21-4216

Parken auf dem Stübenplatz (Antrag der CDU-Fraktion)

Antrag öffentlich

Sachverhalt

Durch die Umbauten der Veringstraße, Mannesallee und Fährstraße zur Förderung des Radwegeverkehrs (Velo-Route), Außenbestuhlung der Gaststätten, Einrichtung eines Kreisverkehrs und Senkung der Höchstgeschwindigkeit bei gleichzeitiger Verringerung der Parkplätze ist extreme Parkplatznot entstanden. Langzeitparkplätze sind weggefallen, Kurzzeitparker auf die „Zweite Reihe“ angewiesen, trotz Verbot.

Wer als Kraftfahrer mal kurz einkaufen möchte, hat keine Chance einen Parkplatz zu finden. Wer eine Gaststätte aufsuchen möchte, erst recht nicht. Langzeitparken in zweiter Reihe ist hier eher sinnlos und kostet ggf. eine Ordnungswidrigkeit, wenn denn tatsächlich einmal kontrolliert werden würde. Dennoch will auch ein Kraftfahrer seinen Bedürfnissen nachkommen.

Die Polizei bzw. der LBV ist bisher leider nicht in der Lage hier dauerhaft für Veränderungen zu sorgen.

 

Jenseits der ordnungspolitischen Möglichkeiten kann aber auch durch weitere Maßnahmen Abhilfe geschaffen werden. Der Bezirk Harburg und der Bezirk Wandsbek haben es vorgemacht. Sie haben das kurzzeitige Parken auf dem Wochenmarkt „Sand“ und im „Quarree“ bedingt frei gegeben. Nicht nur Autofahrer schätzen diese neuen Parkplätze, auch die Händler und Wirte rund um den „Sand“ und dem „Quarree“ sind von den Parkmöglichkeiten, die zu einer deutlichen Belebung führen, begeistert. Eine Attraktivitätssteigerung des Quartiers – insbesondere für die Gastroszene – kann also, neben der Verbesserung der Verkehrssituation (z.B. Auflösung des Zweite-Reihe-Parkens) erreicht werden.

 

Petitum/Beschluss

Der Regionalausschuss Wilhelmsburg / Veddel möge beschließen:

 

Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, sich bei den zuständigen Dienststellen dafür einzusetzen, dass

 

                      diese prüfen mögen, ob auf dem „Wochenmarkt Stübenplatz“ außerhalb der Marktzeiten wochentags zwischen 16 Uhr und 2 Uhr 20-30 Kurzzeitparkplätze eingerichtet werden können. Die Parkraumbewirtschaftung ist zu überprüfen.

 

Der Regionalausschuss ist entsprechend zu informieren.