22-2307

Mehr Trinkwasserbrunnen und -spender für Hamburg-Nord - gemeinsam mit der BUKEA ein effizientes und kostenschonendes Verfahren etablieren Stellunnahme der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Mitteilungsvorlage vorsitzendes Mitglied

Sachverhalt

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Mobilität (KUM) hat sich in seiner Sitzung am 18.03.2026 aufgrund des Antrages der SPD-, CDU- und FDP-Fraktion (Drs. 22-1989) mit dem o.g. Thema befasst und einstimmig beschlossen:

  1. Das Bezirksamt wird gebeten, sich gegenüber der BUKEA dafür einzusetzen, dass das Verfahren zur Errichtung von öffentlichen Trinkwasserbrunnen durch Hamburg Wasser effizient und kostenschonend ausgestaltet wird, so dass nicht schon allein die technische Prüfung geeigneter Standorte durch Hamburg Wasser mit einem Kostenrisiko verbunden ist. Andernfalls muss dafür Sorge getragen werden, dass eine kostenfreie Vorprüfung offensichtlicher technischer Ausschlussgründe stattfindet, bevor eine technische Detailprüfung durchgeführt wird.
  1. Das Bezirksamt wird zudem gebeten, mit den in der Drs. 22-1654 unter Ziffer 1 benannten Standorten[1] auf die BUKEA zuzugehen, um zu klären, ob diese Art der Standortbeschreibung ausreichend und was Bestandteil der Abstimmung ist, bevor durch Hamburg Wasser geprüft wird, ob die vorgeschlagenen Standorte für Trinkwasserbrunnen geeignet sind.
  1. Zudem wird das Bezirksamt gebeten, gemeinsam mit der BUKEA zu klären, welche Kosten die Prüfung eines Standorts durch Hamburg Wasser derzeit verursacht und wer die Kosten des Prüfauftrags trägt sowie nachzufragen, welche Kosten für die Errichtung eines Brunnens sowie dessen jährlichen Betrieb anfallen und wie sich diese zusammensetzen.
  1. gegenüber der BUKEA und der Finanzbehörde anzuregen, sich dafür einzusetzen, dass die finanziellen Mittel zur Errichtung von Trinkwasserbrunnen an einer geeigneten Stelle im Gesamthaushalt der Freien und Hansestadt Hamburg ab dem Haushalt 2027/28 in angemessener Höhe abgebildet werden.
  1. Bei zukünftigen Um- oder Neugestaltungen von belebten öffentlichen Orten soll zukünftig im Rahmen eines einfachen Verfahrens immer die Errichtung eines Trinkwasserbrunnen im Rahmen der Planung geprüft werden.
  1. Im Fall der Errichtung soll darauf hingewirkt werden, dass die Errichtung eines Trinkwasserbrunnens mit ebenfalls geplanten, anderen anstehenden Baumaßnahmen, insbesondere im Bereich Tiefbau koordiniert wird, um die Kosten für die Errichtungsarbeiten möglichst gering zu halten.
  1. Der Bezirksversammlung ist über den Umsetzungsstand des Antrags bis spätestens 30. September 2026 zu berichten.

Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung.

Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) nimmt hierzu wie folgt Stellung:

Das Verfahren zur Errichtung eines neuen Trinkwasserbrunnens ist vereinheitlicht und umfasst mehrere aufeinanderfolgende Schritte, die eine transparente Auswahl und gesicherte Umsetzung gewährleisten und lautet wie folgt:

  1. präzise Standortvorschläge der Bezirke und der Zivilgesellschaft
  2. Vorauswahl geeigneter Standorte durch die BUKEA anhand einheitlicher administrativer Kriterien (hohe Frequentierung, gute soziale Überwachung, gleichmäßige Berücksichtigung aller Bezirke, etc.) sowie technischer Kriterien (i. W. Leitungssituation vor Ort), die mit Unterstützung von HAMBURG WASSER bewertet werden.
  3. Eignungsprüfung vor Ort mit allen relevanten Akteuren (Bezirksämter, BUKEA, HAMBURG WASSER)
  4. Finale Eignungsentscheidung durch die BUKEA
  5. Auftragsvergabe an HAMBURG WASSER über die Errichtung sowie die dauerhafte Pflege und Wartung des Trinkwasserbrunnens und Einholung erforderlicher Genehmigungen (Sondernutzung, Aufgrabung, etc.) durch BUKEA und HAMBURG WASSER
  6. Errichtungsarbeiten inklusive Anschlusses an Wasser- und Abwasserleitungen sowie Erstinbetriebnahme durch HAMBURG WASSER
  7. Integration neuer Standorte in das städtische Geoportal sowie Webportal „Trinkwasser unterwegs“ durch die BUKEA

Der durchschnittliche Zeitraum für die Arbeitsschritte II bis VI beträgt zehn bis zwölf Monate.

Eine erste Einschätzung der hervorgebrachten Standortvorschläge durch die BUKEA lautet wie folgt:

  • Gut geeignet: Langenhorner Markt, Bahnhof Ohlsdorf, Haynspark
  • Mäßig geeignet: Mühlenkamp
  • Nicht geeignet: Alster (Ostufer/Hohenfelder Bucht); Grund: bereits Abdeckung durch HAMBURG WASSER-Trinkwasserbrunnen im nahen Umfeld
  • Keine Einschätzung möglich: Neues WC U-Bahn Haltestelle Fuhlsbüttler Straße; Grund: ungenaue Standortangabe, keine direkte Zuordnung mit der Beschreibung möglich

Nachfolgende Kosten für ihre Leistungen ruft HAMBURG WASSER momentan laut Angebot auf:

  • Überprüfung der Standortkriterien gemäßden geltenden Regelwerken: ca. 850 €
  • Einmalige Investitionskosten: 42.000 - 45.000 € (standortabhängig)
  • hrliche Betriebskosten:12.500 - 17.500 € (standortabhängig)

Um die Errichtungskosten abzumildern, sollten Synergieeffekte genutzt werden, beispielsweise durch die Kombination mit anderen geeigneten Umbaumaßnahmen im öffentlichen Raum, wodurch sich Kosteneinsparungen realisieren lassen.

Insgesamt zeigt sich, dass der Ausbau des öffentlichen Trinkwasserangebots ein komplexer und kostenintensiver Prozess ist, der eine sorgfältige Planung, eine enge Zusammenarbeit verschiedener städtischer Akteure sowie eine gesicherte Finanzierung erfordert, die momentan nicht gegeben ist.

Unabhängig von diesem Verfahren ist die BUKEA aktuell in Abstimmung mit HAMBURG WASSER, welche zusätzlichen Möglichkeiten zur Trinkwasserbereitstellung im öffentlichen Raum es kurzfristig geben kann.

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Isabel Permien

Anhänge

Keine

Lokalisation Beta
Hamburg

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