Nicht ausreichende öffentliche Beleuchtung - Stadtteilbeirat Veddel
Letzte Beratung: 21.01.2020 Regionalausschuss Wilhelmsburg / Veddel Ö 6.2
Die Bezirksversammlung hat die Drucksache in ihrer Sitzung am 21.11.2019 einstimmig beschlossen und festgelegt, dass die noch ausstehende Stellungnahme der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) an den Regionalausschuss Wilhelmsburg / Veddel zur Kenntnisnahme gegeben werden soll.
Nachsorgegebiet Veddel, Beiratsempfehlung vom 24.9.2019
Wiederholt wurde im Stadtteilbeirat auf gravierende Mängel in der Öffentlichen Beleuchtung auf der Veddel aufmerksam gemacht. Häufig liegen die Straßenlampen in den Kronenbereichen der inzwischen groß gewachsenen Bäume und haben daher nur noch eine geringe Leuchtkraft für die Straßen/ Wege. Zudem erscheint die Leuchtkraft der eingesetzten Leuchtmittel als nicht aus-reichend. Besonders großer Handlungsbedarf wird im Straßenzug ‚Am Gleise / Passierzettel‘ gesehen. Darüber hinaus trifft die nicht ausreichende Beleuchtung auch auf die ‚Wilhelmsburger Straße‘, am Immanuelplatz und in der Straße ‚Am Zollhafen‘ zu.
Vor diesem Hintergrund hat der Stadtteilbeirat Veddel – Kleiner Grasbrook beschlossen:
Die Hamburg Verkehrsanlagen GmbH und die übrigen zuständigen Stellen werden gebeten,
- die Situation zu untersuchen und ausreichende öffentliche Beleuchtung auf den gewidmeten Wegen auf der Veddel mit geeigneten Maßnahmen sicherzustellen,
- die Möglichkeit der Herstellung einer Beleuchtung im Immanuelpark zu prüfen.
Teilnehmervotum: 17 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen
Beiratsvotum: 7 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen
Votum Politik: 2 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen
Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation nimmt zu dem Beschluss mit Schreiben vom 23.12.2019 wie folgt Stellung:
Die Beleuchtungssituation in den genannten Straßen wurde durch die Hamburg Verkehrsanlagen GmbH (HHVA) überprüft. In der Straße ‚Am Zollhafen‘ ist die Beleuchtung so ausgeführt, wie sie auch vergleichbaren Straßen in ganz Hamburg anzutreffen ist. Ein Verbesserungsbedarf aus technischer Sicht ist nicht erkennbar.
Die ‚Wilhelmsburger Straße‘ und ‚Am Gleise‘ sind beide ähnlich ausgeprägt. Der Baumbestand schattet die Beleuchtung teilweise ab. Die Leuchten ‚Am Gleise‘ wurden im Jahr 2019 im Zuge einer Erneuerungsmaßnahme alle getauscht, in der Beleuchtungsstärke aber nicht verändert. Die Beleuchtung entspricht dem zum Zeitpunkt der Aufstellung gültigen Standard.
Eine Verbesserung der Gesamtsituation kann in beiden Straßen nur durch eine Verdichtung der Beleuchtung erzielt werden, die aufgrund des Baumbestands eine vollständige Neuplanung der Beleuchtung erforderlich macht.
Diese Veränderung erfolgt frühestens im Zuge der betrieblichen Erneuerung der Masten.
Alternativ könnte das Bezirksamt die Kosten für diese Veränderung übernehmen und dies im Vorwege umsetzen.
Öffentliche Grünanlagen in Hamburg werden im Regelfall nicht beleuchtet. Es gibt dabei Ausnahmen, wenn besondere Bedingungen vorliegen: Diese sind zum Beispiel direkte Zuwegungen zu Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) oder auch Wege, die regelmäßig als Schulweg genutzt werden und eine erhebliche Abkürzung gegenüber bestehenden, beleuchteten Wegen darstellen. Beides ist hier nicht der Fall.
Die zuständigen Bezirksämter können bei der BWVI eine Beleuchtung für Grünflächen beantragen, letztendlich entscheidet anschließend die Behörde für Umwelt und Energie (BUE) darüber, welche Wege vorrangig beleuchtet werden sollen. Da die besonderen Bedingungen hier nicht vorliegen, wird eine vorrangige Umsetzung nicht gegeben sein. Die Maßnahmen werden durch die BUE in eine Vorrangliste einsortiert, von denen jedes Jahr aufgrund der begrenzten Mittel nur einige umgesetzt werden können. Erst im Anschluss erfolgt durch den Landesbetrieb für Straßen, Brücken und Gewässer und die HHVA die Umsetzung im Rahmen dieser zweckgebundenen, verfügbaren Haushaltsmittel.
Das Bezirksamt teilt ergänzend folgendes mit:
Eine Erweiterung der Straßenbeleuchtung in der Straße „Am Gleise“ ist seitens des Bezirksamtes nicht vorgesehen, da die jetzige Beleuchtung dem heutigen Standard entspricht und entsprechende finanzielle Mittel fehlen.
Hinsichtlich der Beleuchtung im Immanuelpark schließt sich das Bezirksamt den Ausführungen der BWVI an.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
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