Mitteilung zum weiteren Umgang mit Rückforderungen oder Minderausgaben aus Zuwendungen
Das Bezirksamt Hamburg-Mitte teilt Folgendes mit:
Die Finanzbehörde hat der Verwaltung nochmal deutlich gemacht, dass die geltenden Vorschriften aus 2015 zur Umwandlung von Erlösen in Kostenermächtigungen bereits für das Haushaltsjahr 2022 strenger ausgelegt sind und kontrolliert werden. Es wird demnach keine Selbstverständlichkeit mehr sein, dass Erlöse, wie Rückforderungen oder Minderausgaben aus Zuwendungen, umgewandelt und der Politik für zusätzliche Ausgaben wieder zur Verfügung gestellt werden. Eine Beachtung von Mehrbedarfen für einzelne Projekte oder Maßnahmen soll es nicht mehr geben. Im Einzelnen bedeutet dies, dass Rückflüsse, sollte es welche geben, nur für tatsächliche Kostenüberschreitungen wie z.B. durch die gestiegenen Heizölkosten der Honigfabrik verwendet werden könnten.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.