21-3950.2

Parken in zweiter Reihe am Penny Bauerberg

Mitteilung öffentlich

Sachverhalt

Der Regionalausschuss Horn/Hamm/Borgfelde/Rothenburgsort hat in seiner Sitzung am 13.02.2018 dem nachfolgend aufgeführten Antrag der SPD-Fraktion Drs. Nr. 21-3950 einstimmig zugestimmt.

Die Bezirksversammlung hat diesen Beschluss in ihrer Sitzung am 22.03.2018 bestätigt.

 

 

Der Penny am Bauerberg ist ein beliebtes Einkaufsziel der anwohnenden Hornerinnen und Horner. Auf gleicher Höhe des Eingangs von Penny befinden sich ein breiter Gehweg und davor eine Parkbucht für Pkw. In den letzten Wochen und Monaten sind vermehrt Autos beobachtet worden, die in zweiter Reihe auf dem breiten Gehweg parken, indem sie über die Auffahrten zu den Parkplätzen von Penny hinauf- und bei der Zufahrt zur Ladezone hinabfahren. Dabei ist die Sicht zum Teil versperrt, sodass eine erhöhte Unfallgefahr besteht, die insbesondere Kinder betrifft.

 

Vor diesem Hintergrund möge der Regionalausschuss Horn/ Hamm/ Borgfelde/ Rothenburgsort beschließen:

Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, welche Maßnahmen geeignet sind, um das Parken auf dem Gehweg zu unterbinden.

 

Das Polizeikommissariat 42 (PK 42) nimmt zu dem Beschluss mit Schreiben vom 27.04.2018 wie folgt Stellung:

 

Bei der Prüfung von geeigneten Maßnahmen zur Unterbindung des Parkens auf Gehwegen kommt als erstes die Überwachung des ruhenden Verkehrs in Betracht. Dieses geschieht durch die Wachdienstgruppen des täglichen Dienstes, dem Stadtteilpolizisten und Angestellte im

Polizeidienst.

 

Der Einbau von Absperrelementen wie Steckpfosten oder Findlingen kommt als weitere, jedoch gegenüber der Überwachung nachrangige Möglichkeit in Betracht. Die Anordnung von Absperrelementen außerhalb vom Straßenbegleitgrün, welches in der Zuständigkeit des Bezirksamtes liegt, erfolgt durch die Polizei.

Erst wenn die Überwachung des ruhenden Verkehrs keinen nachhaltigen Erfolg zeigt, ist die Aufstellung von Absperrelementen zu prüfen.

Gemäß der gültigen Fachanweisung sind Absperrelemente nur dann aufzustellen, wenn Schäden an Leib und Leben oder an bedeutenden Sachwerten zu befürchten sind. Dies wäre der Fall, wenn Fußgänger gezwungen wären auf die Fahrbahn auszuweichen, weil parkende Fahrzeuge den Gehweg blockieren.

 

Alternativ können bezirkliche Baumaßnahmen, die die freie Fläche vor dem Markt einengen, ein geeignetes Mittel sein, um das Parken auf dem Gehweg zu verhindern. Dazu könnten gegebenenfalls auch Maßnahmen des Marktbetreibers, wie die Aufstellung von Fahrradständern, Sitzbänken oder Warenauslage auf der privaten Verkehrsfläche gehören.

 

Das PK 42 wird die Überwachung des Gehweges vor dem Penny Markt im Rahmen ihrer personellen Möglichkeiten und Berücksichtigung anderer Themenschwerpunkte vornehmen.

Sollte im Ergebnis keine nachhaltige Besserung der Situation eintreten, wird die Aufstellung von Absperrelementen geprüft werden. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass aufgrund der relativ breiten Fläche vor dem Penny Markt eine größere Anzahl von Pfosten erforderlich wäre und diese neben dem ästhetischen Aspekt auch stets ein Hindernis bzw. Stolperfalle für Fußgänger wäre.

 

 

Das Bezirksamt teilt zu dem Beschluss bzw. zu der Stellungnahme des Polizeikommissariats 42 Folgendes mit:

 

Bevor im öffentlichen Bereich über Einbauten in Form von Absperrpfosten oder Geländerteilen nachgedacht wird, sollte zunächst das durch die Polizei überwachte Parkverhalten der Bevölkerung abgewartet werden.
Sodann wäre mit dem Betreiber des Marktes das Gespräch zu suchen, um etwaige eigene Einbauten oder sonstige einer Sondernutzung unterliegende Aufstellungen von Verkaufseinrichtungen zu erörtern.

Erst wenn die Vorbetrachtungen keinerlei Wirkung ermöglichen, sollte auf mögliche regulierende Einbauten durch das Bezirksamt zurückgekommen werden, da solche auch stets eine Unfallgefahr und somit Gefährdung für Bewegungsbenachteiligte bedeuten.

 

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.