23-1517

Nutzung des Lola Rogge Platzes für politische Informationsstände (Anfrage der CDU-Fraktion)

Anfrage nach § 27 BezVG

Sachverhalt

Fragesteller: Dr. Gunter Böttcher, Roland Hoitz und Joseph Johannsen

Politische Informationsstände, insbesondere auch außerhalb von Wahlkampfzeiten, sind ein zentrales Element lebendiger Demokratie. Sie ermöglichen den direkten Austausch zwischen Politik und Bevölkerung, stärken das Vertrauen in politisches Handeln und machen deutlich, dass politische Arbeit kontinuierlich stattfindet und sich an den aktuellen Anliegen der Bürgerinnen und Bürger orientiert. Gerade öffentlich zugängliche Plätze nehmen dabei eine besondere Rolle für die politische Meinungsbildung ein.

Jedoch wurde kürzlich ein Antrag eines CDU-Ortsverbandes in Hamburg-Mitte auf Durchführung eines Infostands auf dem LolaRoggePlatz von der zuständigen GWG Gesellschaft für Wohnungs und Gewerbebau Badenrttemberg AG abgelehnt.

Der LolaRoggePlatz wird seit seiner Eröffnung im Juli 2021 als öffentlich zugänglicher Platz genutzt und weist die Merkmale eines zentralen Aufenthalts und Begegnungsortes im Quartier auf. Vor diesem Hintergrund stellen sich Fragen zur rechtlichen Einordnung der Fläche, zu den Entscheidungsbefugnissen der verwaltenden Stelle sowie zur bisherigen Genehmigungspraxis.

Vor diesem Hintergrund bitten wir um die Beantwortung folgender Punkte:

  1. Wie ist der LolaRoggePlatz rechtlich einzuordnen, insbesondere ob es sich um eine ausschließlich private Fläche oder um eine öffentlich gewidmete Privatfläche bzw. eine sonstige Fläche mit öffentlicher Zugänglichkeit handelt?
  2. Welche rechtlichen Regelungen gelten für die Nutzung einer solchen Fläche für politische Informationsstände?
  3. Besteht für den Eigentümer oder die verwaltende Gesellschaft eine Verpflichtung, den Platz als öffentlichen Raum bereitzustellen oder bestimmte Nutzungen, insbesondere politische Informationsstände, nicht ohne sachlichen Grund auszuschließen?
  4. Welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen in diesem Zusammenhang für das Bezirksamt oder der Freien und Hansestadt Hamburg, auf Entscheidungen Dritter einzuwirken, sofern diese geeignet sind, die öffentliche politische Meinungsbildung zu beeinträchtigen?
  5. Wie viele Anträge auf die Durchführung von Informationsständen auf dem LolaRoggePlatz wurden seit dessen Eröffnung im Juli 2021 gestellt, und wie viele wurden davon genehmigt (Bitte um Auflistung der Anträge inklusive Antragsteller und Zeitpunkt der Beantragung)?
Lokalisation Beta
Hamburg

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