Quartiersfonds Hamburg-Mitte 2019; Fatma Kestel, hier: Beschluss des Hauptausschusses gem. § 15 Abs. 3 BezVG
Der Hauptausschuss hat sich in seiner Sitzung am 02.07.2019 mit der nachfolgend aufgeführten Vorlage Drs. Nr. 22-0036 befasst und dem Antrag einstimmig anstelle der Bezirksversammlung in voller Höhe mit der Auflage zugestimmt, dass das Bezirksamt prüfen möge, ob es sich bei den Nebenkosten tatsächlich um Kosten für z.B. Heizung, Wasser und Strom handelt.
Mit dem Quartiersfonds haben die Bezirke die Möglichkeit erhalten, flexibel Maßnahmen von zentraler Bedeutung für die soziale Infrastruktur und die Stadtteilarbeit in den Quartieren zu unterstützen.
Die Vergabe der Mittel erfolgt durch die Bezirksämter unter Beteiligung der jeweiligen Bezirksversamm-lung.
Wesentlich für die Vergabe ist hierbei die Verankerung der förderungswürdigen Maßnahmen als Schnitt-stelle im Stadtteil. Insbesondere sollen Angebote unterstützt werden, die entweder durch Zielgruppen übergreifende Arbeit zur Verständigung und Integration im Stadtteil beitragen oder ein einzigartiges An-gebot für einen speziellen Bedarf vorhalten.
Für die Betriebskostenübernahme im Nachbarschafts-Treff Kroogblöcke 44 beantragt Fatma Kestel im Namen der muslimischen Fraueninitiative 1.903,05 €.
Aus der Drucksache-Nr.: 21-5174 geht hervor, dass insgesamt noch Mittel in Höhe von 7.122,58 € für das Jahr 2019 zur Verfügung stehen. Gegebenenfalls kann die Bezuschussung auch über bezirkliche Sondermittel finanziert werden.
Um Beschlussfassung anstelle der Bezirksversammlung gemäß § 15 Abs. 3 BezVG wird gebeten.
Laut vorliegender Erläuterung und Aufschlüsselung handelt es sich bei den Kosten, die durch den Quartiersfonds gedeckt werden sollen, ausschließlich um Betriebskosten (211,45 € monatlich). Der Zuwendungszweck wurde somit wie folgt festgelegt: „Zuwendung für die Übernahme der Betriebskosten des Nachbarschafts-Treff Kroogblöcke 44“.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
(Anlage nicht öffentlich)
Die Anlage lag dem Hauptausschuss vor und ist nicht erneut beigefügt.