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Möblierung Lange Reihe - Beiratsempfehlung vom 28. Februar 2018 - Stadtteilbeirat St. Georg

Mitteilung öffentlich

Sachverhalt

 

In der Sitzung des Stadtteilbeirates St. Georg am 28.02.2018 werden seitens einer Arbeitsgruppe aus dem Beirat Vorschläge zur Regelung der Möblierung im Rahmen der Außengastronomie an der Langen Reihe unterbreitet. Da zu diesem Thema bereits wiederholt einzelne Hinweise und Beschwerden beim zuständigen Fachamt Management des öffentlichen Raums (MR) eingegangen waren, hatte MR angeregt, diese vorab untereinander zu erörtern und gebündelt zur Prüfung und Berücksichtigung zu übermitteln.

 

Die Lange Reihe ist eine pulsierende und bunte Straße mit einer großen Aufenthaltsqualität. Aus ganz Hamburg und darüber hinaus kommen Menschen, um hier einzukaufen, Essen zu gehen oder Kaffee zu trinken. Aber auch St.Georgerinnen und St.Georger nutzen diese Straße gerne und häufig. Damit diese Straße durch Alle gut genutzt werden kann, bittet der Stadtteilbeirat das Bezirksamt Hamburg-Mitte darum, hinsichtlich der Möblierung der Straße folgende Grundsätze festzusetzen und gelten zu lassen:

 

  1. In der Zeit der Außengastronomie vom 1. April bis zum 31. Oktober des Jahres ist weiterhin darauf zu achten, dass jeder seinen Raum bekommt – Rollstuhlfahrer/innen, Kinderwagen, Fußgänger/innen und Besucher/innen der Gastronomen. Dafür sollen die sogenannten „Blaue Linien“ weiterhin einen Rahmen bilden, damit Jede und Jeder einen Anhaltspunkt dafür hat, wo für sie oder ihn Raum ist.

 

  1. Die sogenannten „Kundenstopper“ (Klappschilder) führen nicht dazu, dass die Geschäfte in den aufstellenden Läden besser laufen, sondern behindern die Bewegung im öffentlichen Raum. Sie stellen eine unerlaubte Sondernutzung dar und müssen beseitigt werden.

 

  1. Zum Teil liebevoll gepflegte Blumenkübel an der Langen Reihe sind nicht grundsätzlich störend. Manchmal leiten sie den Fußgängerstrom sogar sinnvoll. Aber es ist darauf zu achten, dass sie die Sicherheit nicht gefährden und insbesondere die Sichtbeziehungen auch für Kinder ermöglichen. Dafür ist auf die Höhe der Kübel und der Bepflanzung zu achten.

 

  1. Aufgestellte mobile und feste Wände gehören nicht in den öffentlichen Straßenraum und sind zu beseitigen.

 

  1. Aufgestellte Werbeträger - auch Tische mit Prospekten - behindern den Fußgängerstrom und sind ebenfalls zu beseitigen.

 

  1. Überprüfung der Genehmigung zur Aufstellung von Heizgeräten außerhalb privater Flächen

 

  1. Prüfung, an welcher Stelle in St. Georg die genannten Punkte sonst als Regelungsgrundlage herangezogen werden könnten.

 

 

ABSTIMMUNG

Meinungsbild Plenum (es sind ca. 70 Personen anwesend):

Ja:MehrheitNein:  2Enthaltung:1

Votum Stadtteilbeirat:

Ja: 14Nein:  0Enthaltung:  0

Der Antrag ist einstimmig angenommen.

 

 

Stellungnahme des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung (SL):

 

Aufgrund wiederkehrender einzelner Beschwerden über Engpässe bei der Nutzung der Gehwege im Bereich der Langen Reihe hatte seinerzeit das Fachamt Management des öffentlichen Raumes angeregt, diese vorab im Stadtteilbeirat zu erörtern und gebündelt zur Prüfung und Berücksichtigung zu übermitteln. Das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung hatte diese Bitte an den Beirat herangetragen, der eine Arbeitsgruppe zur Erarbeitung von Hinweisen und Regelungsvorschlägen eingerichtet hat.

 

Die durch diese Arbeitsgruppe erarbeiteten Regelungsvorschläge werden seitens des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung an das Fachamt Management des öffentlichen Raumes zur Prüfung weitergeleitet.

 

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.