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Quartiersbezogene Prüfung von Nutzungsänderungen zugunsten gastronomischer Betriebe im Stadtteil St. Pauli; hier: Empfehlung des Quartiersbeirates St. Pauli Mitte vom 28.05.2026

Vorlage öffentlich

Letzte Beratung: 16.06.2026 Cityausschuss Ö 8.4.1

Sachverhalt

DerQuartiersbeirat St. Pauli Mitte hat in seiner Sitzung am 28.05.2026 folgende Beiratsempfehlung beschlossen:

Der Quartiersbeirat St. Pauli Mitte hat sich im Zusammenhang mit aktuellen Überlegungen zur Einrichtung weiterer gastronomischer Nutzungen im Bereich Wohlwillstraße/Paulinenplatz mit den Auswirkungen einer zunehmenden Verdichtung gastronomischer Betriebe auf die Wohn- und Aufenthaltsqualität im Stadtteil befasst.

Dabei wurde deutlich, dass insbesondere in den bereits stark gastronomisch geprägten Bereichen St. Paulis regelmäßig Beschwerden von Anwohnenden über Lärmbelastungen, Einschränkungen der Nutzbarkeit öffentlicher Flächen, Behinderungen auf Gehwegen durch Außengastronomie, erhöhtes Verkehrsaufkommen, Parkverstöße, Lieferverkehre sowie Nutzungskonflikte im öffentlichen Raum vorgetragen werden. Darüber hinaus wird von Anwohnenden die Sorge geäert, dass weitere gastronomische Nutzungen bestehende Belastungen verstärken und die Funktionsvielfalt der Quartiere zunehmend einschränken könnten.

Der Quartiersbeirat erkennt an, dass Nutzungsänderungen im Rahmen der geltenden baurechtlichen Vorschriften grundsätzlich objektiv zu prüfen sind und bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen Genehmigungsansprüche bestehen können. Gleichzeitig sieht der Beirat die Notwendigkeit, die kumulativen Auswirkungen zusätzlicher gastronomischer Nutzungen auf die betroffenen Quartiere stärker in den Blick zu nehmen.

Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Quartiersbeirat St. Pauli Mittedem Cityausschuss Hamburg-Mitte:

  1. Sich mit sofortiger Wirkung dafür einzusetzen, dass laufende sowie zukünftige Anträge auf Nutzungsänderungen zugunsten gastronomischer Betriebe im Stadtteil St. Pauli nicht ausschließlich als Einzelvorhaben betrachtet, sondern einer erweiterten quartiersbezogenen Prüfung unterzogen werden.
  2. Bei der Bewertung entsprechender Vorhaben insbesondere die bereits vorhandene Gastronomiedichte, die Wohn- und Aufenthaltsqualität, die Nachtruhe, die Belastung des öffentlichen Raums, die Barrierefreiheit von Gehwegen sowie bestehende Nutzungskonflikte zwischen Wohnen, Gewerbe, Kultur und Gastronomie zu berücksichtigen.
  3. Die zuständigen Fachämter zu bitten, im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten die Auswirkungen weiterer gastronomischer Nutzungen auf die Gesamtentwicklung des jeweiligen Quartiers in ihre Beurteilung einzubeziehen.
  4. Bei Vorhaben in denkmalgeschützten Gebäuden oder städtebaulich sensiblen Bereichen die Belange des Denkmalschutzes und des Stadtbildes besonders zu berücksichtigen.
  5. Die Entwicklung eines quartiersbezogenen Gewerbe- und Gastronomiekonzeptes für St. Pauli anzustoßen, das unter Beteiligung von Anwohnenden, Gewerbetreibenden, Politik und Verwaltung erarbeitet wird. Ziel soll eine ausgewogene Entwicklung des Stadtteils sein, die sowohl wirtschaftliche Interessen als auch die Bedürfnisse der Wohnbevölkerung berücksichtigt.
  6. Die frühzeitige Information und Beteiligung der betroffenen Nachbarschaften sowie des Stadtteilbeirats bei Vorhaben mit potenziell erheblichen Auswirkungen auf das Quartier zu fördern.

Der Quartiersbeirat St. Pauli Mittespricht sich dafür aus, die Entwicklung weiterer gastronomischer Nutzungen nicht isoliert anhand einzelner Anträge zu betrachten, sondern im Sinne einer nachhaltigen und ausgewogenen Stadtteilentwicklung die Gesamtsituation der betroffenen Quartiere in den Mittelpunkt der Bewertung zu stellen.

Alle anwesenden Personen

Stimmberechtigte Mitglieder

Politische Vertreter*innen

Ja

42

6

2

Nein

0

0

0

Enthalten

3

2

0

Petitum/Beschluss

Um Beschlussfassung/Kenntnisnahme wird gebeten.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
16.06.2026
Ö 8.4.1
Lokalisation Beta
St. Pauli

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