22-3231

Öffnung der Weihnachtsmärkte vor Totensonntag

Vorlage öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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22.09.2022
Sachverhalt

 

Die Hamburger Schausteller- und Veranstaltungsbranche war aufgrund der Corona Pandemie am stärksten finanziell und wirtschaftlich von den Allgemeinverfügungen im negativen Sinne betroffen. Im Jahr 2020 konnten die Weihnachtsmärkte coronabedingt nicht durchgeführt werden und im vergangenen Jahr lediglich mit zum Teil großen Einschränkungen und Auflagen.

 

Aus diesem Grund soll den Betreibern der Weihnachtsmärkte die Möglichkeit eingeräumt werden, ihre Weihnachtsmärkte bereits ab 17.11.2022 – vor Totensonntag am 20.11.2022 – zu öffnen. Am Totensonntag bleiben die Weihnachtsmärkte geschlossen.

 

 

 

Petitum/Beschluss

Um Beschlussfassung wird gebeten.