vorwege so schnell wie möglich Maßnahmen zur Wiederherstellung des ungehinderten und sicheren Fahrradverkehrs.

 

Meinungsbild Plenum*:

Ja: 47   Nein:   0  Enthaltung: 3

 

Votum Stadtteilbeirat:   

Ja:   15   Nein:   0  Enthaltung:   1

 

Der Antrag ist einstimmig angenommen.

 

*Im Plenum sind 50 Personen anwesend.

 

Um Kenntnisnahme / Beschlussfassung wird gebeten.

 

 


 

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende nimmt zu dem Beschluss mit Schreiben vom 21.10.2020 wie folgt Stellung:

 

Die Straße An der Alster ist wichtiger Bestandteil der Velorouten 5 und 6 sowie der Alster Fahrradachsen.

Als eine ad-hoc-Maßnahme zur spürbaren Verbesserung der Radverkehrsführung an der Alster (Fahrtrichtung Norden entlang der Bebauung) wurde die Nebenfahrbahn für den Radverkehr geöffnet. Diese Interimsmaßnahme wurde sehr gut angenommen und wird augenscheinlich fleißig genutzt. Für den geplanten Endzustand „An der Alster“ gibt es mehrere Varianten, die in der vergangenen Legislaturperiode entwickelt, aber nicht weiter verfolgt wurden. Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende ist bereit und beabsichtigt, diese Planungen wieder aufzunehmen. Die ausführliche Planung einer Vorzugsvariante kann daran anschließend beginnen. Hierfür ist eine intensive Abstimmung mit andere Behörden, u. a. dem Bezirksamt Hamburg-Mitte erforderlich. Im Rahmen dieses Prozesses findet auch eine Abstimmung mit den bezirklichen Gremien statt. Bei optimalen Zeitabläufen wäre mit einer baulichen Umsetzung frühestens ab dem Frühjahr des Jahres 2023 zu rechnen.

 

 

 

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.