Nutzung öffentlicher Flächen
Letzte Beratung: 06.02.2024 Hauptausschuss Ö 4.2
Der Regionalausschuss Wilhelmsburg/Veddel hat in seiner Sitzung am 30.01.2024 die Beschlussfassung über den Sondernutzungsantrag an den Hauptausschuss abgegeben.
Laut Aussage der Künstlerin wird ein Beschluss kurzfristig benötigt, da am 31.03.2024 beantragte Gelder verfallen würden. Die Künstlerin hat in der Regionalausschuss-Sitzung den letzten Stand ihrer Antragstellung vorgetragen und bietet sodann als Alternative an, von der Farb-Linie auf der Fahrbahn abzusehen. Stattdessen solle durch eine besondere Teil-Pflasterung der gegenüberliegenden Gehwege am Anfang und am Ende der (dann nur gedachten) Linie eine Verbindung hergestellt werden (Beispiel Altona Grenze Hamburg/Dänemark). Für den Darstellung der Worte auf dem Gehweg könnte ein nur temporär bestehender Farbauftrag gewählt werden
Das Bezirksamt hat den Sachverhalt geprüft und legt nun folgende Informationen vor:
1.
Veranstaltung / Name: |
Kriegerdenkmal Wilhelmsburg |
Veranstalter: |
Vera Drebusch und Reto Buser |
Ort: |
Mannesallee Ecke Jenaer Straße |
Zeitraum: |
Dauerhaft |
Inhalt: |
Im Rahmen der Kunst im öffentlichen Raum sollen auf dem Gehweg verschiedene Schriftzüge aufgebracht werden. Hiermit soll das dort stehende Kriegerdenkmal mit dem gegenüberliegenden Stolperstein in Verbindung gebracht werden. Die Schriftzüge werden aus dem Verb „Denken“ mit seinen verschiedenen Präfixen bestehen. Die Schrift besteht aus spezieller thermoplastischer Farbe, damit keine Sicherheitsrisiken für die Passant*innen entstehen (Rutschgefahr, etc.). Die einzelnen Worte sollen eine Höhe von 1,00m und eine Breite von 2,02m bis 4,85m haben. |
Anmerkungen: |
Die auf dem Lageplan eingezeichnete Linie ist nicht genehmigungsfähig und wurde bereits seitens der Polizei abgelehnt. Der Antrag betrifft ausschließlich die Schriftzüge. Sondernutzungserlaubnisse sind grundsätzlich befristet zu erteilen (§ 19 Abs. 2 Hamburgisches Wegegesetz), daher würde im Falle eines positiven Votums die Erlaubnis für 2 Jahre mit der Option auf Verlängerung erteilt werden. Nach Prüfung der in der Sitzung am 30.01.2024 vorgeschlagenen Alternativen wird die besondere Teil-Pflasterung sowie der Farbauftrag seitens der Wegeaufsichtsbehörde abgelehnt. Thermoplastik lässt sich entgegen eines Farbauftrages auf Pflaster einfacher entfernen. Beim Farbauftrag wird oftmals ein Austausch der Oberflächenbefestigung erforderlich. |
Verwaltungsvorschlag: |
Offen, weil grundsätzliche Bedenken bestehen, siehe Schriftzug Mönckebergstraße. |
Um Beschlussfassung wird gebeten.
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