Photovoltaik auf großflächigen Stellplatzanlagen (Anfrage der CDU-Fraktion)
Fragesteller: Jörn Frommann
In Hamburg sind seit dem 1. Januar 2024 auf neu errichteten oder erweiterten Stellplatzanlagen mit mehr als 35 Stellplätzen Photovoltaikanlagen Pflicht (§ 16a Hamburgisches Klimaschutzgesetz).
Nicht nur, dass sich dies positiv auf die ökologische Gewinnung von Strom auswirken kann, es könnten außerdem die in der Stadt knappen Flächen mehrfach genutzt werden.
Außer dem Gewinn für die Umwelt würden Fahrzeuge darüber hinaus geschützt vor Sonne und Regen geparkt werden können. Kombiniert z.B. mit Ladesäulen, an denen Elektroautos direkt mit Sonnenstrom aufgeladen werden können, bieten diese Stellflächen einen sinnvollen Mehrwert.
In Hamburg-Mitte gibt es neben den vielen neuen Stellplatzanlagen auch eine große Anzahl an Anlagen, die vor dem o.g. Stichtag errichtet wurden und somit die positiven Effekte nicht nutzen. Beispielhaft seien hier die Parkplätze vor Discountern oder Vollsortimentern, aber auch an Schulen genannt.
Vor diesem Hintergrund frage ich das Bezirksamt:
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