Muharrem-Acar-Brücke gegen Befahren schützen, hier: Beschluss des Hauptausschusses gem. § 15 Abs. 3 BezVG
Letzte Beratung: 17.09.2020 Bezirksversammlung Hamburg-Mitte Ö 3.22
Der Regionalausschuss Wilhelmsburg/Veddel hat in seiner Sitzung am 30.06.2020 dem nachfolgend aufgeführten Antrag der CDU-, SPD- und FDP-Fraktion Drs. Nr. 22-0841 einstimmig zugestimmt.
Der Hauptausschuss hat diesen Beschluss in seiner Sitzung am 04.08.2020 anstelle der Bezirksversammlung bestätigt.
Seit der Fertigstellung des neuen Bahnhofvorplatzes, des Gertrud-von-Thaden-Platzes und der Muharrem-Acar-Brücke ist vermehrt festzustellen, dass diese von Kraftfahrzeugen benutzt werden. Das dürfte der Idee von Fußgängerzonen und Fußgängerbrücken widersprechen. Die Muharrem-Acar-Brücke ist nicht als „Zulieferzufahrtsbrücke“ o.ä. für die Gewerbebetriebe auf dem Bahnhof gedacht. Sie ist auch nicht für die Abfallentsorgung durch Kraftfahrzeuge vorgesehen. Lediglich die Zufahrt für die kleinen Besenwagen der Stadtreinigung muss sichergestellt werden.
Der Regionalausschuss Wilhelmsburg / Veddel möge daher beschließen:
Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, sich bei den zuständigen Dienststellen dafür einzusetzen, dass
Über das Ergebnis der Prüfung ist der Regionalausschuss Wilhelmsburg/Veddel zu unterrichten.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.