Mehr Transparenz für Bauvorhaben im Finkenwerder Süden (Antrag der SPD-Fraktion)
Der dörfliche Charakter des Finkenwerder Südens soll erhalten bleiben – diese Leitlinie gehört seit langer Zeit zum politischen Konsens auf Finkenwerder. Als Finkenwerder Süden gilt dabei das Gebiet südlich des Finkenwerder Landscheidewegs, das erst seit 1937 überhaupt zur Freien und Hansestadt Hamburg gehört. Aufgrund dieser Leitlinie gibt es für weite Teile des Finkenwerder Südens bis heute keinen Bebauungsplan. Die Zulässigkeit von Bauvorhaben richtet sich daher vielfach nach § 34 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile) oder nach § 35 BauGB (Bauen im Außenbereich). Die Abgrenzung zwischen eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils und eines Außenbereichs gilt gemeinhin als schwierig, ist aber für Bauinteressierte von großer Bedeutung. Denn innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist; das hat im Finkenwerder Süden an verschiedenen Stellen die Errichtung von Wohnhäusern ermöglicht. Im Außenbereich ist eine Bebauung zu Wohnzwecken hingegen nur in den engen Grenzen des § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BauGB zulässig.
Es ist für viele Bürgerinnen und Bürger hingegen kaum nachvollziehbar, ob ihr Grundstück unter § 34 BauGB oder unter § 35 BauGB fällt. Das hat an verschiedenen Stellen bereits zu erheblichem Unmut geführt, da vermeintlich gleichgelagerte Fälle behördlicherseits unterschiedlich behandelt worden seien.
Vor diesem Hintergrund möge der Regionalausschuss beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten, die bauplanungsrechtliche Situation (insbesondere § 34, § 35, Baustufenplan, Bebauungsplan) für die Straßenzüge Finkenwerder Landscheideweg (südliche Seite), Carsten-Fock-Weg, Osterfelddeich, Köterdamm, Kirchenaußendeichsweg, Süderkirchenweg, Bodemannweg, Finkenwerder Süderdeich, Wiet und Finkenwerder Westerdeich im Einzelnen zu erfassen und bis spätestens zum 31. Dezember 2018 im Regionalausschuss Finkenwerder vorzustellen.