Neuer bezirklicher Ordnungsdienst
Im Rahmen der Umsetzung des sogenannten Vier-Säulen-Modells (Parkraumüberwachung, Ordnungs-widrigkeiten-Management, Zentrales Anliegenmanagement, Stärkung der Kooperation mit der Polizei) wurde der Bezirkliche Ordnungsdienst (BOD) destrukturiert und im Anschluss aufgrund eines Beschlusses des Senats am 1. Januar 2014 aufgelöst.
In der Folge ist der Hundekontrolldienst (zentral beim Bezirksamt Hamburg-Mitte angesiedelt) für das gesamte Hamburger Stadtgebiet zuständig und im Einsatz. Das OWI-Management wird durch das zuständige Fachamt Management des öffentlichen Raums (MR) koordiniert. Das Zentrale Anliegenmanagement wurde beim Bezirksamt Wandsbek angesiedelt.
Die Aufgabenverteilung des BOD auf die oben genannten vier Säulen kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass die ehemaligen Aufgaben des BOD nur eingeschränkt bzw. kaum noch wahrgenommen werden.
Insbesondere die Stärkung der Kooperation mit der Polizei wird durch chronische Überlastung der Polizei, die durch Überstunden im sechsstelligen Bereich belastet ist, ad absurdum geführt. Die Kooperation erweist sich auch im Hinblick auf die Teilnahme in Fach- und Unterausschüssen als schwierig, was sich an der Nichtteilnahme oder an Absagen zu Referentenanfragen manifestiert.
Der Quartiersbeirat Wohlwillstraße hat in seiner Sitzung am 26.09.2017 den Bedarf nach Aufsicht durch den BOD im Stadtteil thematisiert. So wurde festgestellt, dass bei Regelungsbedarfen in vielen alltäglichen Situationen der BOD in der Vergangenheit als außerordentlich hilfreich empfunden wurde. Ebenso äußerte sich der Stadtteilbeirat St. Georg in seiner Sitzung am 27.09.2017. Der Stadtteilbeirat St. Georg hat in der betreffenden Sitzung sogar einen Antrag zur Forderung der Wiedereinführung eines BOD ein-stimmig beschlossen.
Die Lücke, die der BOD hinterlassen hat, konnte durch das OWI-Management, die Polizei, die Stadtreinigung oder das Zentrale Anliegenmanagement, leider nicht geschlossen werden. Die Erfahrungen mit dem früheren BOD sind in der Bevölkerung offensichtlich in hohem Maße positiv und er wird seit seiner Auflösung eindeutig sehr vermisst.
Dies vorausgeschickt beschließt die Bezirksversammlung:
1.Die Bezirksversammlung spricht sich analog zur Forderung des Stadtteilbeirates St. Georg für die Wiedereinrichtung eines Bezirklichen Ordnungsdienstes aus, um einen einheitlichen Außenauftritt und die verschiedenen Kompetenzen und Ansprechpartner, die in die vier Säulen aufgeteilt wurden, zu bündeln.
2.Die Bezirksversammlung bittet den Bezirksamtsleiter sich bei den zuständigen Behörden dafür ein-zusetzen, zu prüfen, inwieweit ein Ordnungsdienst wieder eingerichtet werden kann und welche Kosten hierfür zu veranschlagen sind.
3.Die Bezirksversammlung wird über die Ergebnisse der Prüfung unterrichtet.