21-3974.3

Radfahrstreifen für die Rathausstraße

Mitteilung öffentlich

Sachverhalt

 

der Cityausschuss hat in seiner vergangenen Sitzung mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion beschlossen, dass die nachstehende Drs. 21-3974.2 für die Sitzung im September an den Ausschuss für Verkehr und Umwelt zur Kenntnisnahme weitergeleitet wird. Ein noch einzuladender Vertreter des PK 14 solle dann dazu und zu anderen Antworten der Polizei mündlich Stellung nehmen.

 

Der Cityausschuss hat in seiner Sitzung am 20.02.2018 dem nachfolgend aufgeführten Antrag der GRÜNE-Fraktion Drs. Nr. 21-3974 mehrheitlich - gegen die Stimmen der CDU-Fraktion - zugestimmt. Die Bezirksversammlung bestätigt den Beschluss des Ausschusses in ihrer Sitzung am 22.02.2018 und beschließt die zu Grunde liegende Drucksache einstimmig.

 

 

Die Rathausstraße in der Hamburger City führt vom Rathaus auf direktem Weg zur Kirche St. Petri und dem Domplatz. Neben der viel befahrenen Mönckebergstraße stellt sie insbesondere für Radfahrer*innen eine direkte und sicherere Alternative dar. Jedoch ist die Rathausstraße eine Einbahnstraße, mit Fahrtrichtung von der Großen Johannisstraße zur Bergstraße. Für den Radverkehr ist das Befahren der Straße in die entgegengesetzte Richtung nicht freigegeben. Dabei ist die Einbahnstraße sogar teilweise zweispurig und würde genügend Platz für PKWs als auch in beide Richtungen fahrende Radler*innen bieten. Es wäre daher sinnvoll, die Einbahnstraße für den Radverkehr in entgegengesetzte Richtung zu öffnen.

Um die Sicherheit für den zukünftigen Radverkehr entgegen der Fahrtrichtung zu erhöhen, sollte außerdem ein Radfahrstreifen am nördlichen Fahrbahnrand angelegt werden, der den Radverkehr sicher entlang dem motorisierten Einbahnstraßenverkehr führt.

 

Vor diesem Hintergrund möge der Cityausschuss beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert,

  1. Die Öffnung der Rathausstraße für den Radverkehr auch in die entgegengesetzte Richtung zur Einbahnstraße und die Anbringung einer entsprechende Beschilderung zu prüfen.
  2. Die Anbringung eines Radfahrstreifens für den Verkehr entgegen der Einbahnstraßenrichtung am nördlichen Rand der Rathausstraße zu prüfen.
  3. Dem Cityausschuss Bericht zu erstatten.

 

Stellungnahme der Behörde für Inneres und Sport, PK 14 nimmt vom 16.05.2018:

 

Die Straßenverkehrsbehörde (StVB) am Polizeikommissariat (PK) 14 nimmt im Einvernehmen mit der Verkehrsdirektion (VD) 51, als Zentrale Straßenverkehrsbehörde wie folgt Stellung:

 

Einbahnstraßen können in Abhängigkeit der verkehrlichen und straßenräumlichen Gegebenheiten insbesondere in Tempo 30-Zonen für den Radverkehr in beide Richtungen freigegeben werden. Voraussetzung für eine derartige Anordnung ist gem. des ‚Regelwerks Straße‘ (RESTRA) eine Fahrgassenbreite ab 3,0 m, bei Linienbusverkehr von 3,5 m.

Die Rathausstraße ist eine Bezirksstraße, von der die Kleine Johannisstraße und die Pelzerstraße als Einbahnstraßen abgehen. Die angeordnete Höchstgeschwindigkeit beträgt 20 km/h und es wird Busverkehr der Linie 3 im 10-Minuten Takt abgewickelt. Die Fahrbahn weist im Straßenverlauf keine einheitliche Breite auf. Im Bereich von der Einmündung Rathausmarkt bis zur Kleinen Johannisstraße beträgt die Fahrbahnbreite 4,70 – 5,0 m und weitet sich danach auf 5,70 m aus.

Des Weiteren dient die Rathausstraße als Ersatzstrecke für weitere Buslinien bei Störungen und Veranstaltungen. Hinter der Einmündung Rathausmarkt befindet sich darüber hinaus ein Taxenposten und im Straßenverlauf sind beidseitig Parkplätze eingerichtet, was zu häufigem Parksuch- und damit verbundenem Wechselverkehr führt.

Vor der Einmündung Rathausstraße / Schmiedestraße wird die Fahrbahn durch eine sogenannte Sprunginsel für querende Fußgänger geteilt. Der motorisierte Individualverkehr wird zum Abbiegen rechts daran vorbeigeführt und muss in diese Richtung abbiegen, während Linienbusse als auch Radfahrer linksseitig geradeaus fahren dürfen. Die Verkehrsführung wird für den Bus- und Radverkehr durch Piktogramme auf der Fahrbahn kenntlich gemacht.

Die Aufteilung der Fahrbahnen führt dazu, dass für den Geradausverkehr eine Fahrgasse von lediglich 3,20 m verbleibt. Während der restliche Straßenteil eine noch ausreichende Breite aufweist, verbietet sich an der beschriebenen Einmündung durch die im Jahre 2016 im Rahmen der Busbeschleunigung geschaffenen baulichen Gegebenheiten die Freigabe des Radverkehrs in Gegenrichtung und damit auch die Einrichtung eines Radfahrstreifens am nördlichen Fahrbahnrand. Sollte die Einmündung baulich angepasst werden, wäre eine derartige Führung des Radverkehrs bestenfalls auf einem Schutzstreifen vorstellbar.

 

Petitum/Beschluss

 

Das PK 14 hat folgende, ergänzende Stellungnahme abgegeben:

 

Die Straßenverkehrsbehörde (StVB) am Polizeikommissariat (PK) 14 hatte im Einvernehmen mit der Verkehrsdirektion (VD) 51, als Zentrale Straßenverkehrsbehörde zu dieser Thematik (Drucksache 21.3974.1) bereits am 16.05.2018 eine Stellungnahme abgegeben.

 

Die Kernaussagen der hiesigen Bewertung haben unverändert Bestand:

 

Die VwV-StVO (Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung) und das ‚Regelwerk Straße‘ (RESTRA) schreiben bei Linienbusverkehr für die gegenläufige Freigabe des Radverkehrs eine Restfahrbahnbreite von 3,50 m vor.

 

An der Einmündung Rathausstaße / Bergstraße – Schmiedestraße beträgt die Breite des Geradeausfahrstreifens für Busse und Radfahrer wegen der dort vorhandenen ‚Sprunginsel‘ jedoch nur 3,20 m.

 

Die rechtliche Vorgabe könnte nur durch einen Umbau der im Jahre 2016 wegen des Busbeschleunigungsprogramms neu gestalteten Einmündung erfüllt werden.

 

 

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten