Lärmschutz nach Abriss der Hillgruber Häuser - Beiratsempfehlung vom 16. November 2017 - Quartiersbeirat Münzviertel
Der Ausschuss für Wohnen und Stadtteilentwicklung hat in seiner Sitzung am 08.02.2018 die nachfolgend aufgeführte Vorlage einstimmig beschlossen.
Der Quartiersbeirat Münzviertel hat in seiner Sitzung am 16. November 2017 folgenden Beschluss gefasst:
Der Quartiersbeirat Münzviertel ist nicht gewillt, die aufgrund des Abrisses der Hillgruber Häuser im Jahr 2015 entstandene Belastung für die AnwohnerInnen durch den Verkehrslärm von der Spaldingstraße/ Amsinckstraße länger hinzunehmen, zumal der Abriss der Häuser ohne konkret anstehendes Bauvorhaben erfolgt ist, einzig um die Vermarktungschancen Grundstück zu erhöhen. Die Gewinnabsichten eines städtischen Landesbetriebs dürfen nicht über das gesundheitliche Wohl der BewohnerInnen gestellt werden.
Der Quartiersbeirat Münzviertel fordert, dass ein Lärmschutzgutachten erstellt wird, um die Belastung der BewohnerInnen durch Verkehrslärm aufgrund des Abrisses der Hillgruber Häuser sowie die Auswirkungen auf die Gesundheit der BewohnerInnen zu untersuchen und den Handlungsbedarf aufzeigen.
Unabhängig davon plädiert der Quartiersbeirat dafür, dass möglichst schnell auf dem Grundstück gebaut wird und erwartet, dass bis dahin für einen temporären Lärmschutz, z.B. aus Containern und durch eine Geschwindigkeitsbegrenzung, gesorgt wird.
Abstimmung |
Ja |
Nein |
Enthaltungen |
Meinungsbild |
12 |
0 |
0 |
Quartiersbeirat |
8 |
0 |
0 |
davon Politik |
2 |
0 |
0 |
Der Antrag ist einstimmig angenommen.
Stellungnahme des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung (SL):
Schon bei der Aufstellung des rechtskräftigen Bebauungsplans Klostertor 11 – St.Georg 41 vom 13.06.2006 wurde festgestellt, dass der Bereich der heutigen Wohnbebauung an der Norderstraße durch Lärmeintrag sowohl seitens der Bahn als auch den Straßen Amsinck-, Spaldingstraße und Nordkanalbrücke stark belastet ist. Im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans Klostertor 11 – St.Georg 41 sind neue Wohnungen daher auch nur im nördlichen Teil des Plangebiets hinter der lärmabschirmenden Bebauung entlang der Amsinckstraße zulässig. Durch den Abriss der Hillgruber Häuser an der Spaldingstraße (2015/2016) besteht für die bestehende Wohnbebauung entlang der Norderstraße (Wichernhof) eine mittlerweile schon länger anhaltende Lärmbelastung, die seitens des Beirats als sehr kritisch bewertet und von dort angezweifelt wird, dass die Richtwerte für gesunde Wohnverhältnisse eingehalten werden.
Ein temporärer Lärmschutz, wie vom Beirat vorgeschlagen, wäre aus technischen Gründen (notwendige Höhe) jedoch weder auf den Grundstücken der Wohnbebauung entlang der Norderstraße noch direkt an der Amsinck-/ Spaldingstraße wirkungsvoll realisierbar, da eine wirksame Absenkung des Lärmeintrags von der Hochstraße Nordkanalbrücke nach derzeitiger Sachlage nicht erreicht würde. Die zeitweise Einführung eines Tempolimits auf 30 km/h auf der Hauptverkehrsstraße Amsinckstraße mit einer werktäglichen Belastung von rd. 125.000 Kfz/24h wird als nicht realistisch eingeordnet.
Das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung unterstützt gleichwohl die Bitte des Quartiersbeirats Münzviertel um Beschleunigung des Verfahrens zur Grundstücksmobilisierung respektive
-Vergabe und einer schnellstmöglichen Bebauung. Eine Konzeptausschreibung seitens des LIG wurde bisher nicht durchgeführt, da aktuell die Hamburg Invest (HIW) - vormals HWF = Hamburger Wirtschaftsförderung - mit mehreren Wirtschaftsförderung-Interessenten Gespräche führt. Erst nach Prüfung der Interessentenlage durch die HIW unter Einbindung des Bezirksamtes wird seitens des LIG die Disposition (Anhandgabe) eingeleitet.
Das Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt (VS) schließt sich nach Prüfung der Sachlage inhaltlich den Ausführungen des Fachamtes SL an und ergänzt, dass auch aus immissionsschutzlicher Sicht die Örtlichkeit an dieser Stelle von Schienen- und Straßenverkehrslärm stark beaufschlagt ist. Jedoch enthalte das BImSchG keine rechtlichen Vorgaben, wonach man in diesem Fall einen lärmschutzwirksamen Ersatz für eine fehlende Bebauung fordern könne oder einen Grundstückseigentümer dazu verpflichten könnte, Lärmschutzmaßnahmen auf seinem Eigentum zu dulden.
Das Fachamt SL bittet um Beschlussfassung und Weiterleitung an die HIW und den LIG.
Um Beschlussfassung wird gebeten.
Die Bezirksversammlung wird um Bestätigung des Beschlusses gebeten.