Möglichkeiten für Tempo 30 erweitern (Antrag der GRÜNEN-Fraktion)
Letzte Beratung: 21.09.2022 Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität und Stadtnatur Ö 6.1
Die bestehenden Regelungen der Straßenverkehrsordnung und ihrer Verwaltungsvorschriften ermöglichen es nur in bestimmten Situationen (z.B. Gefahrenlage, Wohngebiete, soziale Einrichtungen), innerorts Geschwindigkeitsbeschränkungen auf Tempo 30 vorzusehen. Nach wie vor ist Tempo 50 als Regelgeschwindigkeit in der Straßenverkehrsordnung verankert.
Immer mehr Städte und Kommunen sind überzeugt, dass diese Vorgabe nicht mehr zeitgemäß ist und einer Stadtentwicklungswicklungspolitik weg von der autozentrierten Innenstadt der Vergangenheit hin zu modernen, lebenswerten Städten im Weg steht.
Über 80 Städte und Kommunen haben sich daher zu einer Initiative "Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten" zusammengeschlossen (https://www.staedtetag.de/files/dst/docs/Dezernat-5/2022/2022-01-31-Positionspapier-Staedteinitiative-Tempo-30-Unterstuetzer-rein.pdf). Sie fordern, dass auf Bundesebene die rechtlichen Voraussetzungen für Kommunen geschaffen werden, "Tempo 30 als verkehrlich, sozial, ökologisch und baukulturell angemessene Höchstgeschwindigkeit dort anzuordnen, wo sie es für sinnvoll erachten - auch für ganze Straßenzüge im Hauptverkehrsstraßennetz und ggf. auch stadtweit als neue Regelhöchstgeschwindigkeit".
Im o.g. Positionspapier heißt es zur Begründung:
"Lebendige, attraktive Städte brauchen lebenswerte öffentliche Räume. Gerade die Straßen und Plätze mit ihren vielfältigen Funktionen sind das Aushängeschild, das Gesicht der Städte. Sie prägen Lebensqualität und Urbanität. Ein wesentliches Instrument zum Erreichen dieses Ziels ist ein stadtverträgliches Geschwindigkeitsniveau im Kfz-Verkehr auch auf den Hauptverkehrsstraßen. Dort produziert der Autoverkehr in den Städten seine höchste Verkehrsleistung. Dort verursacht er aber auch die meisten negativen Auswirkungen – von den Lärm- und Schadstoffbelastungen für die dort lebenden Menschen über die Unfallgefahren bis zum Flächenverbrauch. Seit langem wissen wir, dass im Hinblick darauf eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h erhebliche positive Auswirkungen haben würde:
All diese Argumente treffen auch auf Hamburg zu. Dennoch hat sich Hamburg der Initiative von Städten wie Bonn, Bremen, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Freiburg, Halle, Karlsruhe, Köln, Leipzig oder Wuppertal noch nicht angeschlossen. Würden die Forderungen der Initiative Realität werden, würden sich auch für Hamburg die Möglichkeiten erweitern, selbstverantwortlich und eigeninitiativ die jeweils angemessene Höchstgeschwindigkeit festzulegen.
Unabhängig von der Initiative wird seit längerem diskutiert, den Kommunen nicht nur größeren Entscheidungsspielraum zu gewähren, sondern generell das Regel-Ausnahme-Verhältnis der Höchstgeschwindigkeiten innerorts in der Straßenverkehrsordnung umzukehren. Tempo 30 würde damit zum Regelfall, Tempo 50 oder 60 zur im Einzelfall begründungspflichtigen Ausnahme. Auch diese Bestrebungen sollte Hamburg unterstützen.
Der Ausschuss möge daher der Bezirksversammlung empfehlen zu beschließen:
Petitum/Beschluss:
Die Bezirksversammlung empfiehlt der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende gemäß § 27 BezVG,
Sachverhalt:
Die bestehenden Regelungen der Straßenverkehrsordnung und ihrer Verwaltungsvorschriften ermöglichen es nur in bestimmten Situationen (z.B. Gefahrenlage, Wohngebiete, soziale Einrichtungen), innerorts Geschwindigkeitsbeschränkungen auf Tempo 30 vorzusehen. Nach wie vor ist Tempo 50 als Regelgeschwindigkeit in der Straßenverkehrsordnung verankert.
Immer mehr Städte und Kommunen sind überzeugt, dass diese Vorgabe nicht mehr zeitgemäß ist und einer Stadtentwicklungswicklungspolitik weg von der autozentrierten Innenstadt der Vergangenheit hin zu modernen, lebenswerten Städten im Weg steht.
Über 80 Städte und Kommunen haben sich daher zu einer Initiative "Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten" zusammengeschlossen (https://www.staedtetag.de/files/dst/docs/Dezernat-5/2022/2022-01-31-Positionspapier-Staedteinitiative-Tempo-30-Unterstuetzer-rein.pdf). Sie fordern, dass auf Bundesebene die rechtlichen Voraussetzungen für Kommunen geschaffen werden, "Tempo 30 als verkehrlich, sozial, ökologisch und baukulturell angemessene Höchstgeschwindigkeit dort anzuordnen, wo sie es für sinnvoll erachten - auch für ganze Straßenzüge im Hauptverkehrsstraßennetz und ggf. auch stadtweit als neue Regelhöchstgeschwindigkeit".
Im o.g. Positionspapier heißt es zur Begründung:
"Lebendige, attraktive Städte brauchen lebenswerte öffentliche Räume. Gerade die Straßen und Plätze mit ihren vielfältigen Funktionen sind das Aushängeschild, das Gesicht der Städte. Sie prägen Lebensqualität und Urbanität. Ein wesentliches Instrument zum Erreichen dieses Ziels ist ein stadtverträgliches Geschwindigkeitsniveau im Kfz-Verkehr auch auf den Hauptverkehrsstraßen. Dort produziert der Autoverkehr in den Städten seine höchste Verkehrsleistung. Dort verursacht er aber auch die meisten negativen Auswirkungen – von den Lärm- und Schadstoffbelastungen für die dort lebenden Menschen über die Unfallgefahren bis zum Flächenverbrauch. Seit langem wissen wir, dass im Hinblick darauf eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h erhebliche positive Auswirkungen haben würde:
All diese Argumente treffen auch auf Hamburg zu. Dennoch hat sich Hamburg der Initiative von Städten wie Bonn, Bremen, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Freiburg, Halle, Karlsruhe, Köln, Leipzig oder Wuppertal noch nicht angeschlossen. Würden die Forderungen der Initiative Realität werden, würden sich auch für Hamburg die Möglichkeiten erweitern, selbstverantwortlich und eigeninitiativ die jeweils angemessene Höchstgeschwindigkeit festzulegen.
Unabhängig von der Initiative wird seit längerem diskutiert, den Kommunen nicht nur größeren Entscheidungsspielraum zu gewähren, sondern generell das Regel-Ausnahme-Verhältnis der Höchstgeschwindigkeiten innerorts in der Straßenverkehrsordnung umzukehren. Tempo 30 würde damit zum Regelfall, Tempo 50 oder 60 zur im Einzelfall begründungspflichtigen Ausnahme. Auch diese Bestrebungen sollte Hamburg unterstützen.
Der Ausschuss möge daher der Bezirksversammlung empfehlen zu beschließen:
Die Bezirksversammlung empfiehlt der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende gemäß § 27 BezVG,
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.