22-4249

Modellvorhaben "Biologische Vielfalt" (Anfrage der GRÜNE-Fraktion)

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

 

 

Fragestellerinnen und Fragesteller: Manuel Muja, Henrike Wehrkamp, Lothar Knode, Marion Hartung, Larry Wendt, Carina Sickau, Clemens Willenbrock, Karin Zickendraht, Jörg Behrschmidt, Rainer Roszak, Sven Dahlgaard

 

Die ersten Aktivitäten in Hamburg mit Bezug zum Förderprogramm zur Biologischen Vielfalt des Bundes fanden im Mai 2019 statt. Das Bezirksamt Hamburg-Mitte hatte ein Konzept zur Entwicklung der öffentlichen Parkanlagen im Hamburger Osten vorgelegt. Dieses Konzept ist sukzessive an die Förderbedingungen des Bundes angepasst worden.

 

In den Fachausschüssen (Ausschuss für Umwelt und Stadtnatur bzw. Ausschuss für Klima, Umwelt, Mobilität und Stadtnatur) ist im Jahr 2021 der Entwurf einer Projektskizze mehrfach diskutiert worden. Im Februar 2022 wurde die Projektskizze beim Bund eingereicht.

 

Am 18. Mai 2022 wurde im Ausschuss für Klima, Umwelt, Mobilität und Stadtnatur eine Empfehlung an die Bezirksversammlung beschlossen. In dem Zusammenhang wurde davon gesprochen, dass die Betreuung des Planungsbüros, das den Projektantrag erstellen soll, aus dem vorhandenen Personal geleistet werden muss. Eine Fachkraft könnte bis zu ein Jahr lang im Umfang einer halben Stelle damit beschäftigt sein.

 

Bei der Vorstellung des Bauprogramms Stadtgrün im Ausschuss für Klima, Umwelt, Mobilität und Stadtnatur am 14. Dezember 2022 wurde von der Beauftragung eines Planungsbüros zur Erstellung eines Projektantrags gesprochen. Eine mögliche Projektzusage wurde für das vierte Quartal 2023 erwartet.

 

Bei der Vorstellung des Bauprogramms Stadtgrün im Ausschuss für Klima, Umwelt, Mobilität und Stadtnatur am 4. Oktober 2023 wurde die Verschiebung der gesamten Maßnahme festgestellt. Die Beauftragung eines Planungsbüros wurde mit der aktuell nicht möglichen Nachbesetzung notwendiger zugehöriger Planstellen im Fachamt begründet. Eine ordnungsmäßige Durchführung der Maßnahme sei in Absprache mit den Geldgebern weiterhin gegeben.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung: 

 

1.

a) Gilt es weiterhin, dass die Erstellung des Projektantrags bis zu ein Jahr dauert?

b) Bis wann muss mit der Arbeit am Projektantrag spätestens begonnen werden?

 

2.

a) Welche personellen Voraussetzungen müssen im Fachamt erfüllt sein, damit ein Planungsbüro mit der Erstellung des Projektantrags beauftragt werden kann?

b) Gibt es schon Absprachen mit einem Planungsbüro bzgl. der Erstellung des Projektantrags?

Wenn „Ja“: Welchen Vorlauf braucht das Planungsbüro?

Wenn „Nein“: Wie lange dauert erfahrungsgemäß die Suche nach einem geeigneten Planungsbüro?

c) Inwieweit sind andere Möglichkeiten wie temporäre Abordnungen, beispielsweise der BUKEA, in Erwägung gezogen worden?

 

3.

a) Wie viele Stellen im Fachamt werden zur Betreuung der gemäß Projektantrag durchzuhrenden Arbeiten über einen Zeitraum von sechs Jahren mindestens bzw. maximal benötigt?

b) Was passiert, wenn zwar der Projektantrag erstellt ist, aber die für die Durchführung des Vorhabens nötigen Stellen im Fachamt nicht besetzt werden können?