Missbräuchliche Nutzung von Parkplatzanlage stoppen!
Der Regionalausschuss Wilhelmsburg/Veddel hat in seiner Sitzung am 23.11.2021 dem nachfolgend aufgeführten Antrag der CDU-, SPD- und FDP-Fraktion Drs. Nr. 22-2488 einstimmig zugestimmt.
Im Bereich des Kleingartenvereins „Elbinsel e.V.“ gibt es eine auf dem Flurstück 9968 belegende Parkplatzanlage, die nach hiesigem Stand, dem Kleingartenverein als Parkplatz für seine Mitglieder und Besucher verpachtet wurde. Dies war umso wichtiger, da es im direkten Umfeld des Kleingartenvereins ohnehin kaum Parkplätze für die vielen Wohnungen entlang der Harburger Chaussee gibt. Die Parkplatzanlage ist durch eine Schranke gegen eine öffentliche Benutzung abgeschirmt.
Bereits in den letzten Jahren konnte beobachtet werden, dass immer mehr abgemeldete Fahrzeuge, insbesondere ehemalige Krankenwagen und Transporter, auf diesem Grundstück abgestellt und dadurch der Parkraum den Mitgliedern des Vereins entzogen wurde. Nach vorliegenden Erkenntnissen ist die Fläche bereits längerfristig an einem im direkten Umfeld ansässigen Betrieb vermietet worden, der dort diese Fahrzeuge abstellt. Diese Nutzung entspricht weder dem Sinn der eigentlichen Verpachtung, noch ziehen die Mitglieder hieraus offensichtlich einen monetären Vorteil bzw. können den Platz für Ihre Fahrzeuge nutzen.
Der Regionalausschuss Wilhelmsburg / Veddel möge daher beschließen:
Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, sich bei den jeweils zuständigen Dienststellen dafür einzusetzen, dass
• die Parkplatzanlage auf dem Flurstück 9968 seiner originären Nutzung wieder zugeführt wird und den Mitgliedern und Besuchern des Kleingartenvereins zur Verfügung steht.
Über das Ergebnis ist der Regionalausschuss Wilhelmsburg/Veddel zu unterrichten.
Das Bezirksamt nimmt zu dem Beschluss mit Schreiben vom 20.12.2021 wie folgt Stellung:
Der Parkplatz ist Teil der Kleingartenanlage 713. Diese Anlage wurde durch die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) an den Landesbund der Gartenfreunde in Hamburg e.V. verpachtet, der die Pachtfläche an einen Kleingartenverein zu kleingärtnerischen Zwecken weiterverpachten kann. Die Nutzung des Parkplatzes durch einen ortsansässigen Gewerbebetrieb entspricht nicht den Nutzungsvorgaben aus dem mit der FHH geschlossenen Hauptpachtvertrag.
Das Fachamt Management des öffentlichen Raumes hat den Landesbund der Gartenfreunde Hamburg e.V. angeschrieben, über den vorliegenden Sachverhalt informiert und um Herstellung einer vertragsgemäßen Nutzung der Pachtfläche gebeten. Die Erfüllung wird weiter im Blick behalten.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.