22-4470.2

Neue Spielgeräte kurzfristig aufstellen / Inklusives Spielgerät für den Rüschspielplatz, hier: Beschluss des Hauptausschusses gem. §15 Abs. 3 BezVG

Mitteilung öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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18.04.2024
Ö 3.3
Sachverhalt

Der Regionalausschuss Finkenwerder hat in seiner Sitzung am 28.02.2024 dem nachfolgend aufgeführten Antrag der SPD-, CDU- und FDP-Fraktion Drs. Nr. 22-4470 einstimmig zugestimmt.

Die Bezirksversammlung hat diesen Beschluss in ihrer Sitzung am 14.03.2024 bestätigt.

 

 

Der Rüschspielplatz ist ein bezirklicher Spielplatz auf der Rüschhalbinsel auf Finkenwerder. Vor allem nachmittags, in den Ferien und am Wochenende erfreut er sich großer Beliebtheit bei den Finkenwerder Bewohner*innen und wird allgemeinen intensiv genutzt.

Viele Bürger*innen nutzen das Gelände auch für Ausflüge und Picknicks. Dieser Spielplatz stellt einen großen Naherholungsfaktor auf Finkenwerder dar. 

In der Vergangenheit sind aufgrund intensiver Nutzung, leider aber auch Vandalismus, Spielgeräte beschädigt und darauf demontiert worden. Nach Prüfung für kurzfristigen Ersatz sind zwei neue Spielgeräte für einen Aufbau möglich, von denen eines auch den Vorgaben der Inklusivität entspricht und damit einem Beschluss des Regionalausschuss Finkenwerders nach einem inklusive Spielgerät nachkommt. Auf inklusiven Spielplätzen können sich Kinder mit und ohne Behinderung barrierefrei begegnen und miteinander spielen. Bislang sind jedoch bundesweit nur wenige Spielplätze inklusiv ausgestaltet. Im Stadtteil Finkenwerder gibt es derzeit elf bezirkliche Spielplätze, von denen keiner ein entsprechendes Gerät besitzt, das jetzt jedoch auf dem Rüschspielplatz aufgestellt werden könnte. Vor diesem Hintergrund beschließt der Regionalausschuss Finkenwerder:

 

1.  Kamelritt 

2. Inklusiver Twister

 

Vor diesem Hintergrund beschließt der Regionalausschuss Finkenwerder:

Der Regionalausschuss befürwortet die Aufstellung der zwei Spielgeräte und bittet die Bezirksversammlung um die Bereitstellung von bis zu EUR 19.400 aus dem Förderfonds investiv.

 

 


Eine Prüfung durch das Bezirksamt hat ergeben, dass es sich nicht um eine investive Maßnahme handelt und die Spielgeräte daher aus konsumtiven Mitteln finanziert werden müssen.

Der Hauptausschuss wurde hierüber in seiner Sitzung am 26.03.2024 informiert und gebeten, anstelle der Bezirksversammlung zuzustimmen, dass die Maßnahme aus dem Förderfonds Bezirke konsumtiv finanziert wird.

 

Der Hauptausschuss hat einstimmig anstelle der Bezirksversammlung beschlossen, die erforderlichen Mittel für die Maßnahme in Höhe von bis zu 19.400,00 € vorsorglich sowohl aus dem Förderfonds konsumtiv als auch dem Förderfonds investiv bereitzustellen.

 

Nach erneuter Prüfung durch das Bezirksamt handelt es sich hierbei um eine konsumtive Maßnahme. Die im Förderfonds investivr die Maßnahme reservierten Mittel wurden daher wieder freigegeben.

 

 

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.