22-0841.2

Muharrem-Acar-Brücke gegen Befahren schützen, hier: Beschluss des Hauptausschusses gem. § 15 Abs. 3 BezVG

Mitteilung öffentlich

Letzte Beratung: 17.09.2020 Bezirksversammlung Hamburg-Mitte Ö 3.22

Sachverhalt

Der Regionalausschuss Wilhelmsburg/Veddel hat in seiner Sitzung am 30.06.2020 dem nachfolgend aufgeführten Antrag der CDU-, SPD- und FDP-Fraktion Drs. Nr. 22-0841 einstimmig zugestimmt.

Der Hauptausschuss hat diesen Beschluss in seiner Sitzung am 04.08.2020 anstelle der Bezirksversammlung bestätigt.

 

 

Seit der Fertigstellung des neuen Bahnhofvorplatzes, des Gertrud-von-Thaden-Platzes und der Muharrem-Acar-Brücke ist vermehrt festzustellen, dass diese von Kraftfahrzeugen benutzt werden. Das dürfte der Idee von Fußgängerzonen und Fußgängerbrücken widersprechen. Die Muharrem-Acar-Brücke ist nicht als „Zulieferzufahrtsbrücke“ o.ä. für die Gewerbebetriebe auf dem Bahnhof gedacht. Sie ist auch nicht für die Abfallentsorgung durch Kraftfahrzeuge vorgesehen. Lediglich die Zufahrt für die kleinen Besenwagen der Stadtreinigung muss sichergestellt werden.

 

Der Regionalausschuss Wilhelmsburg / Veddel möge daher beschließen:

 

Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, sich bei den zuständigen Dienststellen dafür einzusetzen, dass

 

  • der Gertrud-von-Thaden-Platz und die Muharrem-Acar-Brücke durch das Aufstellen von Poller, Stahlpfeiler oder Sitzgelegenheit gegen Befahren durch Kraftfahrzeuge geschützt wird. Die Schutzmaßnahmen sind so aufzustellen, dass die kleinen Besenwagen der Stadtreinigung nicht behindert werden.

 

Über das Ergebnis der Prüfung ist der Regionalausschuss Wilhelmsburg/Veddel zu unterrichten.

 

 

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

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