Prüfung von Fußgängerquerungshilfen an der Busumstiegsanlage Wilhelmsburg (Antrag der SPD- und GRÜNE-Fraktion)
Die Busumstiegsanlage am S-Bahnhof Wilhelmsburg ist ein zentraler Verknüpfungspunkt für den öffentlichen Nahverkehr im Stadtteil.
Täglich queren zahlreiche Fahrgäste den Bereich zwischen der Busumstiegsanlage, dem S-Bahnhof und dem Berta-Kröger-Platz.
Trotz der dort geltenden Tempo-30-Regelung wird die Busumstiegsanlage von Bussen immer wieder zügig befahren. Für Fußgängerinnen und Fußgänger entsteht dadurch eine unübersichtliche und unsichere Querungssituation.
Obwohl der Fußverkehr in diesem Bereich grundsätzlich besonders schutzbedürftig ist, wird ihm das Queren durch herannahende Busse nicht immer ermöglicht. Besonders betroffen sind Schüler:innen, ältere Menschen sowie mobilitätseingeschränkte Personen, die auf eine klare und verlässliche Querungshilfe angewiesen sind. Der Zugang zum Bahnhof ist derzeit aus keiner Richtung durch einen eindeutig gekennzeichneten Fußgängerüberweg oder eine Querungshilfe gesichert. Fußgänger müssen regelmäßig über Fahrspuren laufen.
Dies ist angesichts der Bedeutung des S-Bahnhofs Wilhelmsburg als stark frequentierter HVV-Knotenpunkt nicht zeitgemäß. Der S-Bahnhof Wilhelmsburg gehört zu den zehn meistgenutzten Bahnhöfen Hamburgs mit ca. 36.000 Nutzer:innen täglich (Stand 2019). Andere gleichgeordnete Busumstiegsanlagen, mit weniger hohem Fahrgastaufkommen, des HVV in Hamburg sind bereits durch Lichtsignalanlagen und/oder Fußgängerüberwege gesichert erreichbar. Eine klare Querungshilfe jeglicher Art würde die Verkehrssicherheit erhöhen, den Vorrang des Fußverkehrs klarer sichtbar machen und die Erreichbarkeit des Bahnhofs deutlich verbessern.
Die Errichtung eines Fußgängerüberwegs wurde im Jahr 2025 abgelehnt.
Vor diesem Hintergrund möge der Regionalausschuss beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass
1. die Einrichtung einer Tempo-20-Zone für die Umfahrung der Umstiegsanlage für HVV-Busse geprüft wird,
2. verschiedene Möglichkeiten und Maßnahmen zur Einrichtung von Querungshilfen geprüft werden, um eine sicherere Querung für Fußgänger:innen zu ermöglichen,
3. dem Regionalausschuss über die Prüfungen und Umsetzungen zur weiteren Befassung Bericht erstattet wird.
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