Parkende Lkws im Bereich Obergeorgswerder
Der Regionalausschuss Wilhelmsburg/Veddel hat in seiner Sitzung am 29.09.2020 dem nachfolgend aufgeführten Antrag der CDU-, SPD- und FDP-Fraktion Drs. Nr. 22-1287 einstimmig zugestimmt.
Die Bezirksversammlung hat diesen Beschluss in ihrer Sitzung am 22.10.2020 bestätigt.
Im Rahmen der Umsetzung des Bebauungsplans „Wilhelmsburg 86“ fand eine große öffentliche Debatte über die Verkehrsentwicklung an dieser Stelle statt. Viele Jahre dauerten die Umsetzungen der einvernehmlichen und teilweise im Bebauungsplan festgesetzten Vereinbarungen.
Nunmehr, viele Jahre nach der Ansiedlung des ersten Betriebs im neuen Industriegebiet Obergeorgswerder, hat sich der Alltag eingestellt. Zunehmende Verkehre – auch durch die zweite Großansiedlung – beschäftigen die Bewohner des Wilhelmsburger Ostens. Auch wenn sich die einzelnen Fälle noch in Grenzen halten, so ist jedoch eine grobe Tendenz zu erkennen, der es rechtzeitig gilt entgegenzutreten.
Zum einen reichen schon seit geraumer Zeit die Parkplätze an der Straße Beim Schröderschen Hof nicht mehr aus, um den teilweise mehrere Tage dort stehenden Lkws gerecht zu werden. Vielfach werden Stellplätze darüber hinaus über Tage von Pkws blockiert. Zum anderen weichen die Lkw-Fahrer, die keinen Stellplatz mehr in der Straße beim Schröderschen Hof finden, auf die umliegenden Gebiete aus. Besonders betroffen ist hier seit geraumer Zeit die Deichverteidigungsstraße Obergeorgswerder Hauptdeich. Nicht selten stehen hier vier oder fünf Fahrzeuge über Nacht und am Morgen aus Richtung Süden kommend vor der Straßeneinengung an der Kreuzung des Obergeorgswerder Hauptdeichs zu Beim Schröderschen Hof. Nicht nur, dass hier keine Lkw-Stellplätze sind, so ist das Befahren der Deichverteidigungsstraße mit diesen schweren Lkws ein Problem, da sie hierfür weder ausgelegt, noch in einem Katastrophenfall hinnehmbar sind.
Der Regionalausschuss Wilhelmsburg / Veddel möge daher beschließen:
Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, sich an geeigneter Stelle dafür einzusetzen, dass Gespräche mit den beiden Anliegern am Industriegebiet Obergeorgswerder geführt werden, die zum Ziel haben, dass sich die Parksituation im Bereich der Straße Beim Schröderschen Hof entspannt und ein Fremdparken an anderer Stelle verhindert wird.
Gleichzeitig sind im Bereich der Straße Obergeorgswerder Hauptdeich Maßnahmen durch Fahrbahnmarkierungen und Parkverbostschilder zu treffen, die ein Parken der Lkws in diesem Bereich verbieten.
Die zentrale Straßenverkehrsbehörde Verkehrsdirektion (VD) 5 nimmt im Einvernehmen mit der örtlichen Straßenverkehrsbehörde des Polizeikommissariates (PK) 44 wie folgt Stellung:
Gemäß § 45 Absatz 1 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) können die Straßenverkehrsbehörden die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs beschränken. Diese Ermächtigung wird durch § 45 Absatz 9 StVO dahingehend eingeschränkt, dass Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nur dort anzuordnen sind, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist.
Zeichen 283 StVO (Absolutes Haltverbot) darf nach den Vorgaben der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit, die Flüssigkeit des Verkehrs oder der öffentliche Personennahverkehr erfordern.
Bei der Straße Beim Schröderschen Hof handelt es sich um eine für den öffentlichen Straßenverkehr gewidmete Straße. Diese ist als Sackgasse, welche am Ende eine für LKW geeignete Wendekehre hat, gestaltet worden. Die Gesamtlänge beträgt ca. 750 Meter. In der Wendekehre ist ein Haltverbot durch VZ 283 STVO angeordnet. Bei den Anliegern der Straße handelt es sich ausschließlich um Gewerbebetriebe. Dadurch ergibt sich vor Ort ein sehr hoher Schwerlastanteil. Bei den dort zum Parken abgestellten PKW dürfte es sich fast ausschließlich um Mitarbeiter der dortigen Firmen handeln. Das Parken, auch über eine längere Zeit, ist zulässig.
Bei der Straße Obergeorgswerder Hauptdeich südlich der Straße Beim Schröderschen Hof handelt es um eine für den öffentlichen Straßenverkehr gewidmete Straße. Auf der Ostseite wird diese durch den befestigten Deich mit einem Gehweg, welcher in Asphalt hergestellt ist, begrenzt. Auf der Westseite befindet sich unbefestigtes Deichgelände. Das Gebiet Moorwerder ist geprägt durch Landwirtschaftliche Betriebe und Einzelhausbebauung, welches durch die Elbe auf beiden Seiten begrenzt wird. Daher handelt es sich fast ausschließlich um Anwohner aus Moorwerder,
welche die Straße Obergeorgswerder Hauptdeich befahren. Durchgangsverkehr ist hier kaum vorhanden. Durch die Struktur der Straße ist nur ein Parken auf der Fahrbahn möglich, ein befestigter Seitenstreifen ist nicht vorhanden. Beschädigungen des Deichvorlandes, die durch verkehrsordnungswidriges Parken verursacht wurden, konnten durch Mitarbeiter des PK 44 nicht festgestellt werden.
Die Fahrbahn des Obergeorgswerder Hauptdeichs weist eine ausreichende Breite und freie Sicht auf, sodass auch trotz am rechten Fahrbahnrand geparkter Fahrzeuge Begegnungsverkehr stattfinden kann. Hierzu wird nur eine kurze Wartezeit in Kauf zu nehmen sein, da die Verkehrsdichte im Obergeorgswerder Deich sehr gering ist.
Eine dem öffentlichen Straßenverkehr gewidmete Verkehrsfläche steht allen Verkehrsteilnehmern, auch LKW zur Verfügung. Dies beinhaltet auch das Parken. Einschränkungen aufgrund der baulichen Gegebenheiten oder aufgrund des Umstandes, dass es sich bei dem Obergeorgswerder Hauptdeich um eine Deichverteidungsstraße handelt, müssten durch den Straßenbaulastträger erfolgen. Da es derzeit keine Einschränkungen gibt, ist davon auszugehen, dass sich das Parken durch LKW auf dem Obergeorgswerder Hauptdeich als unproblematisch darstellt.
Eine Unfallauswertung ergab, dass es in der Straße Obergeorgswerder Hauptdeich zwischen Peutestraße und Obergeorgswerder Deich in den letzten 3 Jahren zu keinem Verkehrsunfall gekommen ist, der mit dem Parken durch PKW oder LKW im Obergeorgswerder Hauptdeich in Verbindung steht.
Aufgrund der oben gemachten Ausführungen wird von der VD 5 eine Anordnung von Verkehrszeichen aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs gem. § 45 Absatz 1 Satz 1 StVO abgelehnt.
Das PK 44 wird die Verkehrsverhältnisse im Rahmen der personellen Möglichkeiten vor Ort weiter beobachten, begleiten und die zur Verkehrssicherheit erforderlichen Maßnahmen ergreifen. Außerdem wird das PK 44 im Rahmen der guten Nachbarschaft ein Gespräch mit den Anliegern des Industriegebiets Obergeorgswerder führen, indem die Themen der Anwohner thematisiert werden.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.