Mehr Sicherheit am Hammer Steindamm - Einrichtung einer Querungshilfe im Bereich Moorende / Hammer Steindamm prüfen
Letzte Beratung: 13.12.2022 Regionalausschuss Horn / Hamm / Borgfelde Ö 6.1
Der Regionalausschuss Horn/Hamm/Borgfelde hat in seiner Sitzung am 20.09.2022 dem nachfolgend aufgeführten Antrag der SPD-, CDU- und FDP-Fraktion Drs. Nr. 22-3202 einstimmig zugestimmt.
Der Hammer Steindamm ist eine wichtige und viel befahrene Verbindungsstraße im Stadtteil Hamm. Über die Straße werden quartiersbezogene, aber auch vielfach Durchgangsverkehre abgewickelt.
Aus Sicht vieler Bewohnerinnen und Bewohner hat die Verkehrsbelastung in den letzten Jahren zugenommen. Auch mehren sich Klagen über Fahrzeughalter, die das vorgeschrieben Tempolimit augenscheinlich überschreiten.
Diverse fuß-und radwegebezogene Verbindungen queren den Hammer Steindamm. Im Abschnitt zwischen Sievekingsallee und Carl-Petersen-Straße verläuft die Straße entlang des Hammer Parks und des Stadions Hammer Park sowie des Wochenmarktgeländes. Der Park und das Stadion erfreuen sich über die Grenzen Hamm- Borgfeldes hinaus großer Beliebtheit und werden daher nicht allein von den Bewohnerinnen und Bewohnern der angrenzenden Straßen und des Stadtteiles rege genutzt.
An zwei Stellen überqueren Fußgängerinnen und Fußgänger in dem oben dargestellten Abschnitt die Straße, um auf die Parkseite zu gelangen: Im Bereich der Straße Bei der Vogelstange und im Bereich der Straße Moorende. Die verkehrliche, beengte straßenräumliche Situation im Einmündungsbereich beider Straßen ist als komplex einzustufen.
In Höhe der Straße Bei der Vogelstange wurde vor vielen Jahren zur besseren Erreichbarkeit des Stadions und des Wochenmarktes eine Querungshilfe errichtet. Die Frequenz der Querungen hat hier aber eher abgenommen.
Im Bereich der Straße Moorende hat sich die Frequenz dagegen in den letzten Jahren – insbesondere wegen der Errichtung vieler neuer Wohnungen und damit verbundenem Anstieg der Einwohnerzahlen - deutlich erhöht. Diese Sachlage bringt vor allem Kindern und älteren Menschen nicht unerhebliche Probleme, wenn sie die Straße an der beschriebenen Stelle überqueren wollen, ihr Sicherheitsempfinden wird deutlich eingeschränkt.
Verbesserungen hinsichtlich der verkehrlichen Situation vor Ort wurden vor Jahren von der Bezirkspolitik beantragt, wegen der damaligen Prüfungsergebnisse jedoch ohne Erfolg.
Wegen der oben beschriebenen Veränderungen der Rahmenbedingungen (Entwicklung des KFZ-Verkehrs, wachsender Querungsbedarf) erscheint eine erneute Überprüfung der Situation vor Ort mehr als geboten.
Vor diesem Hintergrund möge der Regionalausschuss Horn / Hamm / Borgfelde daher beschließen:
Wir bitten den Bezirksamtsleiter sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass
Dem Ausschuss ist über das Ergebnis dieser Prüfungen zu berichten.
Die Behörde für Inneres und Sport nimmt zu dem Beschluss mit Schreiben vom 09.11.2022 wie folgt Stellung:
1. Lagebeschreibung
Der Hammer Steindamm im Stadtteil Hamm verbindet die Wandsbeker Chaussee im Norden mit der Hammer Landstraße im Süden. Der Hammer Steindamm ist eine Bezirksstraße von gesamtstädtischer Bedeutung und eine wichtige Nord-Süd-Achse zur Abwicklung der Verkehre.
Im Hammer Steindamm auf Höhe der Straße Bei der Vogelstange können zu Fuß Gehende die dortige Sprunginsel nutzen. Die Straße Moorende befindet sich ca 70 Meter nördlich der Sprunginsel. Die Sievekingsallee mit einer vollsignalisierten Lichtzeichenanlage (LZA) befindet sich 170 Meter nördlich der Straße Moorende.
2. Bewertung
Zu der Forderung, Geschwindigkeitskontrollen durchzuführen, wird folgendes ausgeführt:
Eine verdeckte Messung mittels eines Verkehrsstatistikgerätes (VSG) in der Straße Hammer Steindamm ergab einen V-85-Wert von 45 km/h. Der V-85-Wert gibt an, welche Geschwindigkeit von 85 % der Kraftfahrzeugführer nicht überschritten wird und gilt als maßgebende Kerngröße für das Geschwindigkeitsniveau einer Straße. Das Niveau liegt im Hammer Steindamm bei erlaubten 50 km/h somit auf einem niedrigen Niveau.
Drei durchgeführte Geschwindigkeitsmessungen im Oktober 2022 im Hammer Steindamm bestätigten die Ergebnisse der VSG-Auswertung. Bei insgesamt 2.888 gemessenen Fahrzeugen überschritten lediglich 14 Fahrzeuge den Grenzwert, was einer Überschreitungsquote von 1% entspricht.
Fußgängerüberwege (FGÜ), Lichtsignalanlagen und bauliche Querungshilfen dürfen grundsätzlich nur unter bestimmten Voraussetzungen neu angelegt werden. FGÜ gemäß § 26 Straßenverkehrsordnung (StVO) sind nach den Voraussetzungen der allgemeinen Verwaltungsvorschrift (VwV-StVO) zu § 26 und zu Zeichen 293 und Zeichen 350 sowie den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) anzuordnen. Dafür müssen bestimmte örtliche und verkehrliche Voraussetzungen vorliegen. Dies gilt sowohl für die Anzahl der zu Fuß Gehenden, die an diesem Ort die Straße queren als auch für Kraftfahrzeuge, die die Straße dort befahren.
Eine Zählung der querenden zu Fuß Gehenden im Bereich Bei der Vogelstange, wo sich bereits eine Sprunginsel befindet, und im Bereich Moorende ergaben folgendes:
Zu Wochenmarkttagen sind die Querungszahlen zu Fuß Gehender über die Sprunginsel Bei der Vogelstange mit 64-86 Personen pro Stunde deutlich höher als an anderen Tagen (5-8 Personen).
In Höhe Moorende bewegen sich die Zahlen zwischen 58 und 68 Personen an Markttagen bei gleichzeitigen Kraftfahrzeugstärken von 403 bis 542 Fahrzeugen und 9 bis 51 Personen bei gleichzeitig 76 bis 558 Fahrtzeugen an den anderen Tagen.
Die die erforderlichen Verkehrsstärken teilweise (an den Wochenmarkttagen) vorliegen, wäre der Einsatzbereich für FGÜ gemäß der R-FGÜ 2001 im Bereich Moorende möglich bzw. empfohlen.
VD 5 steht der Anordnung eines FGÜ in der Straße Hammer Steindamm in Höhe der Straße Moorende positiv gegenüber. Bevor eine Anordnung erfolgen kann, sind umfangreiche Umbaumaßnahmen erforderlich, die in der Zuständigkeit des Straßenbaulastträgers liegen. Für den Bau einer LZA für zu Fuß Gehende und Rad Fahrende liegen die Voraussetzungen nicht vor.
Die Kraftfahrzeugstärke gilt dem in einem Zug zu überquerenden Fahrbahnteil, d.h. bei Mittelinseln für die jeweils stärker belastete Fahrtrichtung. Daher werden im Bereich Bei der Vogelstange aufgrund des Vorhandenseins der Sprunginsel nicht die erforderlichen Kraftfahrzeugstärken erreicht. Die dort befindliche Mittelinsel wird als ausreichend angesehen.
Eine Unfallauswertung der letzten drei Jahre (01.01.2019-31.12.2021) ergab ein unauffälliges Unfalllagebild. Es kam zu keinem Unfall zwischen einem PKW Führenden und einem zu Fuß Gehenden oder Rad Fahrenden. Es ist daher nicht erforderlich, Sofortmaßnahmen zu treffen.
3. Fazit
Nach Erhalt der Überplanungsunterlagen des Straßenbaulastträgers wird die Straßenverkehrsbehörde die Anordnung eines FGÜ wohlwollend prüfen.
Das PK 41 wird die Verkehrsverhältnisse weiterhin im Rahmen der personellen Möglichkeiten und Prioritätensetzungen vor Ort beobachten, begleiten und ggf. die zur Verkehrssicherheit erforderlichen Maßnahmen ergreifen.
Das Bezirksamt nimmt zu dem Beschluss mit Schreiben vom 11.11.2022 wie folgt Stellung:
Das Fachamt Management des öffentlichen Raumes unterstützt die Einrichtung eines Fußgängerüberweges. Die dafür erforderliche Planung wird auf die Liste der Arbeitsvorräte gesetzt. Im Rahmen der Priorisierung durch den Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität und Stadtnatur kann die Maßnahme bei verfügbaren Kapazitäten aktiviert werden.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
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