Mobil trotz Corona - Gesund, klimagerecht, komfortabel (Antrag der GRÜNE-Fraktion)
Letzte Beratung: 28.05.2020 Bezirksversammlung Hamburg-Mitte Ö 8.2
Um die schnelle Ausbreitung der Corona-Pandemie zu verhindern, müssen Personen an allen öffentlichen Orten einen Mindestabstand von 1,5 Metern zueinander halten, soweit es die örtlichen und räumlichen Begebenheiten hergeben. Zum Schutz der Menschen in Hamburg-Mitte sollten an möglichst allen öffentlichen Orten, wo die örtliche Situation diesen Mindestabstand nicht zulässt, entsprechende Maßnahmen getroffen werden. In vielen Situationen ist der Mindestabstand leicht einzuhalten und auf den Wochenmärkten sind beispielsweise bereits entsprechende Maßnahmen getroffen worden. Das begrüßen wir.
Um in den kommenden Monaten eine Mobilität im Sinne des Infektions- und Klimaschutzes zu ermöglichen, wird die verstärkte Nutzung von Fahrrädern als städtisches Verkehrsmittel unumgänglich sein. Der öffentliche Nahverkehr hat begrenzte Kapazitäten, weshalb die Mindestabstände häufig nicht einzuhalten sind. Eine Großstadt wie Hamburg bietet allerdings nicht genug Raum um die Mobilität durch Autos aufzufangen - davon abgesehen, dass laut Mobilität in Deutschland (2017) über die Hälfte der Haushalte in Hamburg-Mitte kein Auto besitzen. Deshalb kommt dem Rad- und Fußverkehr als platzsparende und klimafreundliche Art der Mobilität besondere Bedeutung bei der Ausgestaltung einer sozialausgerichteten Mobilität in der Corona-Krise zu. Städte in Deutschland und auf der ganzen Welt haben dies erkannt - darunter Berlin, Brüssel, Wien, Mailand, Paris, Edinburgh, Glasgow, New York, Bogotá und viele weitere.
Auch in Hamburg-Mitte sind einige Rad- und Fußwege sehr schmal und Aufstellflächen vor Ampeln häufig begrenzt. Entsprechend fehlen in der aktuellen Infrastruktur Ausweichmöglichkeiten und der erforderliche Sicherheitsabstand ist an einigen Stellen kaum einzuhalten. Zudem bieten viele Radwege nicht die Kapazitäten zum Corona-bedingten Wechsel vieler Menschen auf das Fahrrad. Im Sinne des Gesundheitsschutzes soll daher auf temporäre Umgestaltungen hingewirkt werden, um die verkehrliche Situation zu entzerren.
Die Bezirksversammlung bittet den Bezirksamtsleiter, bei den zuständigen Stellen darauf hinzuwirken, dass diese schnellstmöglich:
1. prüfen, wo es Bedarfe und Möglichkeiten gibt, durch eine temporär andere Aufteilung des Straßenraums den Sicherheitsabstand zwischen Personen(gruppen) sicherzustellen.
2. bei der Prüfung soll ein Schwerpunkt auf folgende Gebiete und Straßen gelegt werden:
3. Bei der Umsetzung temporärer Maßnahmen zur Steuerung des Rad- und Fußverkehrs sollen folgende Optionen berücksichtigt werden:
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