21-2963.3

Parkplatz Reclamstraße - Bewirtschaftungskonzept sofort ändern

Mitteilung öffentlich

Sachverhalt

Der Regionalausschuss Billstedt hatte nachstehende Mitteilung in seiner Sitzung am 30.05.2017 zur Kenntnis genommen.

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Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte hatte die nachstehende Vorlage in ihrer Sitzung am 23.03.2017 einstimmig beschlossen und den Beschluss des Regionalausschusses Billstedt damit bestätigt.

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Der Regionalausschuss Billstedt hat in seiner Sitzung am 21.02.2017 dem nachfolgend aufgeführten Antrag der SPD- und GRÜNE-Fraktion Drs. Nr. 21-2963 einstimmig - bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE - zugestimmt.

 

Im Januar 2017 wurde der Parkplatz in der Reclamstraße, direkt an der U-Bahn Station Billstedt, in das Bewirtschaftungssystem des Parkraummanagement aufgenommen. Über diese Änderung wurde die Bezirkspolitik weder informiert, noch wurde sie beteiligt. Auf dem Parkplatz ist kein „freies Parken“ mehr möglich. Autofahrer*innen müssen nun einen Parkschein ziehen und für je 6 Minuten 0,20 Euro zahlen.

 

Der Parkplatz wurde bislang überwiegend von auswärtigen Mitarbeiter*innen und Kund*innen der umliegenden Geschäfte, der Polizei und der Post genutzt. Auch die Marktbetreiber*innen stellten ihre Zugfahrzeuge am Dienstag und Freitag hier ab. Dies ist nun nicht mehr möglich, da die Höchstparkdauer auf 3 Stunden begrenzt ist und mit 6 Euro teurer ist als in der Hamburger City.

 

Durch die Bewirtschaftung in Kombination mit einer Zeitbegrenzung erhöhte sich der Parkdruck in den umliegenden Wohnstraßen sehr stark. Anwohner*innen finden nun tagsüber kaum noch Parkplätze. Besonders chaotisch ist es, zu Schulbeginn und –schluss. Hier muss dringend nachgebessert werden. 

Die Entscheidung des Landesbetrieb Verkehr, den Parkplatz Reclamstraße zu bewirtschaften, mit Verweis, dass die umliegenden Parkhäuser leer sind, ist fraglich. Die Parkhäuser des EKZ Billstedt sind seit der Eröffnung eines großen Bekleidungsunternehmens selten leer. Zudem sind die Parkhäuser deutlich günstiger. So kostet die erste Stunde nur 0,40 Euro und die zweite Stunde Parken einen Euro. In der angrenzenden Billstedter Hauptstraße beträgt die Parkgebühr „nur“ 1,20 Euro pro Stunde. Vor diesem Hintergrund scheint die Einteilung des Parkplatzes Reclamstraße in die Zone 2 des Bewirtschaftungssystems für unangemessen. Zudem ist der Parkplatz Reclamstraße sehr dunkel und durch Büsche und Bäume schwer einzusehen. Hier wünschen sich die Autofahrer*innen, wenn sie schon fürs Parken bezahlen sollen, einen beleuchteten Parkplatz.

 

Dies vorausgeschickt möge der Regionalausschuss beschließen:

  1. Der Bezirksamtsleiter wird gebeten sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass auf dem Parkplatz Reclamstraße das „Anwohner*innenparken“ eingeführt wird. Jede*r Anwohner*in und Gewerbetreibende mit Geschäft / Praxis um das EKZ Billstedt herum, sowie deren Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, sollen die Möglichkeit erhalten, sich einen Anwohner*innenparkausweis ausstellen zu lassen. Mit diesem Ausweis darf auf dem Parkplatz kostenlos geparkt werden.
  2. Der Bezirksamtsleiter möge sich bei den zuständigen Stellen für die Einweisung des Parkplatzes Reclamstraße in die Zone 3 des Bewirtschaftungssystems einsetzen.
  3. Es soll geprüft werden, ob der Parkplatz beleuchtet werden kann.   
  4. Der Regionalausschuss Billstedt wird informiert, wenn die Änderung umgesetzt wurde.
  5. Die Bezirksversammlung wird um Bestätigung gebeten.

 

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung wird um Bestätigung des Beschlusses gebeten.

 

Der Landesbetrieb Verkehr (LBV) hat zu den Drucksachen

1. 21-2963.1:Parkplatz Reclamstraße - Bewirtschaftungskonzept sofort ändern

und

2. 21-2975.1:Neugestaltung Parkraum in der östlichen Billstedter Hauptstraße

die folgende Stellungnahme abgegeben:

 

Die genannten Drucksachen betreffen beide die Parkraumbewirtschaftung im Umfeld des EKZ Billstedt. Im Hinblick auf den räumlichen Zusammenhang nimmt der Landesbetrieb Verkehr hiermit zusammengefasst Stellung und verweist zugleich auf die Ausführungen im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Umwelt am 22. Februar 2017.

Wie dort berichtet, wurden in den vergangenen zwei Jahren zahlreiche Maßnahmen auf dem Gebiet der Parkraumbewirtschaftung veranlasst, ein neues Parkraumbewirtschaftungskonzept wird derzeit erarbeitet und mit den beteiligten Behörden abgestimmt. Beabsichtigt ist, auf Basis von Verkehrsdaten die Situation in verschiedenen Stadtteilen zu überprüfen, um anschließend ggf. Änderungen herbeizuführen. Teil des Konzeptes ist auch eine Überprüfung der bestehenden Gebührenzonen.

Dies vorausgeschickt, nimmt der LBV zu den genannten Drucksachen wie folgt Stellung:

 

Drs. 21-2963 Parkplatz Reclamstraße, Tz. 1 und 2

Die Bewirtschaftung des Parkplatzes Reclamstraße mit Parkscheinautomaten geht zurück auf eine Initiative des Fachamtes Management des öffentlichen Raumes aus dem November 2016. Der LBV und die örtliche Straßenverkehrsbehörde des Polizeikommissariates 42 sind dieser Bitte gefolgt.

Der LBV stimmt der Bezirksversammlung zu, dass die Bewirtschaftung des Parkplatzes Reclamstraße zu einer Verdrängung des ruhenden Verkehrs geführt hat. Diese ist u.a. am Parksuchverkehr auf der östlichen Billstedter Hauptstraße, aber ebenfalls an der verschärften Parksituation am Geesthang, auf dem Parkplatz Frobeniusweg sowie im direkten Umfeld des EKZ zu erkennen.

Nach Auffassung des LBV bedarf diese Situation einer umfassenderen Betrachtung, es sollte nicht der Versuch unternommen werden, durch isolierte Maßnahmen eine Veränderung vorzunehmen.

Absehbar ist allerdings schon jetzt, dass der Parkraum im o.g. Gebiet nicht gleichzeitig für die Fahrzeuge von Bewohnern, Gewerbetreibenden, Angestellten Kunden und Besucher ausreichen wird, zumindest nicht im Sinne eines Dauerparkens.

Folglich müssen Entscheidungen getroffen werden, welche Verkehrsteilnehmer mit ihren Interessen prioritär zu berücksichtigen sind.

Hinsichtlich des Instruments des Bewohnerparkens sei schon jetzt darauf hingewiesen, dass die Einrichtung von Sonderparkberechtigungen für Bewohner städtischer Quartiere mit erheblichem Parkraummangel (Bewohnerparkvorrechte) nach der einschlägigen und verbindlichen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO zu §45 Absatz 1 bis 1e,x) nur dort zulässig ist, wo mangels privater Stellflächen und auf Grund eines erheblichen Parkdrucks die Bewohner des städtischen Quartiers regelmäßig keine ausreichende Möglichkeit haben, in fußläufig zumutbarer Entfernung von ihrer Wohnung einen Stellplatz für ihr Kraftfahrzeug zu finden.

Handlungsleitend ist dabei, dass Stellplätze im öffentlichen Straßenraum dem Grunde nach der Allgemeinheit zur Verfügung stehen und folgerichtig schon deshalb für die Einrichtung von Bewohnerparkgebieten eng gefasste Kriterien anzulegen sind.

Dies bedeutet, dass auch in Bewohnerparkzonen nicht 100 % der Stellplätze für Bewohner reserviert werden dürfen. Im Rahmen des Gemeingebrauchs von öffentlichen Straßen muss auch für Ortsfremde das Parken weiterhin möglich sein. So dürfen nach den für die Straßenverkehrsbehörden verbindlichen Bestimmungen des Straßenverkehrsrechts am Tage max. 50 % der Parkstände für Bewohner reserviert werden und in der Nacht max. 75 %. Im Zuge einer weitergehenden Prüfung wären weitere Bedingungen zu beachten, die ggf. auch weitergehende Untersuchungen erfordern.

Weiter ist darauf hinzuweisen, dass die Bewohnerparkregelung ausschließlich deren Begünstigung zulässt. Die Möglichkeit, andere Gruppen ebenfalls zu bevorrechtigen, besteht rechtlich nicht. Nur im Rahmen eng gefasster Kriterien besteht für Gewerbetreibende die Möglichkeit, eine Ausnahmegenehmigung zu erhalten, dies erstreckt sich jedoch ausdrücklich nicht auf Privatfahrzeuge von Mitarbeiter/innen.

Vor diesem Hintergrund sieht der LBV derzeit keine Möglichkeit im Sinne des Beschlusses der Bezirksversammlung tätig zu werden. Angestrebt wird, die Situation vor Ort erneut zu betrachten, sobald die eingangs erwähnte Abstimmung über ein neues Parkraumbewirtschaftungskonzept erfolgt ist. Teil dessen werden auch die Kriterien für die Zuordnung von Gebieten zu bestimmten Gebührenzonen sein, so dass auch zu diesem Punkt aktuell keine Maßnahmen ergriffen werden können.

Hinsichtlich des Bewohnerparkens sei im Übrigen angemerkt, dass in diesen Wochen die Untersuchung zur Situation des Bewohnerparkgebietes St. Pauli beginnt. Der LBV erwartet hieraus auch Rückschlüsse auf den künftigen Umgang mit diesem Instrument in anderen Stadtteilen.

 

21-2975.1:Neugestaltung Parkraum in der östlichen Billstedter Hauptstraße

Wie ausgeführt, sieht der LBV davon ab, vor einer Gesamtbetrachtung für das Billstedter Zentrum isolierte Maßnahmen zu veranlassen. Nach jetziger Zeitplanung ist beabsichtigt, zu Beginn des 4. Quartals 2017 eine Abstimmung mit dem Bezirksamt und der örtlichen Straßenverkehrsbehörde vorzunehmen. Bis dahin wird auch die Frage der Bewirtschaftung in der östlichen Billstedter Hauptstraße zurückgestellt.

 

Petitum/Beschluss:

Um Kenntnisnahme wird gebeten

 

 

(Hinweis: ein ergänzender Beitrag des Bezirksamtes zu Ziffer 3 des Antrages steht noch aus.

Eine gesonderte Mitteilung für die Bezirksversammlung erfolgt nicht)

 

 

Das Bezirksamt Hamburg –Mitte nimmt zu o.g. Ziffer 3 des Antrages wie folgt Stellung:

 

Der Parkplatz Reclamstraße wird ausreichend durch 6 doppelte Peitschenmasten beleuchtet. Da der Parkplatz voraussichtlich künftig zugunsten des Wohnungsbaus entfallen wird, sind keine zusätzlichen Beleuchtungsstandorte vorgesehen.

 

 

Petitum/Beschluss:

Um Kenntnisnahme wird gebeten

 

(Hinweis: Eine gesonderte Mitteilung für die Bezirksversammlung erfolgt nicht)