23-1335

Nachfrage zum Neubauvorhaben "An der Alster 65-67" (Anfrage der Fraktion DIE LINKE)

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Fragestellerinnen und Fragesteller: Antonia-Luise Ivankovic, Theresa Jakob,Steffen Leipnitz, Susanne Morgenstern, Maureen Schwalke, Nora Stärz,Marinus Stehmeier, Ronald Wilken

Einleitung für die Fragen:

Aus den Antworten auf unsere Anfrage Drucksache 23-1256 (nachfolgend a) genannt) und die die Anfrage der Linksfraktion Drucksache 23/2368 (nachfolgend b) genannt) in der Hamburger Bürgerschaft haben sich weitere Fragen ergeben. Es geht dabei um Konkretisierungen zu dem geplanten Neubau, den Angaben zu den geplanten Wohneinheiten und dem Bebauungsplan „St. Georg 18“ (siehe Anlage), auf dessen Gebiet das aktuelle Wohnhaus An der Alster 65-67 steht.

Wir bitten das Bezirksamt daher folgende Fragen zu beantworten:

  1. Ist der B-Plan „St. Georg 18“ vom 30. November 1976 noch aktiv und bildet die Grundlage zur Bebauung des Grundstücks?
  2. Wie aus b) hervorgeht, sind für den Neubau 76 WE in einem 9-geschossigen Wohnhochhaus mit Staffelgeschoss beantragt. Was genau ist unter der Bezeichnung „mit Staffelgeschoss“ zu verstehen? Ist das Staffelgeschoss in den 9 Stockwerken enthalten oder kommt es obendrauf?
  3. Ist eine Befreiung des B-Plans „St. Georg 18“ bezüglich der dort festgeschriebenen maximalen 7 Vollgeschossen vorgesehen?
  4. Ist davon auszugehen, dass sonstige Vorgaben aus dem B-Plan „St. Georg 18“, wie z.B. Baulinien und -grenzen für den geplanten Neubau eingehalten werden oder gibt es auch hier Abweichungen?
  5. Werden auch die Leitsätze für die bauliche Gestaltung der Innenstadt bei der Prüfung der Anträge berücksichtigt?
  6. Aus b) geht hervor, dass das Bezirksamt Hamburg-Mitte die Eigentümergesellschaft u.a. auf den Vertrag für Hamburg und den damit verbundenen Drittelmix hingewiesen hat. Gibt es von Seiten der Eigentümergesellschaft Zugeständnisse bezüglich des Drittelmixes? Wenn ja, wie viele WE sind im 1. Förderweg (7,25 Euro/qm), im 2. Förderweg (9,35 Euro/qm) oder im 3. Förderweg (12,25 Euro/qm) geplant? Bitte einzeln aufschlüsseln.
  7. Auf die Antwort auf a) bezugnehmend: Bis zu welcher Miethöhe (Euro/qm) ist Ersatzwohnraum im Gebiet St. Georg, wo auch der Neubau an der Alster 65-67 entstehen soll, nicht als Luxuswohnraum gemäß § 10 Abs. 2 HmbWoSchG zu sehen?
  8. r das Neubauprojekt war ein Hochbauliches Qualifizierungsverfahren in enger Abstimmung mit dem Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung vorgesehen (siehe Bericht des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung im Stadtplanungsausschuss Nord am 23.04.2025). Wann hat das Qualifizierungsverfahren stattgefunden, was wurde bei diesem Verfahren besprochen und auch beschlossen?
  9. Wo können die Ergebnisse aus dem Hochbaulichen Qualifizierungsverfahren eingesehen werden?
  10. Ist dem Bezirksamt bekannt, welches Architekturbüro für die Realisierung des Neubaus beauftragt ist? Wenn ja, welches?
Lokalisation Beta
St. Georg St. Georg

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