22-3030

Möglichkeiten für Tempo 30 erweitern (Antrag der GRÜNEN-Fraktion)

Antrag öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
21.09.2022
22.06.2022
Sachverhalt

 

Die bestehenden Regelungen der Straßenverkehrsordnung und ihrer Verwaltungsvorschriften ermöglichen es nur in bestimmten Situationen (z.B. Gefahrenlage, Wohngebiete, soziale Einrichtungen), innerorts Geschwindigkeitsbeschränkungen auf Tempo 30 vorzusehen. Nach wie vor ist Tempo 50 als Regelgeschwindigkeit in der Straßenverkehrsordnung verankert.

 

Immer mehr Städte und Kommunen sind überzeugt, dass diese Vorgabe nicht mehr zeitgemäß ist und einer Stadtentwicklungswicklungspolitik weg von der autozentrierten Innenstadt der Vergangenheit hin zu modernen, lebenswerten Städten im Weg steht. 

 

Über 80 Sdte und Kommunen haben sich daher zu einer Initiative "Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten" zusammengeschlossen (https://www.staedtetag.de/files/dst/docs/Dezernat-5/2022/2022-01-31-Positionspapier-Staedteinitiative-Tempo-30-Unterstuetzer-rein.pdf). Sie fordern, dass auf Bundesebene die rechtlichen Voraussetzungen für Kommunen geschaffen werden, "Tempo 30 als verkehrlich, sozial, ökologisch und baukulturell angemessene Höchstgeschwindigkeit dort anzuordnen, wo sie es für sinnvoll erachten - auch für ganze Straßenzüge im Hauptverkehrsstraßennetz und ggf. auch stadtweit als neue Regelhöchstgeschwindigkeit".

Im o.g. Positionspapier heißt es zur Begründung: 

 

"Lebendige, attraktive Städte brauchen lebenswerte öffentliche Räume. Gerade die Straßen und Plätze mit ihren vielfältigen Funktionen sind das Aushängeschild, das Gesicht der Städte. Sie prägen Lebensqualität und Urbanität. Ein wesentliches Instrument zum Erreichen dieses Ziels ist ein stadtverträgliches Geschwindigkeitsniveau im Kfz-Verkehr auch auf den Hauptverkehrsstraßen. Dort produziert der Autoverkehr in den Städten seine höchste Verkehrsleistung. Dort verursacht er aber auch die meisten negativen Auswirkungen von den Lärm- und Schadstoffbelastungen für die dort lebenden Menschen über die Unfallgefahren bis zum Flächenverbrauch. Seit langem wissen wir, dass im Hinblick darauf eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h erhebliche positive Auswirkungen haben würde:

 

  • Die Straßen werden wesentlich sicherer, gerade für die besonders Gefährdeten, die zu Fuß oder mit dem Fahrrad unterwegs bzw. mobilitätseingeschränkt sind.
  • Die Straßen werden leiser und das Leben für die Menschen, die an diesen Straßen wohnen, deutlich angenehmer und gesünder.
  • Bei Gewährleistung eines guten Verkehrsflusses kann auch die Luft in den Straßen sauberer werden, was allen zu Gute kommt, die hier unterwegs sind.
  • Die Straßen gewinnen ihre Funktion als multifunktionale Orte zurück, die mehr sind als Verbindungen von A nach B.
  • Und schließlich: die Straßen werden wieder lesbarer, Regeln einfacher und nachvollziehbarer (kein Flickenteppich mehr), das Miteinander wird gestärkt, der Schilderwald gelichtet.
  • Die Leistungsfähigkeit für den Verkehr wird durch Tempo 30 nicht eingeschränkt, die Aufenthaltsqualität dagegen spürbar erhöht. Und auf die Länge des Straßennetzes bezogen ist Tempo 30 in den allermeisten Städten ohnehin schon längst die Regel und nicht mehr die Ausnahme. Dies heißt auch: Tempo 30 ist eine Maßnahme für die Städte und Gemeinden und die Menschen, die dort wohnen es ist keine Maßnahme, die sich gegen den Autoverkehr richtet."

 

All diese Argumente treffen auch auf Hamburg zu. Dennoch hat sich Hamburg der Initiative von Städten wie Bonn, Bremen, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Freiburg, Halle, Karlsruhe, Köln, Leipzig oder Wuppertal noch nicht angeschlossen. Würden die Forderungen der Initiative Realität werden, würden sich auch für Hamburg die Möglichkeiten erweitern, selbstverantwortlich und eigeninitiativ die jeweils angemessene Höchstgeschwindigkeit festzulegen.

 

Unabhängig von der Initiative wird seit längerem diskutiert, den Kommunen nicht nur größeren Entscheidungsspielraum zu gewähren, sondern generell das Regel-Ausnahme-Verhältnis der Höchstgeschwindigkeiten innerorts in der Straßenverkehrsordnung umzukehren. Tempo 30 würde damit zum Regelfall, Tempo 50 oder 60 zur im Einzelfall begründungspflichtigen Ausnahme. Auch diese Bestrebungen sollte Hamburg unterstützen.

 

Der Ausschuss möge daher der Bezirksversammlung empfehlen zu beschließen:

 

Petitum/Beschluss:

 

Die Bezirksversammlung empfiehlt der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende gemäß § 27 BezVG,

  1. der Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“ beizutreten;
  2. sich zusammen mit anderen Bundesländern im Bundesrat dafür einzusetzen, dass die Regelgeschwindigkeit innerorts auf 30 km/h festgelegt wird.

 

 

Petitum/Beschluss

Sachverhalt:

 

Die bestehenden Regelungen der Straßenverkehrsordnung und ihrer Verwaltungsvorschriften ermöglichen es nur in bestimmten Situationen (z.B. Gefahrenlage, Wohngebiete, soziale Einrichtungen), innerorts Geschwindigkeitsbeschränkungen auf Tempo 30 vorzusehen. Nach wie vor ist Tempo 50 als Regelgeschwindigkeit in der Straßenverkehrsordnung verankert.

 

Immer mehr Städte und Kommunen sind überzeugt, dass diese Vorgabe nicht mehr zeitgemäß ist und einer Stadtentwicklungswicklungspolitik weg von der autozentrierten Innenstadt der Vergangenheit hin zu modernen, lebenswerten Städten im Weg steht. 

 

Über 80 Sdte und Kommunen haben sich daher zu einer Initiative "Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten" zusammengeschlossen (https://www.staedtetag.de/files/dst/docs/Dezernat-5/2022/2022-01-31-Positionspapier-Staedteinitiative-Tempo-30-Unterstuetzer-rein.pdf). Sie fordern, dass auf Bundesebene die rechtlichen Voraussetzungen für Kommunen geschaffen werden, "Tempo 30 als verkehrlich, sozial, ökologisch und baukulturell angemessene Höchstgeschwindigkeit dort anzuordnen, wo sie es für sinnvoll erachten - auch für ganze Straßenzüge im Hauptverkehrsstraßennetz und ggf. auch stadtweit als neue Regelhöchstgeschwindigkeit".

Im o.g. Positionspapier heißt es zur Begründung: 

 

"Lebendige, attraktive Städte brauchen lebenswerte öffentliche Räume. Gerade die Straßen und Plätze mit ihren vielfältigen Funktionen sind das Aushängeschild, das Gesicht der Städte. Sie prägen Lebensqualität und Urbanität. Ein wesentliches Instrument zum Erreichen dieses Ziels ist ein stadtverträgliches Geschwindigkeitsniveau im Kfz-Verkehr auch auf den Hauptverkehrsstraßen. Dort produziert der Autoverkehr in den Städten seine höchste Verkehrsleistung. Dort verursacht er aber auch die meisten negativen Auswirkungen von den Lärm- und Schadstoffbelastungen für die dort lebenden Menschen über die Unfallgefahren bis zum Flächenverbrauch. Seit langem wissen wir, dass im Hinblick darauf eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h erhebliche positive Auswirkungen haben würde:

 

  • Die Straßen werden wesentlich sicherer, gerade für die besonders Gefährdeten, die zu Fuß oder mit dem Fahrrad unterwegs bzw. mobilitätseingeschränkt sind.
  • Die Straßen werden leiser und das Leben für die Menschen, die an diesen Straßen wohnen, deutlich angenehmer und gesünder.
  • Bei Gewährleistung eines guten Verkehrsflusses kann auch die Luft in den Straßen sauberer werden, was allen zu Gute kommt, die hier unterwegs sind.
  • Die Straßen gewinnen ihre Funktion als multifunktionale Orte zurück, die mehr sind als Verbindungen von A nach B.
  • Und schließlich: die Straßen werden wieder lesbarer, Regeln einfacher und nachvollziehbarer (kein Flickenteppich mehr), das Miteinander wird gestärkt, der Schilderwald gelichtet.
  • Die Leistungsfähigkeit für den Verkehr wird durch Tempo 30 nicht eingeschränkt, die Aufenthaltsqualität dagegen spürbar erhöht. Und auf die Länge des Straßennetzes bezogen ist Tempo 30 in den allermeisten Städten ohnehin schon längst die Regel und nicht mehr die Ausnahme. Dies heißt auch: Tempo 30 ist eine Maßnahme für die Städte und Gemeinden und die Menschen, die dort wohnen es ist keine Maßnahme, die sich gegen den Autoverkehr richtet."

 

All diese Argumente treffen auch auf Hamburg zu. Dennoch hat sich Hamburg der Initiative von Städten wie Bonn, Bremen, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Freiburg, Halle, Karlsruhe, Köln, Leipzig oder Wuppertal noch nicht angeschlossen. Würden die Forderungen der Initiative Realität werden, würden sich auch für Hamburg die Möglichkeiten erweitern, selbstverantwortlich und eigeninitiativ die jeweils angemessene Höchstgeschwindigkeit festzulegen.

 

Unabhängig von der Initiative wird seit längerem diskutiert, den Kommunen nicht nur größeren Entscheidungsspielraum zu gewähren, sondern generell das Regel-Ausnahme-Verhältnis der Höchstgeschwindigkeiten innerorts in der Straßenverkehrsordnung umzukehren. Tempo 30 würde damit zum Regelfall, Tempo 50 oder 60 zur im Einzelfall begründungspflichtigen Ausnahme. Auch diese Bestrebungen sollte Hamburg unterstützen.

 

Der Ausschuss möge daher der Bezirksversammlung empfehlen zu beschließen:

 

 

Die Bezirksversammlung empfiehlt der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende gemäß § 27 BezVG,

  1. der Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“ beizutreten;
  2. sich zusammen mit anderen Bundesländern im Bundesrat dafür einzusetzen, dass die Regelgeschwindigkeit innerorts auf 30 km/h festgelegt wird.