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Mangelhafte Versorgung der Krankenhäuser, Pflegeheime und Arztpraxen mit Hygienemitteln (Antrag der AfD-Fraktion)

Antrag öffentlich

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07.04.2020
Sachverhalt

 

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat jüngst aufgrund der „Corona-Krise“ das COVID19-Krankenhausentlastungsgesetz und weitere Verordnungen verabschiedet.

In diesem als „Rettungsschirm“ bezeichneten Maßnahmenpaket sind mehrere Faktoren geregelt worden. Neben dem Bürokratie- und Sanktionsabbau können Kliniken jetzt in der „Corona-Krise“ pro Tag und freigehaltenem Bett pauschal 650 Euro geltend machen.

Zusätzlich erhält eine Klinik einmalig 50.000 Euro für jede neue intensivmedizinische Behandlungseinheit mit künstlicher Beatmung.

Das alles klingt nach einer Menge Geld, ist aber angesichts der Materialkosten für die Hygienemaßnahmen nicht ausreichend.

Eine Schutzmaske mit Partikelfilter (Norm FFP2 für normale pflegerische Versorgung ohne Beatmung, Norm FFP3 für Beatmungspatienten, Operationen und diagnostische Zwecke) wird zwischen 20–50 Euro pro Stück verkauft.

Pro Schicht arbeitet in der Regel mehr als eine Person (Pflege, Arzt, Therapeuten usw.) am Patienten, so dass hier allein bei einem Patienten pro 24 Std. diese Summe von 650 Euro sehr schnell aufgebraucht sein wird.

Zusätzlich müssen die weiteren Materialkosten für Handschuhe, zusätzliche Schutzkittel, Reinigung der regulären Berufsbekleidung, Desinfektion, Zimmer- und Kontaktflächen-Reinigung und nicht zuletzt auch eine Infektions-Abfall-Entsorgung etc. berücksichtigt und kalkuliert werden.

 

650 Euro an Einnahmen für ein nicht belegtes, allgemeines Krankenhausbett sollen den materiellen und personellen Aufwand auf der Intensivstation querfinanzieren. Hier klafft allein aufgrund der hohen technischen Überwachungs- und Gerätemedizin bald eine sehr große Lücke.

Wie schnell die Gelder in den Kliniken „ankommen“ werden ist ebenfalls nicht absehbar.

Von den einmalig 50.000 Euro müssen Investitions- und Umbaumaßnahmen für die kurzfristige Aufstockung der Intensiv- / Beatmungsplätze abgezogen werden und es ist allgemein bekannt, wie teuer Medizintechnik in der Anschaffung und im Unterhalt sind, ganz besonders in diesen Zeiten.

 

Um diesen Kostendruck zu reduzieren rufen Kliniken zum Teil Kurzarbeit aus, womit die Personalkosten in Teilen auf die Bundesagentur für Arbeit verlagert werden. Im gleichen Zuge werden inzwischen berentete Mitarbeiter aus dem Gesundheitswesen reaktiviert und Studenten können sich, ohne BAFÖG-Anrechnung, ebenfalls zum Dienst in den Krankenhäusern melden.

 

Die ausgerufene Kurzarbeit verlagert Klinikkosten in das Sozialsystem, was später zu erhöhten Haushaltsausgaben des Bundes führen wird. Dieses hat letzten Endes wieder die Allgemeinheit, sprich der Steuerzahler, zu bewältigen.

Allein dieser Umstand müsste aufhorchen lassen, was hier schiefläuft. Auch das straffreie Aussetzen der Mindest-Personal-Bemessungsgrenze seitens des Bundesministers für Gesundheit (Herr Spahn, CDU) setzt völlig falsche Signale und verschärft die beruflich angespannte Situation der Ärzte und Pflegekräfte zusätzlich immens.

Gesundheit ist kein Handels-, sondern ein Allgemeingut. Der Markt reguliert nun einmal vieles nicht so, wie es die Lobbyisten und Berater den Ministerien gerne weiß machen wollen, wildwuchernden Subventionsmodellen ist somit Tor und Tür geöffnet.

Vor diesem Hintergrund zeichnet sich eine akute Gefahrenlage ab, auf die mit Nachdruck hinzuweisen, unsere Pflicht ist. Durch die drastische Mangelversorgung, für die die Krankenhäuser absolut keine Verantwortung tragen, sondern das Gesundheitsministerium mit seiner bewiesenen mangelnden Weitsicht, kommt es nun zu folgenden eklatanten Verstößen gegen bestehende Gesundheitsrichtlinien:

 

-Pflegepersonal beginnt Patienten mit „gängigen“ multiresistenten Keiminfektionen, wie MRSA und ESBL, ohne die bisher üblichen und als Hygienestandard gebotenen Schutzmaßnahmen wie Kittel und Mundschutz, zu behandeln.

 

-Auch Patienten mit schwerwiegenderen Krankheiten, wie einer offenen TBC, werden nicht mehr mit der gebotenen Vorsicht behandelt.

 

-Parallel dazu sinkt die Möglichkeit zu gründlicher Desinfektion, weil es keine Desinfektionsmittel mehr gibt. Die Krankenhäuser beginnen hier bereits mit behelfsmäßiger „Eigenproduktion“ um den Bedarf überhaupt noch decken zu können. Die Kombination aus diesen Fakten birgt nun leider eine neue Gefahr, die bis jetzt keinerlei öffentliche Aufmerksamkeit bekam.

 

Gefährliche Keime, wie der TBC-Erreger, können nun aus den Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen in die Stadt und die Privathäuser gelangen!

 

Das Pflegepersonal beginnt Patienten mit „gängigen“ multiresistenten Keiminfektionen, wie MRSA und   ESBL, von deutlich reduzierten bis hin zu völlig ausgelassenen Schutzmaßnahmen wie Kittel und Mundschutz, zu behandeln.

 

Ursächlich ist die Materialknappheit durch mangelnde Bevorratung bzw. deutlich verlängerte Lieferzeiten. On Top kommen dazu noch hygienerelevante Dienstanweisungen der Führungskräfte in den Einrichtungen, welche in der Regel mündlich ausgesprochen werden.

 

Auf Kosten der Gesundheit der Mitarbeiter und der Allgemeinheit wird hier die Büchse der Pandora geöffnet

 

Zur Verdeutlichung:

 

Eine Pflegekraft behandelt einen Patienten mit einer offenen TBC.

Keime gelangen auf die Haut und in die Haare der Pflegekraft, TBC Patienten neigen zu plötzlichem Husten. Auf diese Weise kommt der Erreger aus dem Krankenhaus in den ÖPNV, zu der Pflegekraft nach Hause und in den Supermarkt, wo die Pflegekraft die extra für ihre Berufsgruppe geschaffenen längeren Öffnungszeiten freudig frequentiert. Zusammen mit allen anderen „besonders systemrelevanten“ Berufsgruppen wie Polizei und Feuerwehr. Diese werden also als erstes mit dem TBC-Erreger infiziert.

Kurz, wenn die Mangelversorgung innerhalb der Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen, sowie in den ambulanten Therapieeinrichtungen (Arztpraxen, medizinische Massagepraxen, Ergo- und Physiotherapie Praxen)nicht umgehend behoben wird, drohen Masseninfektionen der Bürger der Stadt Hamburg mit Keimen, deren Gefährlichkeit Covid-19 bei weitem in den Schatten stellt.

Es muss jedes nur erdenkliche Mittel genutzt werden, die Mangelversorgung UMGEHEND zu beheben!

Die AfD-Bezirksfraktion Hamburg-Mitte appelliert an alle Bezirksfraktionen, dieser drohenden Gefahr die nötige Aufmerksamkeit zu schenken.

 

Petitum/Beschluss

 

Die Bezirksversammlung möge daher beschließen:

 

  1. Die Verwaltung wird darum gebeten, mit den entsprechenden Stellen, Bürgerschaft, Behörden, Firmen Kontakt aufzunehmen, um eine sofortige, ausreichende und vor allem bedarfsdeckende Belieferung mit Hygienematerial, Mundschutz, Kittel, Handschuhe, Desinfektionsmittel etc., zu veranlassen.
  2. Die Verwaltung soll zusammen mit der Bürgerschaft Kontakt mit der Bundesregierung aufnehmen und diese auffordern mit den Firmen welche oben genanntes Hygienematerial herstellt ein Abkommen zu treffen, dass Krankenhäuser, Pflegeheime, Arztpraxen und nicht zuletzt auch medizinische Massagepraxen, Ergo- und Physiotherapie Praxen vorrangig mit diesem Material beliefert werden.
  3. Die Verwaltung soll dafür sorgen, dass alle Krankenhäuser und Pflegeheime, egal ob staatliche oder private, sowie auch die bereits angeführten ambulanten Therapieeinrichtungen ausreichend und bedarfsgerecht mit diesen Materialien versorgt werden.
  4. Die Verwaltung soll mit den entsprechenden Behörden Kontakt aufnehmen und sicherstellen, dass oben genannte mündlich ausgesprochene Dienstanweisungen, welche bereits in einigen Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen getätigt wurden, in einem Schreiben an die Belegschaft aller Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen aufgehoben werden.
  5. Alle stationären und ambulanten Pflege- und Therapieeinrichtungen sind anzuhalten die bisher allgemeingültigen Hygienerichtlinien und hygienerelevanten Verordnungen wieder in Kraft zu setzen und für deren Einhaltung Sorge zu tragen. Hierzu gehört auch die Verpflichtung alle Bemühungen zu ergreifen die hierfür notwendigen Materialien zeitnah zu beschaffen.