21-4747.2

Parken mit Parkscheibe am Hammer Steindamm

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24.01.2019
Sachverhalt

 

Der Regionalausschuss Horn / Hamm / Borgfelde / Rothenburgsort hat in seiner Sitzung am 13.11.2018 dem nachfolgend aufgeführten Antrag der GRÜNE-Fraktion Drs. Nr. 21-4747 mehrheitlich - gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE - zugestimmt.

Die Bezirksversammlung hat diesen Beschluss in ihrer Sitzung am 22.11.2018 bestätigt.

 

Der Bereich des Hammer Steindamms rund um die S-Bahn-Station Hasselbrook ist mit seinen vielen Geschäften ein viel frequentierter Bereich. Am Rand der Straße finden sich Parkstreifen, die nicht kostenpflichtig sind und daher häufig von Dauerparkern genutzt werden. Gerade in der Nähe von Geschäften ist es aber sinnvoll, dass Parkplätze nur temporär genutzt werden. Für ältere Menschen oder beim Einkauf schwerer Sachen stellt es ein grundsätzliches Hindernis dar, wenn keine Parkplätze in unmittelbarer Nähe vorhanden sind.

Zwischen der Griesstraße und der Hasselbrookstraße am Hammer Steindamm ist diese Situation vorhanden. Damit die vorhandenen Parkplätze in Zukunft effektiver genutzt werden, sollte in diesem Abschnitt das Parken durch die Verwendung der Parkscheibe geregelt werden. Parken sollte nur für 2 Stunden erlaubt sein, aber nicht länger. So wird den Einkaufenden der Besuch der Läden erleichtert, da die Parkplätze nicht den ganzen Tag belegt sind.

 

Der Regionalausschuss HHBR möge daher beschließen:

 

Der Bezirksamtsleiter wird gebeten,

  1. sich dafür einsetzen, dass am Hammer Steindamm im Abschnitt zwischen Griesstraße und Hasselbrookstraße Kurzzeitparkplätze mit Parkscheibenpflicht in der Zeit von werktags - außer Samstags- von 8 bis  20 Uhr eingerichtet werden, mit einer Begrenzung auf 2 Stunden Parkzeit.

 

 

Die Straßenverkehrsbehörde des Polizeikommissariats 41 nimmt zu dem Beschluss mit Schreiben vom 11.01.2018 wie folgt Stellung:

 

Das Polizeikommissariat 41 greift den Beschluss und die darin zum Ausdruck gebrachte Intention der Bezirksversammlung auf und hat den aufgeführten Bereich im Hammer Steindamm zu unterschiedlichen Zeiten überprüft.

 

Es konnte nicht festgestellt werden, dass der Parkraum tagsüber ständig von „Dauerparkern“ blockiert wird. Die Erreichbarkeit der ansässigen Geschäfte mit Kraftfahrzeugen ist insofern nach hiesiger Überzeugung im ausreichenden Maße gewährleistet.

 

Lediglich in den Abend- und frühen Morgenstunden waren die Parkstände, zwischen der Griesstraße und der Marienthaler Straße, überwiegend ausgelastet. Dabei handelt es sich größtenteils um Anwohner.

Nutzer der S-Bahnstation Hasselbrook hingegen stellen ihre Fahrzeuge nahezu ausnahmslos auf den dort in der Nähe befindlichen Parkflächen ab.

 

Dem PK 41 liegen zudem keine Erkenntnisse oder Hinweise vor, dass durch besetzten Parkraum regelmäßige Gefahrensituationen oder Behinderungen ( Parken in zweiter Reihe ) entstehen.

Auch ansonsten ist hier keine Beschwerdelage bekannt geworden.

 

Zwischen der Marienthaler Straße und dem Hasselbrookbahnhof befinden sich zwei eingeschränkte Halteverbotszonen, die für die dort ansässigen Läden eingerichtet wurden. Auch hier konnte keine dauerhafte Benutzung erkannt werden.

 

Die Geschäfte im aufgeführten Bereich werden nach hiesiger Einschätzung zudem überwiegend von „Laufkundschaft“ aus dem näheren Wohnumfeld frequentiert.

 

Das Polizeikommissariat 41 hält aus den genannten Gründen eine Parkscheibenregelung nicht für erforderlich.