22-0576

Lernort Stadthausbrücke sichern (Antrag der GRÜNE-Fraktion)

Antrag öffentlich

Letzte Beratung: 19.12.2019 Bezirksversammlung Hamburg-Mitte Ö 8.2

Sachverhalt

 

Seit Jahren wird in Hamburg darüber diskutiert, dass es einen Gedenk- und Lernort Stadthausbrücke geben soll. In den Räumen der ehemaligen Baubehörde an der Stadthausbrücke befand sich während der Herrschaft der Nationalsozialisten das Hauptquartier der Gestapo mit entsprechenden Folterkellern (siehe dazu auch https://de.wikipedia.org/wiki/Staatspolizeileitstelle_Hamburg).

Im Rahmen des Umbaus des Komplexes an der Stadthausbrücke zu den heutigen Stadthöfen sollte in den renovierten und umgebauten Räumen auch ein Gedenk- und Lernort entstehen. Hierfür waren vertraglich 750 m2 vorgesehen. Diese Fläche ist dann im Laufe der Planungen und des Baufortschritts leider immer kleiner geworden. Aus einer Fläche von 750 m2 ist eine Ecke von 50 m2, die zusammen mit einem Schaufensterbereich von 20 m2 grade mal 70 m2 umfasst, als Anhängsel einer Buchhandlung mit Café geworden.

Im Rahmen der Diskussionen mit den Initiator*innen der Gedenkstätte und dem einberufenen Beirat (http://www.foerderkreis-stadthaus.de) wurde bei einer Begehung der gesamten Räumlichkeiten erstmals auch ein Bunker begangen. Dieser befindet sich unter der Fläche, auf der das Denkmal von Bürgermeister Petersen steht. Diese Fläche befindet sich zwischen dem Neuen Wall und dem Fleet, gegenüber vom Görtz’schen Palais. Dieser Bunker ist, neben dem Seufzergang, der einzige noch verbliebene authentische Ort im Stadthaus-Komplex.

„Vor der 9. Beiratssitzung fand eine Besichtigung des ehemaligen Polizeiführungsbunkers unter dem Petersen-Platz vor dem Görtz’schen Palais statt. Alle Teilnehmenden waren überrascht über den sehr guten Zustand und die Größe der Räume. Eine Be- und Entlüftungsanlage aus den 90er Jahren sorgt dafür, dass die Räume trocken sind. Ein Zugang besteht heute von der Wasserseite aus, der zweite Zugang vom Görtz’schen Palais aus ist zugemauert, wäre aber leicht zu öffnen. Die Räumlichkeiten sind hell, gut beleuchtet und fast besenrein sauber. Außerdem sind sie größer, als auf dem Plan von 1942, da einige Zwischenwände herausgenommen worden sind. Die Anlage hat eine Größe von über 300 Quadratmetern, bei einer Deckenhöhe von ca. 2,60 Meter. Alle Beiratsmitglieder waren sich einig, dass sich hier eine neue mögliche Perspektive für ein Dokumentationszentrum und einen Lernort eröffnet.“ (Beiratssitzung Gedenkort Stadthausbrücke vom 06.03.2019) 

Die zurzeit vorhandenen Räumlichkeiten in der Buchhandlung lassen es tagsüber nicht zu, mit Gruppen spontane und / oder angemeldete Veranstaltungen durchzuführen. Hierfür ist die Raumaufteilung und die Abgrenzung zum Buchladen suboptimal bzw. so gut wie nicht vorhanden. Außerdem müssen Veranstaltungen bereits an anderen Stellen, wie bei der Patriotischen Gesellschaft, stattfinden, da die Buchhändlerin die Fläche auch für eigene Veranstaltungen beansprucht. Als Lernort ist die Fläche gänzlich ungeeignet. Es muss an dieser Stelle nicht extra ausgeführt werden, wie wichtig gerade Lernorte sind.

Es wäre schön, wenn perspektivisch die vorhandenen Flächen in der o.g. Bunkeranlage für derartige Aktivitäten in der Innenstadt zur Verfügung stehen würden. Hierfür sind die Sicherung des Bunkers als Denkmal und die Sicherung der Gebäudesubstanz unbedingt erforderlich.

 

 

Petitum/Beschluss

 

Die Bezirksversammlung möge beschließen:

 

1. Die Verwaltung wird gebeten, dafür zu sorgen, dass die im Text beschriebene Bunkeranlage unter Denkmalschutz gestellt wird.

2. Die Verwaltung wird gebeten, dafür zu sorgen, dass sich die Bausubstanz der im Text beschrieben Bunkeranlage nicht weiter verschlechtert (Stand November 2019).

3. Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, sich gemeinsam mit den in der BV vertretenen Fraktionen dafür einzusetzen, dass die im Text beschriebene Bunkeranlage dahingehend überprüft wird, ob sie geeignet ist, den Gedenkort Stadthausbrücke um einen Lernort Stadthausbrücke zu erweitern.

4. Die Beratungen im Petitumspunkt 3 sind in enger Abstimmung mit der Kulturbehörde und den Initiativen / Beirat Stadthausbrücke sowie der Gedenkstätte Neuengamme zu führen.

5. Die Verwaltung wird gebeten, dem Ausschuss für Musik, Kultur und Kreatives über die Ergebnisse von Petitumspunkt 1-4 zu berichten. 

 

 

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