Radstreifen an der Esplanade, Eingabe vom 19.12.2017
Beiliegende Eingabe wurde beim Vorsitzenden der Bezirksversammlung eingereicht. Gemäß Geschäfts-ordnung der Bezirksversammlung wurde diese in den zuständigen Fachausschuss weitergeleitet.
Die Entscheidungen der Fachausschüsse nach § 14 (5) GO BV können nach erfolgter Beratung lauten:
a) Die Eingabe oder Beschwerde wird dem Bezirksamt
– zur Kenntnisnahme,
– zur Berücksichtigung,
– zur Erwägung,
– mit einer Empfehlung, bestimmte, näher bezeichnete Maßnahmen zu veranlassen,
– zur Weiterleitung an die zuständige Behörde,
– als Material zur Information,
überwiesen.
b) Der Petentin bzw. dem Petenten wird geraten, zunächst den Rechtsweg auszuschöpfen.
c) Die Eingabe oder Beschwerde wird für erledigt erklärt.
d) Die Eingabe oder Beschwerde wird, ohne auf die Sache einzugehen, zurückgewiesen.
e) Die Eingabe oder Beschwerde wird für ungeeignet zur weiteren Beratung erklärt.
f) Die Eingabe oder Beschwerde fällt nicht in die Kompetenz der Fachausschüsse der Bezirksversamm-lung Hamburg-Mitte und wird deswegen dem Eingabenausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft oder dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages zugeleitet.
Es wird um Beratung und Beschlussfassung gebeten.