23-1389

Photovoltaik auf großflächigen Stellplatzanlagen (Anfrage der CDU-Fraktion)

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Fragesteller: Jörn Frommann

In Hamburg sind seit dem 1. Januar 2024 auf neu errichteten oder erweiterten Stellplatzanlagen mit mehr als 35 Stellplätzen Photovoltaikanlagen Pflicht (§ 16a Hamburgisches Klimaschutzgesetz).

Nicht nur, dass sich dies positiv auf die ökologische Gewinnung von Strom auswirken kann, es könnten außerdem die in der Stadt knappen Flächen mehrfach genutzt werden.

Außer dem Gewinn für die Umwelt würden Fahrzeuge darüber hinaus geschützt vor Sonne und Regen geparkt werden können. Kombiniert z.B. mit Ladesäulen, an denen Elektroautos direkt mit Sonnenstrom aufgeladen werden können, bieten diese Stellflächen einen sinnvollen Mehrwert.

In Hamburg-Mitte gibt es neben den vielen neuen Stellplatzanlagen auch eine große Anzahl an Anlagen, die vor dem o.g. Stichtag errichtet wurden und somit die positiven Effekte nicht nutzen. Beispielhaft seien hier die Parkplätze vor Discountern oder Vollsortimentern, aber auch an Schulen genannt.

Vor diesem Hintergrund frage ich das Bezirksamt:

  1. In welchen Stadtteilen in Hamburg-Mitte wurden in den Jahren 2024 und 2025 Stellplatzanlagen mit mehr als 35 Stellplätzen oberirdisch in Kombination mit Wohnen oder Gewerbe errichtet?
  1. Bei welchen der unter 1. genannten Stellplatzanlagen handelt es sich um reine Anlagen für Wohnungen und bei welchen um jene, die einer Gewerbenutzung zugeordnet sind?
  1. An welchen der unter 1. genannten Standorte wurden Photovoltaikanlagen errichtet, an welchen nicht?
  1. Warum wurden an den Standorten, an denen keine Photovoltaikanlagen errichtet wurden, auf diese verzichtet bzw. worin lag jeweils der Grund dafür?
  1. Hat der Bezirk eine Auswertung der bereits gebauten Stellplatzanlagen vorgenommen, die für eine mögliche Überbauung mit einer Photovoltaikanlage in Frage kommen? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?
  1. Hat der Bezirk mit Eigentümern von Bestands-Stellplatzanlagen mit mehr als 35 Stellplätzen Kontakt aufgenommen, um die Möglichkeit der Erstellung einer solchen Anlage zu erörtern? Wenn ja, mit welchen? Wenn nein, warum nicht?
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