Quartiersbezogene Beiräte in Hamburg-Mitte - Jahresplanung 2019; Beiräte außerhalb von RISE-Fördergebieten mit Finanzierung aus dem Quartiersfonds hier: Änderung des Beschlusses vom 22.11.2018
Die Bezirksversammlung hat in ihrer Sitzung die nachfolgend aufgeführte Vorlage mehrheitlich - gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE und bei Enthaltung der PIRATEN-Gruppe beschlossen. Im 4. Absatz wird die finanzielle Förderung definiert, in dem von Honoraren, Sachmittel und Verfügungsfondsmittel die Rede ist (siehe gelbe Markierung).
Durch diese (einschränkende) Definition ist es aktuell der Bürgerhaus Wilhelmsburg Servicegesellschaft UG nicht möglich, die für die Geschäftsstellentätigkeit des Beirates für Stadtteilentwicklung Wilhelmsburg erforderlichen Personalkosten abzurechnen. Diese können aus formalen Gründen nicht als Honorare geltend gemacht werden.
Aus Sicht des Bezirksamtes gibt es keinen Grund für eine genaue Festlegung der Mittelverwendung. Um der Bürgerhaus Wilhelmsburg Servicegesellschaft UG (und ggf. weiteren Geschäftsstellen) die Abrechnung von Personalkosten zu ermöglichen, wird empfohlen, auf die gelb markierte Stelle zu verzichten und die Vorlage mit dieser Änderung erneut zu beschließen.
Wie für das Jahr 2018 stellt die Bezirksversammlung erneut insgesamt 150.000,-- EUR bereit, mit denen im Jahr 2019 die Arbeit der Beiräte und Foren in insgesamt zehn Quartieren und weitere Beteiligungsformate unterstützt werden sollen. Die anliegende Übersicht zur Jahresplanung orientiert sich im Wesentlichen an den Regelungen des Jahres 2018. Mit Blick auf aktuelle Entwicklungen und Erfahrungen wurden Nachsteuerungen vorgenommen. Die aktuellen Beiratsempfehlungen wurden unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes mit einbezogen.
Zwei Beiräte haben sich im Laufe des Jahres für eine zukünftig formlose Weiterarbeit entschieden. Die betroffenen Quartiere liegen als ehemalige Schwerpunktquartiere 1 und 2 im RISE-Fördergebiet „Entwicklungsraum Billstedt-Horn“, so dass für die Anliegen aus diesen Quartieren mit dem Beirat Billstedt-Horn auch weiterhin eine direkte Adresse vorliegt.
Für zwei Gremien handelt es sich vorerst um optionale Vorschläge, da bezüglich deren Weiterarbeit im kommenden Jahr noch eine Beiratsbefassung bzw. Gespräche anstehen:
Die Übersicht benennt für alle zehn Gremien den jeweiligen Sitzungsturnus, die Höhe der finanziellen Förderung (aufgeteilt in Honorare/Sachmittel und Verfügungsfondsmittel), die Zuordnung zu den Ausschüssen der Bezirksversammlung und die Geschäftsstelle. Für weitere, noch nicht absehbare Beteiligungsformate, verbleibt ein Puffer zur unterjährigen Disposition.
2019 werden die Regionalbeauftragten die Kontaktperson und Schnittstelle in das Bezirksamt übernehmen mit Ausnahme des Quartiersbeirates Osterbrookviertel und des Stadtteilrats Rothenburgsort. Da in diesen beiden Gebieten größere städtebauliche Entwicklungen den Schwerpunkt der Beiratsarbeit 2019 bilden, sind sie politisch dem Stadtentwicklungsausschuss Ost und fachlich dem Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung zugeordnet.
Auf Basis des Beschlusses über die Jahresplanung sollen alle Geschäftsstellen zeitnah kontaktiert werden, um die lückenlose Weiterarbeit im Jahr 2019 vorbereiten und planen zu können.
Um erneute Beschlussfassung wird gebeten.
Anlage: Übersicht Jahresplanung 2019