Quartiersfonds Hamburg-Mitte 2020; Aufstockungsantrag für die Geschäftsstellentätigkeit des Beirates für Stadtteilentwicklung Wilhelmsburg zur Durchführung von Sitzungen mit eingeschränkter Öffentlichkeit unter Pandemiebedingungen
Letzte Beratung: 22.10.2020 Bezirksversammlung Hamburg-Mitte Ö 7.5
Mit dem Quartiersfonds haben die Bezirke die Möglichkeit erhalten, flexibel Maßnahmen von zentraler Bedeutung für die soziale Infrastruktur und die Stadtteilarbeit in den Quartieren zu unterstützen. Die Vergabe der Mittel erfolgt durch die Bezirksämter unter Beteiligung der jeweiligen Bezirksversammlung. Der Beirat für Stadtteilentwicklung Wilhelmsburg soll die Mitwirkung möglichst vielen Bürgerinnen und Bürger an der Stadtteilentwicklung fördern und als öffentliche, überparteiliche Diskussionsplattform die stadtteilweite Meinungsvielfalt abbilden, aktuelle Themen aufgreifen und an die kommunalpolitischen Gremien weiter leiten. Aktuell befasst er sich u. a. mit der geplanten Schließung des Krankenhauses Groß Sand und der Rückdeichung Ellerholz.
Unter den Bedingungen der Pandemie sind die Sitzungen weitaus aufwendiger als normalerweise. So ist die Nutzung eines großen Sitzungssaales im Bürgerhaus Wilhelmsburg anstatt eines Gruppenraumes erforderlich. Hierfür fällt eine erhöhte Raummiete an. Außerdem bedarf es zudem des Einsatzes von Tischmikrofonen, Beamer und Tontechnik sowie des notwendigen Bedienungspersonals. Hierfür fallen folgende zusätzliche Kosten an:
Sachkosten zusätzlich € 1155,00
Honorarkosten € 1413,00
Gesamt € 2568,00
Diese Ausgaben fallen leider nicht unter die Mehrkosten anlässlich des Infektionsschutzgesetzes. Hier handelt es sich ausdrücklich nur um Sachkosten in Form von Desinfektionsmitteln u. ä. Daher sind zusätzliche Mittel erforderlich.
Die Bürgerhaus Servicegesellschaft UG erhält für die Geschäftsstellentätigkeit des Beirates für Stadtteilentwicklung Wilhelmsburg im Jahr 2020 gemäß Beschluss der Bezirksversammlung € 21.000,00.
Für das Jahr 2020 stellte die Bezirksversammlung wie im Vorjahr € 150.0000,00 zur Verfügung. Dieser Betrag enthält einen Puffer von € 14.000,00 für weiter unterjährige Bedarfe. Derzeit wird geprüft, ob weitere € 30.000,00 für die Beiratsarbeit benötigt werden oder anderweitig zur Verfügung gestellt werden können.
Die Bezirksversammlung wird um Beschlussfassung gebeten, dass die „Bürgerhaus Servicegesellschaft UG eine zusätzliche Zuwendung aus dem Quartiersfonds in Höhe von 2.568,00 € erhält.
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