Notfallsammelplatz Ernst-August-Schleuse (Anfrage der AfD-Fraktion)
Fragestellerin und Fragesteller: Norbert Jordan, Nicole Jordan,Marc-Manuel Kunstmann und Bernd Bamberg
Der Notfallsammelplatz an der Ernst-August-Schleuse ist nicht nur im Hinblick auf potenzielle Sturmfluten einwichtiger Bestandteil des Katastrophenschutzes. Insoweit ist es zwingend notwendig, blockierende Fremdnutzungen zu unterbinden, gerade wenn diese langfristig sind. So kommt es immer wieder vor, dass der Sammelplatz durch langfristig parkende Kfz blockiert wird, was im Katastrophenfall ernsthafte Folgen haben kann.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Welche rechtlichen Vorgaben und Regelungen existieren für Notfallsammelplätze in Hamburg, insbesondere in Bezug auf die Freihaltung der Flächen von Fahrzeugen und anderen blockierenden Nutzungen?
2. Gibt es für den Notfallsammelplatz an der Ernst-August-Schleuse eine spezielle Beschilderung, die das Parken und sonstige Nutzungen ggf. untersagt oder darauf hinweist? Wenn ja, welche? Wenn nein, wieso nicht?
3. Wer ist zuständig für die Überwachung und Durchsetzung der Freihaltung des Notfallsammelplatzes (z. B. Polizei, Ordnungsamt, Bezirksamt)?
4. Welche Maßnahmen werden aktuell ergriffen, um langfristig parkende Fahrzeuge frühzeitig zu identifizieren und zu entfernen, bevor sie im Katastrophenfall zur Blockade werden können?
5. In welcher Weise kooperieren Polizei, Ordnungsbehörden und gegebenenfalls Katastrophenschutz, um dauerhafte Fremdnutzungen des Sammelplatzes zu verhindern?
6. Wurden ggf. Verstöße gegen die Freihaltung des Notfallsammelplatzes an der Ernst-August-Schleuse im letzten Kalenderjahr festgestellt und wenn ja, wie häufig handelte es sich dabei um langfristig parkende Kraftfahrzeuge? Falls andere Verstöße festgestellt wurden, um welche handelt es sich dabei?
7. Welche Sanktionen oder Maßnahmen wurden im letzten Jahr konkret gegen blockierende Fahrzeuge bzw. deren Halter verhängt, und wie wirksam waren diese im Sinne der dauerhaften Freihaltung?
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