P+R-Fläche Hasselbrookstraße / geplanter Busüberliegerstandort Auskunftsersuchen vom 08.06.2026
Die CDU-Fraktion Wandsbek setzt sich seit vielen Jahren für die Entwicklung der P+R-Fläche an der Hasselbrookstraße zu einer Quartiersgarage ein. Ziel ist es, den erheblichen Parkdruck im Quartier zu reduzieren, zusätzliche Stellplätze für Anwohnerinnen und Anwohner zu schaffen und zugleich die verkehrlich günstige Lage am Bahnhof Hasselbrook für eine moderne Mobilitätsinfrastruktur zu nutzen. Zuletzt hat die Bezirksversammlung auf Initiative der CDU-Fraktion beschlossen, die Möglichkeiten für eine Quartiersgarage prüfen zu lassen.
Mit der Mitteilungsvorlage Drs. 22-3770 teilt das Bezirksamt nun mit, dass das Grundstück Flurstück 1768 der Gemarkung Eilbek „im Ergebnis der Rahmenplanung Zentrum Wandsbek als künftiger Standort für Busüberliegerplätze der HHA vorgesehen“ sei und deshalb für andere Nutzungen wohl nicht zur Verfügung stehe.
Nach Kenntnis der CDU-Fraktion liegt die P+R-Fläche an der Hasselbrookstraße außerhalb des räumlichen Betrachtungsbereichs der Rahmenplanung Zentrum Wandsbek. Zudem ergibt sich aus einer Senatsantwort auf eine Schriftliche Kleine Anfrage der CDU-Bürgerschaftsfraktion (Bürgerschafts-Drs. 23/210) zum Rahmenplan Zentrum Wandsbek, dass die dort genannten Überliegerstandorte lediglich als „Standortoptionen“ bezeichnet werden. Für den Bereich Hasselbrook werden dabei vier Stellplätze für Gelenkbusse genannt. Hintergrund ist die Entlastung derbereits heute an ihre Kapazitätsgrenzen stoßenden Busanlage Wandsbek Markt.
Damit entsteht der Eindruck, dass die Fläche an der Hasselbrookstraße nicht zur Verbesserung der Verkehrssituation im Quartier selbst, sondern zur Bewältigung von Kapazitätsengpässen am Busbahnhof Wandsbek Markt herangezogen werden soll. Gleichzeitig bleibt unklar, ob und auf welcher Grundlage aus einer im Rahmenplan genannten Standortoption inzwischen eine verbindliche planerische Festlegung geworden ist.
Darüber hinaus sieht die CDU-Fraktion die mögliche Einrichtung eines Busüberliegerstandortes an dieser Stelle kritisch. Die Fläche befindet sich in unmittelbarer Nähe zu Wohnbebauung innerhalb eines überwiegend durch Wohnnutzung geprägten Umfeldes. Ein dauerhafter Überliegerbetrieb könnte zusätzliche Lärm- und Verkehrsbelastungen verursachen. Zudem bestehen Zweifel, ob die Erschließung eines solchen Standortes über die umliegenden, vergleichsweise schmalen Wohnstraßen verkehrlich sinnvoll und verträglich möglich ist.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Fachbehörde:
Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) antwortet wie folgt: 07.07.2026
Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) antwortet wie folgt: 12.07.2026
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW):
Im Rahmenplan Zentrum Wandsbek wird der Bedarf an zusätzlichen Busüberliegerflächen, basierend auf verkehrlichen Anforderungen und den von den zuständigen Verkehrsakteurinnen und- Akteuren eingebrachten Grundlagen, dargestellt. Der Rahmenplan verweist auf den vorgesehenen Ausbau des ÖPNV-Angebots sowie die damit verbundenen Flächenbedarfe im Umfeld des Verkehrsknotens Wandsbek Markt.
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW):
Der Rahmenplan Zentrum Wandsbek ist ein informelles städtebauliches Planungsinstrument. Er dient der Darstellung langfristiger Entwicklungsziele und Entwicklungsperspektiven für das Wandsbeker Zentrum und trifft keine unmittelbar verbindlichen Festlegungen für einzelne Vorhaben oder Standorte. Das Ergebnis wurde am 4. März 2025 im Planungsausschuss der Bezirksversammlung Wandsbek vorgestellt und zur Kenntnis genommen.
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW):
Der Standort der S-Bahn Station Hasselbrook mit bis zu fünf Überliegerplätzen wird in der Broschüre auf Seite 59 dargestellt. Der Rahmenplan nennt keine Flurstücksnummern.
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW):
Die genannte Fläche wurde im Rahmenplan nicht als Bestandteil des Kernbearbeitungsraums dargestellt. Der Rahmenplan berücksichtigt jedoch verkehrliche Zusammenhänge im Großraum des Zentrums Wandsbek, die über den eigentlichen Bearbeitungsraum hinausreichen und mit der Funktion des ÖPNV-Knotens Wandsbek Markt in Verbindung stehen.
Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM):
Wie im Sachverhalt und in der Bürgerschafts-Drs. 23/210 dargestellt, ist geplant, auf der in Rede stehenden Fläche vier Überliegeplätze für Gelenkbusse zu schaffen, welche sodann für eine Verlagerung von der Busanlage U Wandsbek Markt zur Verfügung stehen und diese im entsprechenden Umfang entlasten. Angedacht ist eine Verlängerung der MetroBus-Linien 9 und 11 über U Wandsbek Markt hinaus bis S Hasselbrook (vgl. Abb. 39, S. 58 u. S. 59 der Broschüre https://dokumente.hamburg.de/resource/blob/1192366/1985c281235cc15b1bd33af7ef79d84c/rahmenplan-zentrum-wandsbek-data.pdf).
Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM):
Wandsbeker Chaussee westlich Seumestraße, Hammer Steindamm, Edeka/ ehemals Tramdepot, Pappelallee, Überdeckelung S- und Güterumgehungsbahn südlich Wandsbeker Chaussee, westlich Knoten Brauhausstraße/Wandsbeker Chaussee, Erweiterung Wandsbek Markt, Busbetriebshof Wendemuthstraße, Bahngärten, Neumann-Reichardt-Straße (vgl. Abb. 38, S. 57 der Broschüre).
Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM):
Baulicher Aufwand/ Kosten, Busbetriebskosten/ Direktheit der Buslinienführung, Auswirkungen auf den Verkehrsablauf (MIV), Auswirkungen auf den Fuß- und Radverkehr, Fahrgastpotential, Verfügbarkeit Grundstück, Beeinträchtigung von Anwohnenden durch erhöhte Verkehrs- und Umweltbelastung, Auswirkungen auf Städtebau und Freiraumplanung, Auswirkungen auf den ruhenden Verkehr, Umstiegsmöglichkeiten (vgl. S. 57-59 der Broschüre).
Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM):
Als Ergebnis der Abwägung der unter 9. genannten Kriterien (vgl. S. 57-59 der Broschüre).
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW):
Das genannte Flurstück ist Bestandteil des Verwaltungsvermögens der Freien und Hansestadt Hamburg, in Zuständigkeit des Bezirksamts Wandsbek, Abteilung Tiefbau.
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW):
Weitergehende Planungen sind der BSW nicht bekannt.
Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM):
Weitergehende Planungen sind der BVM nicht bekannt.
Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM):
Nein. Teil des Rahmenplans war die Prüfung der grundsätzlichen Machbarkeit (Flächengröße, Schleppkurven), welche für das Flurstück positiv ausfällt.
Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM):
Ein konkreter Zeitplan liegt nicht vor (vgl. S. 64-67 und 116 der Broschüre).
Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM):
Nach Kenntnis der BVM und der HOCHBAHN wurde dies bisher nicht untersucht. Bisherige Erfahrungen mit derartigen Untersuchungen zeigen jedoch besondere technische Herausforderungen, aus welchen hohe finanzielle Aufwände für Planung, Realisierung und teilweise Betrieb derartiger Kombi-Nutzungen resultieren.
Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM):
Es handelt sich um einen Rahmenplan. Derartige planerische Details sowie die erforderlichen vertieften Untersuchungen sind in diesem sehr übergeordneten Planungsschritt nicht üblich.
Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM):
Hierzu liegen der BVM keine Erkenntnisse vor.
Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM):
Eine grobe Abschätzung bzw. ein Standortvergleich wurde im Zuge des Rahmenplans durchgeführt. Die Auswirkungen am Standort Hasselbrook wurden dabei – insbesondere im Vergleich zu geprüften und verworfenen Standorten – als gering bewertet (vgl. S. 59 der Broschüre).
Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM):
Nach Kenntnis der BVM und HOCHBAHN wurde dies nicht weiter vertieft.
Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM):
Die Busse sollen den Überliegerstandort über die Hasselbrookstraße erreichen und wieder verlassen und diese dafür auf dem östlichen Abschnitt vom Knotenpunkt Hammer Steindamm/Pappelallee bis zum geplanten Überliegestandort in beide Richtungen befahren (vgl. Abb. 39, S. 58 der Broschüre).
Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM):
Ja. Auf einem kurzen Teilstück der Hasselbrookstraße im unter Frage 20 genannten Abschnitt müsste eine geringfügige Erhöhung der Fahrbahnbreite erfolgen, um den Begegnungsverkehr von Bussen und mit anderen Schwerverkehren zu ermöglichen. Ebenso sind einzelne Kurvenbereiche für das Befahren mit Gelenkbussen aufzuweiten. Des Weiteren wären eine Zu- und eine Ausfahrt zur geplanten Überliegerfläche bustauglich herzustellen.
Für die geplante Linienführung von U Wandsbek Markt bis zur Hasselbrookstraße ist des Weiteren eine Linksabbiegemöglichkeit von der Wandsbeker Marktstraße in die Hammer Straße zu schaffen, deren Notwendigkeit sich auch aus anderen Teilen des Verkehrskonzeptes ergibt. Es liegen bisher keine Anhaltspunkte für Einschränkungen der Verkehrssicherheit vor.
Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM):
Die Hasselbrookstraße selbst sowie angeschlossene Straßen sind im Bestand Teil einer Tempo- 30-Zone. Zusätzlich erleichtern teilweise Fußgängerüberwege das sichere Queren der Straße. Der Verkehrsfluss hat hier bereits im Bestand nicht die höchste Priorität, vielmehr ist eine wirksame Reduzierung der Geschwindigkeit offensichtlich gewünscht. Bei den weiteren Straßen, welche für die Verlängerung der Buslinien vorgesehen sind (Wandsbeker Marktstraße, Hammer Straße, Pappelallee) handelt es sich um Hauptverkehrsstraßen, auf welchen die Einflüsse auf den Verkehrsfluss gering ausfallen.
Im Übrigen siehe Antworten zu den Fragen 21, 18 und 19
Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM):
Siehe Antwort zu 21.
Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM):
Ja. Siehe Antwort zu 9. Einschränkungen für den Rad- und Fußverkehr sind nicht zu erwarten. Die Auswirkungen auf den ruhenden Verkehr sind als negativ zu beurteilen.
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW):
Weitergehende Planungen sind der BSW nicht bekannt.
Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM):
Das ist der BVM nicht bekannt.
Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM):
Ja. Siehe Antwort zu 5 bis 7.
Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM):
Aus Sicht der BVM und HOCHBAHN ist eine verbindliche Festlegung zugunsten des Standorts dringend wünschenswert, da andere Verkehrsplanungen und auch neu aufgestellte Bebauungspläne ganz offensichtlich den Rahmenplan Zentrum Wandsbek als Grundlage berücksichtigen, welcher wiederum das umfassende Verkehrskonzept unter Einbeziehung des Standorts Hasselbrook beinhaltet. Der Rahmenplan selbst stellt alle drei vorgesehenen Überliegerstandorte in Kombination als Voraussetzung für die Deckung der Bedarfe heraus (vgl. S. 59 der Broschüre).
Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM):
Außerhalb der an der Erstellung des Rahmenplans beteiligten Dienststellen ist der BVM keine derartige Entscheidung bekannt.
Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM):
Die Standorte Bahngärten und Hammer Steindamm sind ebenfalls geeignet und ebenfalls für die Nutzung als Überliegerplätze für andere Linien als Hasselbrook vorgesehen (vgl. S. 57-59 der Broschüre).
keine Anlage/n
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