22-3537

Organisation und Umsetzung der AG 78 gem. § 78 SGB VIII im Rahmen der Jugendhilfe (Anfrage der GRÜNE-Fraktion)

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Fragestellerinnen und Fragesteller: Manuel Muja, Henrike Wehrkamp, Lothar Knode, Marion Hartung, Larry Wendt, Carina Sickau, Clemens Willenbrock, Karin Zickendraht, Jörg Behrschmidt, Rainer Roszak, Sven Dahlgaard

 

Die Umsetzung der Vorgaben zur Durchführung einer AG 78 gem. SGB VII erfolgt im Bezirksamt Hamburg-Mitte nicht entsprechend der gesetzlichen Vorgaben. Darin heißt es, die Träger der öffentlichen Jugendhilfe, mithin die Verwaltung, sollen die Bildung von Arbeitsgemeinschaften anstreben, in denen neben ihnen die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe sowie die Träger der geförderten Maßnahmen vertreten sind. In den Arbeitsgemeinschaften soll darauf hingewirkt werden, dass die geplanten Maßnahmen aufeinander abgestimmt werden.

 

Gegenwärtig sind an den AGs 78 in Hamburg-Mitte schwerpunktmäßig Träger der offenen Kinder- und Jugendarbeit beteiligt, eine inhaltliche Kooperation u.a.  mit den Trägern der Hilfen zur Erziehung und der Familienförderung ist nicht ausreichend gegeben. In der Region 3 gibt es aktuell keine AG 78.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

 

  1. Plant die Verwaltung die Umsetzung der Arbeitsgemeinschaften gem. der dargestellten Vorgabe und unter Berücksichtigung regionaler Gegebenheiten zeitnah vorzulegen?